Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 106 der Stadt Schleswig
Begründung
1.1 Geltungsbereich
Der Planbereich liegt in der Gemarkung Schleswig, Flur 34 im Stadtteil Friedrichsberg (Flurstück 2/9 sowie Teilflächen der Flurstücke 2/44 und 2/46). Er wird begrenzt durch die Straße Hornbrunnen im Norden, die Mansteinstraße im Süden sowie an diesen Straßen vorhandene Bebauung im Osten und Westen.
Die genaue Planbereichsabgrenzung ist der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.
1.2 Bestand
Im Norden des Plangebietes (an der Straße Hornbrunnen) befand sich bis vor kurzem ein Gebäude, in dem eine Kindertagesstätte untergebracht war. Das Gebäude wurde zwischenzeitlich abgebrochen.
Im Südwesten ist ein öffentlicher Spielplatz vorhanden. Der südöstliche Planbereich wird als öffentliche Parkanlage genutzt. Der gesamte südliche Planbereich wird von einem umfangreichen Baumbestand geprägt.