Planungsdokumente: 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oststeinbek

Begründung

5.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden

5.2.1 Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

A) Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation

Überblick:

Das Plangebiet wird von einer Grünlandfläche eingenommen, an die im Nordosten und im Südwesten Knicks angrenzen.

Die Ausweisung einer 'Fläche für Gemeinbedarf' mit den Zweckbestimmungen 'Feuerwehr' und 'Öffentliche Verwaltung (hier: Bauhof)' auf der Grünlandfläche wird zu dem Verlust dieser und zu umfangreichen Flächenversiegelungen durch die zukünftigen Gebäude und die befestigten Hof-, Rangier- und Stellplatzflächen führen. Die Flächenversiegelungen stellen naturschutzrechtliche Eingriffe dar, die im Rahmen der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 ermittelt und ausgeglichen werden müssen.

Zudem werden die beiden Knickabschnitte außerhalb des Plangebietes entwidmet.

Der erforderliche Ausgleich wird extern über Knick-Konten sowie auf einer gemeindeeigenen Sammelausgleichsfläche erbracht.

Sollte die Planung nicht umgesetzt werden, würde die Grünlandfläche weiterhin als solche genutzt und bewirtschaftet werden. Es würde kein zusätzlicher Flächenverbrauch erfolgen, ebenso gäbe es keine weiteren Flächenversiegelungen und Bodenmodellierungen. Die Knicks würden auch als solche erhalten bleiben.

B) Beschreibung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter

Es werden die Schutzgüter einzeln beschrieben und bewertet. Die Bewertung orientiert sich an den Bestimmungen des Runderlasses 'Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht', der im Jahr 2013 gemeinsam vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein herausgegeben wurde.

Boden und Relief

Bei der Betrachtung des Bodens bildet das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) die Grundlage. "… Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden." Gem. § 1 a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; "... dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. …"

Es wurde sich mit Standortalternativen auseinandergesetzt. Diese sind dem Kapitel 3 zu entnehmen.

Der Standort des Plangebietes hat sich dabei als sehr geeignet herauskristallisiert. Er befindet sich direkt gegenüber dem jetzigen Standort und weist eine ausreichende Größe für die Einordnung einer neuen und entsprechend ausgestatteten Feuerwehr auf. Zudem steht die Fläche für die Gemeinde auch tatsächlich zur Verfügung. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde für die Überplanung dieser Fläche mit der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 entschieden.

Das Plangebiet wird von einer Grünlandfläche eingenommen.

Die Böden im Plangebiet sind als anthropogen überprägt zu bezeichnen.

Laut Umweltportal Schleswig-Holstein besitzt der Boden eine schwach feuchte Feuchtestufe mit einem geringen Bodenwasseraustausch (vgl. Abb. 3 und 4).

Abbildung 3: Bodenkundliche Feuchtestufe (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,100&layers=36d545de69f0c962db4a2d4ba0a821bf&layers_visibility=ef6dbb46b001d5779b9253d64e7d4e80&layers_opacity=3d4b3c8d658c38334ab72ff55d8d8c7a)

Eine schwach feuchte Feuchtestufe ist für Wiese und Weide geeignet, für Intensivweide und Ackernutzung jedoch nur bedingt geeignet. Die Fläche wird als Grünlandfläche genutzt.

Abbildung 4: Bodenwasseraustausch (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,105&layers=7b1ac87b4b065e97fa57faa55f48ca1c&layers_visibility=83d87bda608116f49ab571738f03d310&layers_opacity=c55bb71df7df6f0b4c739af576ca8ec5)

Der Bodenwasseraustausch ist ein Parameter für das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe, wie zum Beispiel Nitrat. Im vorliegenden Fall liegt ein geringer Bodenwasseraustausch vor, sodass ein geringes Verlagerungsrisiko der nicht sorbierbaren Stoffe besteht.

Die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens ist als sehr hoch, die Nährstoffverfügbarkeit als mittel und die Feldkapazität ebenfalls als mittel einzustufen (Abb. 5 - 7).

Abbildung 5: Natürliche Ertragsfähigkeit (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,110&layers=1681a0ee60990f2a9c2c38c69fbd1872&layers_visibility=eb5a32cc426e90e73f69c9a5a3d02e7a&layers_opacity=b7ead42babdf9fef26b19a2012952cbb)

Abbildung 6: Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/ kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,97&layers=9cc2a6db84b1d4e2d3db7714eba8eef6&layers_visibility=69f36695462b025c596d6814616e7f96&layers_opacity=51805055775d9075c62c21731a49ae97)

Abbildung 7: Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,94&layers=4a57df5da9a4320e964624663c62ebe4&layers_visibility=ed327e8bc5b14c833557982e97f0be72&layers_opacity=a866a5c4e8f78bf0eda769be801c1c85)

Abbildung 8: Bodenfunktionale Gesamtleistung (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,92&layers=16bdc9fcf07db01a2da859a0e05721bf&layers_visibility=b69bdef89af5a230eb615368e43921b0&layers_opacity=3d54729605e68c01bede57af85aed202)

Die bodenfunktionale Gesamtleistung (Abb. 8) stuft das Plangebiet als hoch ein.

Die Bodengefährdung ist gem. Umweltportal Schleswig-Holstein hinsichtlich der Bodenerosionen als sehr gering bzw. nicht vorhanden einzustufen (vgl. Abb. 9 und 10). Hinsichtlich der Bodenverdichtung besteht bei Grünland- und Ackernutzung im Zeitraum Oktober bis April eine mittlere Gefährdung.

Abbildung 9: Wassererosionsgefährdung (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,110,113&layers=8165b897300d5c74d5290ff7a5c8f5cd&layers_visibility=b31ac57556b4e21e50e645e20c7251a3&layers_opacity=673d8bfb0357797cd788298946845a92)

Abbildung 10: Winderosionsgefährdung (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,110,113&layers=8936a35c3a50715e7757f2eea3380ad7&layers_visibility=1ce76920947fb5d3cfc8c43fe4809b9f&layers_opacity=439f66f303a0ab180c219feaf3598c51)

Abbildung 11: Bodenverdichtung auf Grünland im Zeitraum Oktober bis April (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&E=577437.32&N=5931221.68&zoom=12&catalogNodes=90,110,116&layers=a6d80ee603874afa37474e9be54bdef0&layers_visibility=47164bcdc0bcca697314b77f1acf689e&layers_opacity=17594acc85538e1e78421934b9bf1691)

Bei der Bodenverdichtung ist für Acker- und Grünlandnutzung für die Frühjahr- und Sommermonate eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit angegeben. Bei Acker- und Grünlandnutzung im Herbst/Winter ist die Gefährdung als mittel anzusehen (vgl. Abb. 11).

Der Boden hat aufgrund der Abbildungen 3 - 11 insgesamt eine allgemeine Schutzwürdigkeit und ist unempfindlich hinsichtlich Bodengefährdungen, wie z. B. Erosionen und Verdichtungen. Es liegt jedoch eine hohe bodenfunktionale Gesamtleistung vor, was eine Erhöhung des Ausgleichsverhältnisses auf 1 : 1 erforderlich macht.

Hinsichtlich der Archivfunktion des Bodens im Bereich Natur- und Kulturgeschichte liegt das Plangebiet gem. Digitaler Atlas Nord "Archäologie-Atlas" in keinem Archäologischen Interessensgebiet, ebenfalls sind keine kulturellen Denkmäler betroffen (Abb. 12).

Abbildung 12: Darstellung der archäologischen Interessensgebiete rund um das Plangebiet (Quelle: https://danord.gdi-sh.de/viewer/proxy?http://watkipw009.dpaorinp.de:6080/arcgis/rest/directories/arcgisoutput/DRUCKEN/DANord_Pro_GPServer/_ags_9342de48-8ce4-11ed-8ab6-00505697e4f4.pdf)

Im sich derzeit in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan (2017) ist das Plangebiet als artenarmes Wirtschaftsgrünland dargestellt. Ebenfalls aufgezeigt sind die Knicks im nordöstlich und südwestlich der Fläche. In der Planungskarte ist die Fläche als Potential für Siedlungsflächen dargestellt.

Schutzwürdige Bodenformen sind der Tabelle 3 des 'Landschaftsprogrammes Schleswig-Holstein', herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein im Jahre 1999, zu entnehmen. Gemäß 'Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil A Bodentyp, herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Geologischer Dienst - Flintbek 2016' handelt es sich im Plangebiet überwiegend um Gleyböden. Dieser Bodentyp ist in der o. g. Tabelle nicht aufgeführt, sodass es sich hier nicht um eine schutzwürdige Bodenform handelt. Laut der 'Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil B Bodenart, herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Geologischer Dienst - Flintbek 2016', stehen im Plangebiet Lehmsande über Lehm an. Gemäß der Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH vom 18.01.2022 wurden 16 Bohrproben rund um die geplanten Gebäude entnommen (vgl. nachfolgende Abbildung, rote Zahlen).

Abbildung 13: Lage der Bohrpunkte (Quelle: Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH,18.01.2022)

Nach der Mutterbodenüberdeckung konnten überwiegend Feinsande über Torf bei den Bohrungen 1, 3, 4, 7, 9, 13, 14, 15 und 16 festgestellt werden. Diese liegen überwiegend über Geschiebemergel und Schluffen.

Die restlichen Bohrungen weisen ähnliche Schichten auf, bei diesen ist jedoch kein Torf anzutreffen, zusätzlich jedoch Geschiebelehm (vgl. nachfolgende Abbildungen).

Abbildung 14: Schichten B1 - B 6 (Quelle: Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH,18.01.2022)

Abbildung 15: Zeichenerklärung der Schichten (Quelle: Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH,18.01.2022)

Abbildung 16: Schichten B7 - B 10 (Quelle: Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH,18.01.2022)

Abbildung 17: Schichten B11 - B 16 (Quelle: Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH,18.01.2022)

Das Plangebiet ist in topographischer Hinsicht nur leicht bewegt. Das Gelände fällt um ca. 2 m von 23 m ü. NHN im Südosten auf 21 m ü. NHN im Nordwesten.

Abbildung 18: Auszug aus der topographischen Karte (Quelle: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/ArchaeologieSH/index.html?lang=de#/)

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Die Flächen würden weiterhin als Grünlandfläche genutzt werden. Zusätzliche Flächenversiegelungen sowie ein Flächenverbrauch würden nicht stattfinden.

Bewertung

Die Böden haben eine allgemeine Schutzwürdigkeit. Außerdem haben sie eine anthropogene Überprägung. Die Böden im Plangebiet haben insgesamt eine 'allgemeine Bedeutung' für den Naturhaushalt, jedoch liegt eine hohe bodenfunktionale Gesamtleistung vor.

Im Kapitel 5.2.2 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Boden durch die Planung beeinträchtigt wird.

Wasser - Grund- und Oberflächenwasser

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Im Südwesten verläuft jedoch ein Entwässerungsgraben.

Im Plangebiet wurden die Flurabstände des Grundwassers gemäß der Baugrunduntersuchung vom 18.01.2022 bei 0,3 - 1,8 m unter GOK festgestellt. "Der Bemessungswasserstand (Oberflächenwasser) kann in Höhe der Geländeoberkante angesetzt werden. … Es muss für einen ausreichenden Abfluss des Oberflächenwassers gesorgt werden." Vgl. Baugrunduntersuchung der ERWATEC Arndt mbH vom 18.01.2022, S. 8. Das Grundwasser steht damit in diesem Bereich hoch an.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Die Versickerungsfähigkeit bleibt unverändert.

Bewertung

Das Plangebiet hat eine hohe Bedeutung für den Grundwasserschutz und für den Oberflächenwasserschutz. Es wird ein separater Ausgleich für das Schutzgut Wasser erforderlich.

Im Kapitel 5.2.2 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Wasser durch die Planung beeinträchtigt wird.

Klima, Luft

Das Plangebiet besteht aus einer als Grünland genutzten landwirtschaftlichen Fläche. Die Bedeutung für das Lokalklima ist abhängig von der vorhandenen Vegetation und der Größe der Vegetationsflächen. Da es sich bei Grünlandflächen um Flächen mit einer geschlossenen Vegetationsdecke handelt, tragen sie zur Kaltluftentstehung bei. Im Plangebiet handelt es sich um eine größere Grünlandfläche. Die Bedeutung dieser Fläche für das Schutzgut Klima/Luft ist höher einzustufen.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Keine besonderen Auswirkungen.

Bewertung

Das Plangebiet hat eine 'allgemeine Bedeutung' für das Lokalklima.

Im Kapitel 5.2.2 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Klima/Luft durch die Planung beeinträchtigt wird.

Arten und Lebensgemeinschaften

Das Plangebiet wird größtenteils von einer Grünlandfläche eingenommen. Im Nordosten und im Südwesten wird die Fläche von Knicks begrenzt. Die Knicks sind gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG geschützt.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Die Fläche bietet weiterhin Lebensraum und Nahrungshabitat für die hier und in der Umgebung vorkommenden Tierarten.

Bewertung

Die Knicks haben aufgrund ihres naturnahen Charakters und des Schutzstatus eine 'besondere Bedeutung' für den Naturschutz.

Die Grünlandfläche hat eine 'allgemeine Bedeutung' für den Naturschutz.

Im Kapitel 5.2.2 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften durch die Planung beeinträchtigt wird.

Landschaftsbild

Es handelt sich beim Plangebiet um eine unbebaute Fläche, die derzeit als Grünlandfläche genutzt wird und an vorhandene Bebauung angrenzt. Aufgrund der Knicks im Nordosten und Südwesten des Plangebietes und der angrenzenden Bebauung ist hier bereits eine effektive Einbindung in das Landschaftsbild vorhanden. Lediglich im Nordwesten schließt sich die freie Landschaft an. Hier wird eine Eingrünung erforderlich. Diese wird im Bebauungsplan Nr. 25, 2. Änderung und Ergänzung, festgesetzt. Eine Einbindung in die Landschaft ist daher zukünftig sichergestellt.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Innerhalb des Geländes verbleibt der Blick auf die Grünlandfläche. Die Grünlandfläche würde als Grünlandfläche erhalten bleiben und bewirtschaftet werden.

Bewertung

Es ist davon auszugehen, dass, wenn die festgesetzte Eingrünung neu angelegt ist, keine weiteren Eingrünungsmaßnahmen erforderlich werden.

Im Kapitel 5.2.2 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Landschaftsbild durch die Planung beeinträchtigt wird.

Mensch, menschliche Gesundheit

Inwieweit die Errichtung einer Feuerwehr und die Nutzung durch den Bauhof Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung haben, wurde durch eine schalltechnische Untersuchung der TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG, erstellt am 22.06.2023, untersucht.

Gemäß Gutachten wird für den Tageszeitraum erwartet, dass der Immissionsrichtwert an den drei nächstgelegenen Immissionsorten durch den Normalbetrieb der Feuerwehr und des Bauhofes sowie Einsätze der Feuerwehr im Tageszeitraum auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung nicht überschritten wird. Genauere Details sind dem Kapitel 3.3 der Begründung des Bebauungsplanes sowie dem Gutachten selbst zu entnehmen.

Südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb. Im Jahr 2011 wurde von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eine Immissionsschutz-Stellungnahme mit Ausbreitungsrechnung zur Geruchsimmission erstellt. Die Jahresgeruchsstunden liegen im Plangebiet zwischen 15 und 25 %. In der Regel ist die belästigungsrelevante Kerngröße von 15 % der bewerteten Jahresstunden gegenüber einem Dorfgebiet und Häusern im Außenbereich einzuhalten. In Einzelfällen sind jedoch Überschreitungen der Immissionswerte zulässig, wenn z. B. eine Vorbelastung durch gewachsene bzw. ortsübliche Strukturen vorliegt.

Im Zuge der Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 fanden Vorgespräche mit dem LLUR - Technischer Umweltschutz - statt. Die 25 % Jahresgeruchsstunden seien demnach bereits der absolute Maximalwert, der auch für Arbeitnehmer auf dem Grundstück mit der Geruchsimmission nicht überschritten werden darf. Grundsätzlich sollten die Immissionswerte aber möglichst unter 20 % der Jahresstunden liegen.

Das Plangebiet ist durch seine besondere dörflich gewachsene Lage bereits vorbelastet, so dass eine Überschreitung der Immissionswerte zulässig erscheint. Die höchste Belastung liegt im Bereich des zukünftigen Bauhofes. Die Bauhofmitarbeiter halten sich aber nur temporär auf dem Bauhof auf. Vielmehr sind sie den Großteil ihrer Arbeitszeit innerhalb des Gemeindegebietes unterwegs. Die Aufenthalts- und Büroräume des Bauhofes werden auf dem Grundstück so angeordnet, dass die 20 % Jahresgeruchsstunden nicht überschritten werden.

An das Plangebiet grenzen landwirtschaftliche Flächen. Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung resultierenden Emissionen (Lärm, Staub und Gerüche) zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken können.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Die Flächen würden weiterhin als Grünlandflächen und als Siedlungsfläche genutzt werden. Mit Immissionen aus der Landwirtschaft ist zu rechnen.

Bewertung

Gemäß schalltechnischer Untersuchung ist die Planung verträglich. Mit Beeinträchtigungen durch den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb ist temporär zu rechnen.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Mensch durch die Planung beeinträchtigt wird.

Kultur- und sonstige Sachgüter

Laut dem Digitalen Atlas Nord befindet sich das Plangebiet weder in einem archäologischen Interessensgebiet, noch sind Kulturdenkmäler bekannt. Generell ist im Rahmen von Erdarbeiten § 15 Denkmalschutzgesetz beachtlich. Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Keine besonderen Auswirkungen.

Fläche

Im vorliegenden Fall wird eine Fläche aus der freien Landschaft in Anspruch genommen.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Es würde keine Inanspruchnahme der Grünlandteilfläche erfolgen.

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Zwischen den Schutzgütern bestehen keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Keine besonderen Auswirkungen.

C) Kurzzusammenfassung

Die Überplanung bereitet eine zusätzliche Bodenversiegelung bzw. einen damit verbundenen Landschaftsverbrauch vor. Ebenfalls werden Knicks entwidmet und deren Gehölze erhalten.

5.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

A) Prognose bei Durchführung der Planung

Schutzgut Boden

Die Ausweisung einer 'Fläche für Gemeinbedarf' mit den Zweckbestimmungen 'Feuerwehr' und 'Öffentliche Verwaltung (hier: Bauhof)' führt zu Flächenversiegelungen mit den dazugehörigen Abgrabungen für die Herstellung der Gründungen für die zukünftigen Gebäude sowie der befestigten Straßen-, Hof- und Rangier- bzw. Stellplatzflächen. Die Böden weisen insgesamt eine allgemeine Schutzwürdigkeit auf, es liegt jedoch eine hohe bodenfunktionale Gesamtleistung vor (vgl. Kap. 5.2.1 B). Die Flächenversiegelungen stellen naturschutzrechtliche Eingriffe dar und müssen ausgeglichen werden. Der Ausgleich wird im Rahmen der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 ermittelt und verbindlich geregelt.

Bei den Bodenarbeiten sind die Bestimmungen des Bodenschutzes zu berücksichtigen; so ist der kulturfähige Oberboden vor der Herstellung der Baukörper zu beräumen und auf Mieten fachgerecht zwischenzulagern. Die DIN-Normen 18915, 19639 und 19731 sind bei dem Umgang und der Wiederverwendung des Oberbodens sowie des Unterbodens und Untergrundes zu berücksichtigen. Durch den Abtrag des belebten Oberbodens und durch die Versiegelungen kommt es zu dem teilweisen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der Bauflächen. Zudem wird es zur Verdichtung und damit zur teilweisen Einschränkung der natürlichen Bodenfunktionen der verbleibenden unversiegelten Freiflächen kommen. Nach Bauende sind die entstandenen Verdichtungen im Unterboden vor Auftrag des Oberbodens wieder zu beseitigen. Ebenfalls ist die Witterung beim Befahren des Bodens zu beachten. Im Falle eines Aufbringens von Bodenmaterial einer anderen Stelle sind die Bestimmungen des § 12 BBodSchV in Verbindung mit der DIN19731 zu beachten. Weitere Hinweise sind der Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV (LABO2002) zu entnehmen.

Überschüssiger Boden ist einer seinen Eigenschaften entsprechenden, hochwertigen Nutzung zuzuführen und zu verwerten. Eine Entsorgung des Materials hat nur zu erfolgen, sofern nachgewiesene stoffliche Belastungen (Kontaminationen) eine anderweitige Nutzung nicht zulassen. Belastete Böden sind fachgerecht zu entsorgen.

Sollten Hinweise auf Bodenverunreinigungen angetroffen werden, ist die untere Bodenschutzbehörde darüber in Kenntnis zu setzen.

Der sachgerechte Umgang mit dem Boden während der gesamten Bauphase sowie die Versiegelungsmenge sind zu überprüfen.

Die genannten Hinweise sind unterhalb der textlichen Festsetzungen und in der Begründung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 aufgenommen.

Die genaue Ermittlung der Eingriffe und die Planung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgen ebenfalls auf der Ebene der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25.

Schutzgut Wasser

Gemäß Baugrundgutachten ist die Möglichkeit einer Versickerung von Regenwasser gem. ATV A 138 aufgrund der angetroffenen hohen Wasserstände nicht möglich. Die Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH, Oststeinbek, ist mit der Erarbeitung eines Entwässerungskonzeptes beauftragt. Die Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde wird parallel zu diesem Bauleitplanverfahren durchgeführt.

Die Planung führt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut 'Wasser'.

Schutzgut Klima und Luft

Die Beseitigung der Grünlandteilfläche hat nur geringe Auswirkungen auf das Schutzgut 'Klima und Luft'. Klimagesichtspunkte werden bei der Ausgestaltung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 beachtet und entsprechende Festsetzungen aufgenommen.

Schutzgut Pflanzen und Tiere

Das geplante Vorhaben wird zu der Beseitigung einer Grünlandteilfläche führen. Geschützte Biotope werden nicht beseitigt. Es ist jedoch vorgesehen, die angrenzenden Knicks zu entwidmen, da es aufgrund des Flächenzuschnitts nicht möglich ist, mit den zukünftigen Gebäuden ausreichend Abstand zu den Knicks einzuhalten. Es ist vorgesehen, im Rahmen der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 die Knicks zu entwidmen, ihre Gehölze aber zu erhalten. Die Knickabschnitte sind gem. den 'Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz' im Verhältnis 1 : 1 auszugleichen.

Es ist vorgesehen, den Ausgleich über ein Knick-Konto zu erbringen. Die genaue Ermittlung des Eingriffs und die Planung der Ausgleichsmaßnahmen werden ebenfalls im Rahmen der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 geregelt.

Besonders geschützte und streng geschützte Arten

Die im Plangebiet befindlichen Gehölzstrukturen sowie die Knicks stellen geeignete Bruthabitate für verschiedene Vogelarten dar. In den Knicks brüten vorwiegend Vogelarten, die als Gebüschbrüter weit verbreitet und allgemein häufig sind. Hierzu zählen Arten wie Amsel, Fitis, Zaunkönig, Rotkehlchen, Heckenbraunelle, Grasmücken-Arten, Zilpzap oder Goldammer. Es ist vorgesehen, die Gehölze weitgehend zu erhalten.

Grünlandflächen stellen potentielle Bruthabitate für Offenlandbrüter dar. Die Eignung als Bruthabitat ist jeweils abhängig von der Größe der Fläche und deren Umgebung. Da im vorliegenden Fall die überplante Grünlandfläche an zwei Seiten an vorhandene Knicks und Bebauung sowie an eine Straße angrenzt, kann davon ausgegangen werden, dass innerhalb des Plangebietes keine gefährdeten Offenlandbrüter (z. B. Feldlerche oder Kiebitz) vorkommen.

Die Knicks könnten aufgrund ihrer Gehölzzusammensetzung als Lebensraum für die Haselmaus geeignet sein. Laut der 'Vorkommenswahrscheinlichkeit von Haselmäusen' der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein ist ein Vorkommen in der Gemeinde Oststeinbek als häufig einzustufen. In der Roten Liste des Landes Schleswig-Holstein ist die Haselmaus als 'stark gefährdet' eingestuft (RL SH 2) und hat nur ein geringes Vorkommen. Der Erhaltungszustand wird als 'ungünstig' bewertet. Da die Gehölze vollständig erhalten werden, wird auch der Lebensraum der Haselmaus vollständig erhalten.

Verbindliche Regelungen zum Artenschutz sind im Rahmen der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 aufgenommen.

Schutzgut Landschaftsbild

Es handelt sich um eine unbebaute Fläche, die derzeit als Grünlandfläche genutzt wird und an vorhandene Bebauung angrenzt. Aufgrund der Knicks im Nordosten und Südwesten des Plangebietes und der angrenzenden Bebauung, ist hier bereits eine effektive Einbindung vorhanden. Die Knicks werden zwar entwidmet, ihre Gehölze jedoch erhalten. Lediglich im Nordwesten schließt sich die freie Landschaft an. Hier ist eine Eingrünung erforderlich. Auf der Ebene der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 ist festgesetzt, welche Maßnahmen zur Ein- und Durchgrünung des Plangebietes durchgeführt werden müssen.

Schutzgut Mensch

In der Planung ist zu prüfen, ob sich für das Schutzgut 'Mensch' Beeinträchtigungen ergeben. Beeinträchtigungen können sich hierbei sowohl von außen ergeben, indem sie auf das Plangebiet einwirken, als auch, indem sie vom Plangebiet ausgehen.

Inwieweit die Errichtung einer Feuerwehr und die Nutzung durch den Bauhof Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung haben, wurde durch eine schalltechnische Untersuchung der TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG, erstellt am 22.06.2023, untersucht.

Gemäß Gutachten wird für den Tageszeitraum erwartet, dass der Immissionsrichtwert an den drei nächstgelegenen Immissionsorten durch den Normalbetrieb der Feuerwehr und des Bauhofes sowie Einsätze der Feuerwehr im Tageszeitraum auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung nicht überschritten wird. Genauere Details sind dem Kapitel 3.3 der Begründung zum Bebauungsplan sowie dem Gutachten selbst zu entnehmen.

Südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb. Im Jahr 2011 wurde von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eine Immissionsschutz-Stellungnahme mit Ausbreitungsrechnung zur Geruchsimmission erstellt. Die Jahresgeruchsstunden liegen im Plangebiet zwischen 15 und 25 %. In der Regel ist die belästigungsrelevante Kerngröße von 15 % der bewerteten Jahresstunden gegenüber einem Dorfgebiet und Häusern im Außenbereich einzuhalten. In Einzelfällen sind jedoch Überschreitungen der Immissionswerte zulässig, wenn z. B. eine Vorbelastung durch gewachsene bzw. ortsübliche Strukturen vorliegt.

Das Plangebiet ist durch seine besondere dörflich gewachsene Lage bereits vorbelastet, so dass eine Überschreitung der Immissionswerte zulässig erscheint. Die höchste Belastung liegt im Bereich des zukünftigen Bauhofes. Die Bauhofmitarbeiter halten sich aber nur temporär auf dem Bauhof auf. Vielmehr sind sie den Großteil ihrer Arbeitszeit innerhalb des Gemeindegebietes unterwegs. Die Aufenthalts- und Büroräume des Bauhofes werden auf dem Grundstück so angeordnet, dass die 20 % Jahresgeruchsstunden nicht überschritten werden.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Im Plangebiet gibt es keine Kultur- und sonstigen Sachgüter. Generell ist im Rahmen von Erdarbeiten § 15 Denkmalschutzgesetz beachtlich. Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Schutzgut Fläche

Die Planung bereitet die Errichtung einer Feuerwehr und die Nutzung durch den gemeindlichen Bauhof auf einer derzeit unbebauten Grünlandteilfläche vor. Es werden somit Flächen aus der freien Landschaft in Anspruch genommen.

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Zwischen den Schutzgütern bestehen keine Wechselwirkungen, die einer gesonderten Betrachtung bedürfen.

Bau des geplanten Vorhabens (der geplanten Entwicklung)

Es ist im Vorfeld des Baus mit der Baufeldräumung und der Erschließung der Fläche für Gemeinbedarf zu rechnen.

Auswirkungen durch Bauphase, Abfälle, Techniken und schwere Unfälle

Bei den Bodenarbeiten sind die Bestimmungen des Bodenschutzes zu berücksichtigen; so ist der kulturfähige Oberboden vor der Herstellung der Baukörper zu beräumen und auf Mieten fachgerecht zwischenzulagern. Die DIN-Normen 18915, 19639 und 19731 sind bei dem Umgang und der Wiederverwendung des Oberbodens sowie des Unterbodens und Untergrundes zu berücksichtigen. Durch den Abtrag des belebten Oberbodens und durch die Versiegelungen kommt es zu dem teilweisen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der Bauflächen. Zudem wird es zur Verdichtung und damit zur teilweisen Einschränkung der natürlichen Bodenfunktionen der verbleibenden unversiegelten Freiflächen kommen. Nach Bauende sind die entstandenen Verdichtungen im Unterboden vor Auftrag des Oberbodens wieder zu beseitigen. Ebenfalls ist die Witterung beim Befahren des Bodens zu beachten. Im Falle eines Aufbringens von Bodenmaterial einer anderen Stelle sind die Bestimmungen des § 12 BBodSchV in Verbindung mit der DIN19731 zu beachten. Weitere Hinweise sind der Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV (LABO2002) zu entnehmen.

Überschüssiger Boden ist einer seinen Eigenschaften entsprechenden, hochwertigen Nutzung zuzuführen und zu verwerten. Eine Entsorgung des Materials hat nur zu erfolgen, sofern nachgewiesene stoffliche Belastungen (Kontaminationen) eine anderweitige Nutzung nicht zulassen. Belastete Böden sind fachgerecht zu entsorgen.

Sollten Hinweise auf Bodenverunreinigungen angetroffen werden, ist die untere Bodenschutzbehörde darüber in Kenntnis zu setzen.

Der sachgerechte Umgang mit dem Boden während der gesamten Bauphase sowie die Versiegelungsmenge sind zu überprüfen.

Damit während der Baumaßnahmen keine Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen beschädigt werden, ist die DIN 18920 'Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen' zu berücksichtigen.

Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Klima

Durch die Planung entstehen keine besonderen klimaschädigenden Auswirkungen.

Eingesetzte Techniken und Stoffe

Es sind derzeit keine besonderen Verfahren und Stoffe bekannt.

Die Beleuchtungsanlagen, die während der Bauphase eingesetzt werden, sind so auszurichten, dass nur das Plangebiet bestrahlt wird und die Umgebung unbeeinträchtigt bleibt.

Auswirkungen durch schwere Unfälle und Katastrophen

Vorliegend verhält es sich so, dass die Planung keine Zulässigkeit eines Störfallbetriebes begründet. Eine Feuerwehr und eine Nutzung durch den Bauhof bergen keine Risiken für die Umwelt. In räumlicher Nähe befinden sich auch keine Gebäude bzw. Betriebe, die auf das Plangebiet katastrophenmäßig einwirken könnten.

Kumulierung mit benachbarten Nutzungen und Vorhaben

Mit benachbarten Nutzungen sind derzeit keine Kumulationen ersichtlich.

B) Kurzzusammenfassung

Die Planung wird zu der Beseitigung eines Teils einer Grünlandfläche führen. Zudem werden umfangreiche Flächenversiegelungen durch den Bau der zukünftigen Gebäude mit ihren Hof- und Rangier- bzw. Stellplatzflächen hervorgerufen. Diese Eingriffe müssen - ebenso wie die Knickentwidmungen - ausgeglichen werden. Die genaue Ausgleichsregelung erfolgt im Rahmen der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25.

Beim Umgang mit dem Boden sind die DIN-Normen 18915, 19639 und 19731, die Witterung beim Befahren des Bodens und nach Bauende die Auflockerung des Untergrundes vor Auftrag des Oberbodens zu beachten. Sollte Bodenmaterial von anderer Stelle aufgebracht werden, ist § 12 BBodSchG anzuwenden. Zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen ist die DIN-Norm 18920 zu beachten. Es erfolgt ein Flächenverbrauch.