Bebauungsplan Nr. 44 der Gemeinde
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 39 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde TrittauPlanungsanlass
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 ist die Absicht die ehemaligen Bahnflächen wieder nutzbar zu machen und dort eine wohnbauliche Entwicklung umzusetzen und so im Sinne eines nachhaltigen Flächenmanagements die vorhandene Brachfläche zu reaktivieren.
Die Gemeinde Trittau verfolgt laut Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Wesentlichen zwei Planungsziele:
- die städtebauliche Arrondierung der Gewerbebrache zur Bereitstellung von Grundstücken zu Wohnbauzwecken;
- die städtebauliche Neuordnung und Gestaltung des Ortseingangsbereiches sowie Abrundung des Siedlungskörpers.
Die Gemeinde ist seit langer Zeit bemüht den Bereich planungsrechtlich zu ordnen. Aufgrund der vorhandenen Altlasten im Boden war eine vollständige wohnbauliche Entwicklung lange Jahre nicht möglich, so dass das Verfahren seit 2013 ruhte. Auf der Grundlage einer erneuten Altlastenuntersuchung im Jahr 2021 konnte die Planung 2023 wieder aufgenommen werden.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 44 ist somit, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Entwicklung auf der Brachfläche der ehemaligen Bahnanlage. Es sollen bis zu 100 Wohneinheiten entstehen, die den unterschiedlichen Bedarf an Wohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie auch in Reihen- Einzel- und Doppelhaustypologien decken und bezahlbaren Wohnraum in der Gemeinde Trittau schaffen.
Ansprechperson
Gemeinde Trittau L. Meincke Europaplatz 5, Zimmer 1.3.050 22946 Trittau 04154 / 807965
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