5. Bodenordnende Maßnahmen und Finanzierung
Die Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Vorhabenträger übernommen, so dass der Stadt diesbezüglich keine Kosten entstehen.
Bodenordnende Maßnahmen, die über privatrechtlichen Grunderwerb hinausgehen, sind zur Verwirklichung der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht notwendig.
6. Beschluss über die Begründung
Die Stadtvertretung der Stadt Kappeln hat die Begründung in der Sitzung am………………………gebilligt.
Kappeln, den ...........................
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(J. Stoll) Bürgermeister