5. Änderung F-Plan der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Im Mai 2020 hat die Gemeinde Rabenkirchen-Faulück den B-Plan Nr. 9 beschlossen und parallel die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt, um an diesem Standort die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen. Das Vorhaben wurde zwischenzeitlich realisiert.
Zur Stärkung des gemeindlichen Zentrums beabsichtigt die Gemeinde im Südwesten des Feuerwehrgerätehauses einen Spielplatz einzurichten. Mit der Änderung und Erweiterung des B-Planes sollen die dementsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Ansprechperson
Fachliche Rückfragen:
Jana Schulz Bauverwaltung Kappeln
Datenschutzbeauftragter:
Alexander Schäfer
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