Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schwedeneck für das Gebiet der Surf- und Segelschule im Bereich des Campingplatzes Surendorf (Fl.St. 28/4 und 28/7 tlw., Flur 1, Gem. Surendorf)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass und Ziel der Planaufstellung sowie Planungserfordernis

Der Nordwind Wassersport e.V. betreibt im Ortsteil Surendorf der Gemeinde Schwedeneck zwei Gästehäuser. Diese dienen hauptsächlich der Unterbringung von Schülern und Gästen der ebenfalls durch den Verein betriebenen und dort ansässigen Surf- und Segelschule. Die Einrichtungen haben sich in den vergangenen Jahren etabliert und bereichern das touristische Angebot der Gemeinde. Aufgrund der starken Auslastung des touristischen Angebotes für das Gebiet hat sich die Gemeinde entschlossen, eine verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Mit der vorliegenden Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Unterkünfte für die Surf- und Segelschule zu erweitern und modernen Anforderungen anzupassen.

2. Planungsgrundlagen

2.1. Rechtsgrundlagen

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schwedeneck wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches aufgestellt. Im Anhang (Punkt 8.1) sind die weiteren Gesetze und Verordnungen, die für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beachten sind, in ihrer jeweils gültigen Fassung aufgeführt.

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB ist zusätzlich zur Planung eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht nach § 2a BauGB dargelegt, der im Laufe des weiteren Verfahrens ein gesonderter Bestandteil dieser Begründung wird.

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich hauptsächlich um eine Änderung des Maßes der baulichen Nutzung. Die Art der Nutzung bleibt bestehen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wird daher nicht erforderlich.