4.3. Grünordnerische Festsetzungen
Um den Einfluss durch die Bebauung dieses exponierten Grundstücks auf das Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten, sind folgende Festsetzungen zur Eingrünung des Grundstücks getroffen worden.
Der zum Strand abfallende Steilhang wird in einer Breite von ca. 1 Meter als geschütztes Biotop nach § 21 Abs. 1 Nr. 5 als artenreicher Steilhang festgesetzt und damit der jetzige Zustand festgeschrieben.
Vorgesehen ist auch die Festsetzung der 4 vorhandenen Laubbäume an der Straße „Zum Kurstrand“, sowie die dort bereits befindlichen Gehölzbestände (Hecken).