Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schwedeneck für das Gebiet der Surf- und Segelschule im Bereich des Campingplatzes Surendorf (Fl.St. 28/4 und 28/7 tlw., Flur 1, Gem. Surendorf)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.8. Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes

5.8.1 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung

Bei der Nichtdurchführung der Planung wird es zu keiner Veränderung der Nutzungen auf den derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen kommen.

5.8.2. Entwicklung bei Durchführung der Planung

Im Zuge der Umsetzung der 5. Änderung des B-Plan Nr. 14 wird die Erstellung eines Sondergebietes für die Erholung in mehreren Baustufen erfolgen. Neben der baulichen Erweiterung kommt es durch den An- und Abtransport der Baustoffe zu Beeinträchtigungen, verbunden mit Lärmimmissionen. Das Lebensraumangebot für Pflanzen und Tiere wird sich aber nicht nachhaltig auf dieser Fläche verändern. Zu Beeinträchtigungen wird es vor und auch während der verschiedenen Bauphasen kommen.

5.8.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

nachteiliger Umweltauswirkungen

Auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 8 LNatSchG. Sind die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft u.a. auch durch geplante bauliche Erweiterungen von Siedlungen zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu treffen. Eingriffe in Natur und Landschaft sind so gering wie möglich zu halten und unvermeidbare Beeinträchtigungen so auszugleichen, dass keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurückbleiben.

5.9. Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen

Umweltauswirkungen

Die Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) obliegt je nach Zuständigkeitsbereich dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, den Genehmigungsbehörden, sowie der Gemeinde Surendorf bzw. dem Amt Dänischer Wohld. Es sind folgende Monitoring- Maßnahmen vorgesehen:

  • Beachtung des nach LNatSchG festgelegten Zeitraumes für die Eingriffe in Gehölzflächen bzw. die Lebensräume von best. Tierarten (z.B. außerhalb der gesetzlichen Schutzfrist vom 15. März bis 31. September).
  • Überwachung und vertragliche Sicherung der Umsetzung der Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen A 1 als externe Ökokontobeanspruchung