2.2.3. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schwedeneck wurde im Jahr 2006 wirksam. Die Darstellung als Sondergebiet das der Erholung dient entsprechend § 5 (2) Nr.1 BauGB umfasst nicht den vollständigen Plangeltungsbereich. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes ist jedoch nicht parzellenscharf und eine geringfügige Abweichung wie im vorliegenden Fall unerheblich.
Die Fläche befindet sich innerhalb einer Darstellung, für die weiterführend die Zweckbestimmung „Campingplatz“ festgelegt wurde. Die Zweckbestimmung entsprechend § 5 (2) Nr.1 BauGB ist für die Darstellung im Flächennutzungsplan maßgebend. Die weiterführende Zweckbestimmung wird im Rahmen der vorliegenden verbindlichen Bauleitplanung angepasst. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wird dadurch nicht erforderlich.
Abbildung 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan (2006)