maximal überbaubare Grundfläche (§ 19 BauNVO)
Um die geplante Erweiterung und Modernisierung zu ermöglichen und die maximale zukünftige Entwicklung der Nutzung innerhalb der Fläche abschließend zu regeln, wird die überbaubare Fläche durch eine absolute Zahl festgesetzt. Diese entspricht dem Richtwert der BauNVO für Ferienhausgebiete.