Beschreibung | Zur Ermittlung von Vorkommen relevanter Tierarten wurden durch das Büro Biologen im Arbeitsverbund vorhandene Daten abgefragt und ausgewertet. Zudem erfolgten zwei Geländebegehungen im August und September 2019 zur Erfassung von möglichen Vorkommen der artenschutzrechtlich besonders relevanten Zauneidechse. Anhand der Geländebegehungen und vorhandener Datenquellen wurde eine faunistische Potenzialanalyse weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten (Brutvögel, Rastvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und weitere Tiergruppen) erstellt. Die Ergebnisse sind im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 103 (B.i.A. 2020) aufgeführt. Im Folgenden werden Auszüge hieraus dargestellt. Relevante Biotopstrukturen für die Fauna sind im Plangebiet insbesondere die weitgehend offenen ruderalen Gras- und Staudenfluren sowie bereits beräumte Bereiche, kleinflächig vorhandene Gebüsche und Pioniergehölze, heckenartige lineare Gehölzstrukturen sowie Baumbestände. In Verbindung mit möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens über die Plangrenzen hinaus sind auch die angrenzenden Wasserflächen der Schlei zu betrachten. Brutvögel Entsprechend der Lebensraumausstattung sind innerhalb des Plangebietes nur wenige Brutvogelarten zu erwarten. Die Potenzialanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass im Plangebiet einschließlich des unmittelbaren Umgebungsbereiches mit dem Vorkommen von knapp 20 Brutvogelarten zu rechnen ist. Charakteristisch für die offenen, stellenweise verbuschenden ruderalen Grasfluren sind in erster Linie Feldlerche, Dorngrasmücke, Bluthänfling und Schwarzkehlchen. Vor allem die gefährdete Feldlerche, die in hohem Maße an offene Lebensräume mit lückiger Vegetation gebunden ist, wird allerdings nur in Einzelpaaren (1 bis maximal 2 Paare) vorkommen, da die aufkommenden Gehölze im Nordwesten sowie die teils sehr dichten und bereits hochwüchsigen Staudenfluren im Südosten des Plangebietes bereits weniger geeignete Habitatbedingungen darstellen. Aber auch die weiteren genannten Charakterarten werden nur in Einzelpaaren auftreten. Für die Gehölzbestände ist mit dem Vorkommen von ubiquistischen Gehölzbrütern, einschließlich an Gehölzstrukturen gebundene Bodenbrüter, wie Amsel, Buchfink, Fitis, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Ringeltaube, Blaumeise, Kohlmeise und Zilpzalp zu rechnen. Neben den Brutvogelarten sind Nahrungsgäste wie Saatkrähe, Silbermöwe und Lachmöwe zu erwarten, die im weiteren Umfeld des Plangebietes brüten und diese Flächen zur Nahrungssuche nutzen. Sämtliche europäische Vogelarten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Rastvögel Die Schleiförde mit ihren beruhigten Nooren und der Schleisand sind bedeutende Rast- und Überwinterungsgebiete für Wasservögel. Sie ist daher als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Hervorzuheben ist insbesondere die internationale Bedeutung für Reiherenten. Das Plangebiet liegt am Nordufer der Kleinen Breite, die sich vom westlichen Ende der Schlei bis zur Halbinsel Reesholm erstreckt. Die Kleine Breite stellt ein bedeutendes Rastgebiet insbesondere für Gänsesäger und Zwergsäger dar und beherbergt bei Vereisung der Binnengewässer hohe Zwergtaucherzahlen. Darüber hinaus treten hier zahlreiche weitere Wasservogelarten rastend und überwinternd auf. Prägend sind vor allem Entenarten wie Krick-, Stock-, Reiher- und Schellente, Blässhuhn, Haubentaucher und verschiedene Möwenarten. Zudem finden sich zur Heringslaichzeit große Kormoranansammlungen. Fledermäuse Für den Betrachtungsraum ist mit dem Vorkommen von Fledermäusen zu rechnen, da Lebensstätten in Form von Gebäuden und einzelne ältere Gehölze im Umfeld des Plangebietes vorhanden sind. So ist mit häufigen Arten wie Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus und Rauhautfledermaus zu rechnen, die in den Gebäuden oder Altbäumen potenzielle Tagesverstecke oder Quartierstandorte nutzen könnten. Das gesamte Plangebiet dürfte darüber hinaus als dunkel gehaltene Freifläche in Verbindung mit angrenzenden Offenflächen (Holmer Noor, Mühlenbachniederung, Schlei, Agrarlandschaft nördlich Plangebiet, ehemalige Kläranlage im Osten) für Fledermäuse als Nahrungshabitat für die genannten Arten fungieren. Dies gilt auch für den Großen Abendsegler, der während der Nahrungsflüge weite Strecken zwischen Quartieren und Nahrungshabitaten zurücklegen kann. Die überwiegend jungen Gehölze innerhalb und in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes weisen hingegen kein Potenzial für höherwertige Quartierstrukturen auf, da geeinigte Strukturen in Form größerer Spalten und Höhlen fehlen. Reptilien Im Plangebiet konnten im Rahmen der Geländeerfassungen Waldeidechsen in sehr geringer Abundanz (2 adulte Exemplare) ermittelt werden. Die Tiere wurden jeweils frei liegend auf Steinen bzw. Betondeckeln beobachtet. Die Waldeidechse ist die häufigste Reptilienart in Schleswig-Holstein und derzeit in ihrem Bestand nicht gefährdet (KLINGE 2003) und auch nicht europarechtlich geschützt. Weitere Reptilienarten konnten innerhalb des Plangebietes und der angrenzenden Flächen nicht registriert werden. Ihr Vorkommen ist infolge fehlender Habitatstrukturen und der Vornutzung nicht zu erwarten. Die Abfrage der LLUR-Datenbank ergab für den Betrachtungsraum keine bekannten Vorkommen von Reptilienarten, was die Situation bestätigt. Amphibien Unmittelbar östlich des Plangebietes befindet sich ein Gewässer, welches gewässertypische Strukturen wie Uferröhricht, Ufergehölze und Wasserpflanzen aufweist. Die nördlichen Uferpartien waren baubedingt durch Schuttablagerungen beeinträchtigt. Das Gewässer ist die einzige Lebensraumstruktur für Amphibien im näheren Umfeld des Plangebietes. Die Abfrage der LLUR-Datenbank ergab für den Betrachtungsraum keine bekannten Vorkommen von Amphibien. Im Zuge der Geländebegehung konnten zahlreiche Larven des Teichfroschs im Gewässer nachgewiesen werden. Weiterhin können einzelne Vorkommen des in Schleswig-Holstein auf der Vorwarnliste geführten Grasfroschs sowie der weit verbreiteten und wenig anspruchsvollen Arten Erdkröte und Teichmolch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für anspruchsvollere und in Schleswig-Holstein vorkommenden besonders planungsrelevanten Arten wie Moorfrosch, Kreuzkröte, Wechselkröte, Laubfrosch und Knoblauchkröte (alle Anhang IV der FFH-Richtlinie) sowie Rotbauchunke und Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) bietet das Plangebiet keine Habitateignung bzw. liegt der Bereich außerhalb der bekannten Verbreitung der Arten. Sonstige Arten Generell ist, neben den im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag betrachteten Arten, aufgrund der Ausstattung des Plangebiets mit großräumigen Brachflächen mit dem Vorkommen zahlreicher weiterer Tierarten zu rechnen. Als Säugetiere können, neben den bereits genannten Fledermäusen, potenziell eine Reihe an weit verbreiteten Arten wie Reh, Feldhase, Wildkaninchen, Rotfuchs, diverse Marder- und Mausarten, Maulwurf und Igel im Gebiet vorhanden sein. Hiervon sind der Maulwurf, der Igel und einzelne Mausarten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Zudem sind voraussichtlich zahlreiche Insekten- und Arthropoden-Arten der Gruppen Heuschrecken, Schmetterlinge, Käfer und Spinnen sowie Mollusken im Gebiet vorhanden, unter denen ebenfalls einige Arten zu den gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützten Tierarten zählen. Die in einigen Bereichen blütenreichen Pionier- und Ruderalfluren bieten vor allem der Insektenfauna ein reichhaltiges Lebensraumangebot. Für gefährdete Arten mit spezifischen Ansprüchen an seltene Lebensräume bietet das Gelände aufgrund der Prägung mit allgemein weit verbreiteten Brach- und Gehölzflächen und lediglich kleinflächig isoliert gelegenen Röhrichtflächen keine geeigneten Lebensräume. |