Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Die Gestaltungsvorschriften zur Dachform und Außenwandgestaltung sind im Text (Teil B) der Satzung gefasst. Sie sind auf ein aus der Sicht der Stadt Schleswig notwendiges Minimum reduziert, um ein großes Maß an individueller Gestaltungsfreiheit zu schaffen.

Für die Bauflächen 1 bis 5 sind Gründächer vorgeschrieben, um den Klimaschutz zu unterstützen und den Erhalt des natürlichen Wasserkreislaufes zu fördern. Es soll ein Beitrag zur ökologischen Qualität des Quartiers geleistet werden.

Für die Bauflächen 6, 8 und 11 sind als Dachform nur Flachdächer oder flach geneigte Dächer zulässig. Hiermit soll die Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes gesichert werden. Zudem wird damit die 'Würfel-Bebauung' im westlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 83B aufgegriffen.

In der Baufläche 10 sind Dächer nur als Satteldächer zulässig. Dies dient ebenfalls der Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes und ist zur Auflockerung der Architektur sinnvoll.

Die vorgenannten Festsetzungen beziehen sich jeweils nur auf die Hauptdächer der Hauptgebäude. Hiermit soll sichergestellt werden, dass untergeordnete Bauteile oder Nebenanlagen auch mit anderen Dachformen errichtet werden können.

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern ist zur Unterstützung der Nutzung regenerativer Energieformen ausdrücklich zulässig.

Für die Gestaltung der Fassaden werden nur Glas, Metall und Fassadentafeln ausgeschlossen. Diese Festsetzung gilt jedoch nicht für die schwimmenden Häuser im SO 2.3a, da diese aufgrund des Gewichtes nicht in Massivbauweise hergestellt werden können. Zudem werden auch die jeweils obersten Geschosse von dieser Festsetzung ausgenommen, um damit eine transparente oder akzentuierte Architektur zu ermöglichen. Es verbleibt jedoch ein breites Spektrum an Materialien für die Außenwandgestaltung. Diese Festsetzung erfolgt in Anlehnung an den westlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 83B und soll zu einer harmonischen Gestaltung der Baugebiete entlang der Schlei beitragen.

In den Bauflächen 6, 7, 8, 10 und 11 sind als Einfriedigung nur Hecken aus Laubgehölzen mit einer Höhe von max. 1,50 m zulässig. Somit entsteht entlang des Fuß- und Radweges ein harmonisches Bild und die Sichtbarkeit der Schlei wird gesichert. Zusätzlich tragen die Hecken zur Durchgrünung des Baugebietes bei und wirken sich positiv auf die Verdunstungsrate aus. Der Hafenbereich bleibt aufgrund der betrieblichen Anforderungen (notwendige Einzäunung) von dieser Festsetzung ausgenommen.

Bei der erforderlichen Zaunanlage für den Kranhafen (Baufeld 12) ist die Verwendung von blickdichten Materialien nicht zulässig. Eine Begrünung der Zaunanlage ist nur bis zu einer maximalen Höhe von 1,50 m über OK Gelände zulässig. Mit dieser Festsetzung soll die Erlebbarkeit der Schlei vom Fuß- und Radweg aus gesichert werden.

3.5 Verkehrliche Erschließung

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Die Festsetzungen der Verkehrsflächen dienen der ordnungsgemäßen Erschließung des Plangebietes.

Im Hinblick auf die Auswirkungen des entstehenden Verkehrs aus der Gesamtentwicklung des Konversionsprojektes 'Auf der Freiheit' hat die Stadt Schleswig eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens aus dem Jahr 2006 bei Ingenieurgesellschaft Masuch + Olbrisch aus Hamburg in Auftrag gegeben. Die Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis:

Die vorliegende Untersuchung analysiert die vorhandene Verkehrssituation im Umfeld der Bebauungsplanentwürfe 102, 103 und 105 der Stadt Schleswig und überprüft die Abwickelbarkeit der künftig zu erwartenden Verkehre.

Für die durch die vorgesehenen Entwicklungen zusätzlich zu erwartenden Verkehrsmengen und das im Prognosehorizont 2035 auftretende allgemeine Verkehrsaufkommen wurden Leistungsfähigkeitsnachweise durchgeführt.

Die direkten Anbindungspunkte der Teilflächen der Bebauungspläne an die zwischen Fjordallee und Pionierstraße vorgesehene Planstraße sind ohne Ab- oder Einbiegespuren ausreichend leistungsfähig. Im weiteren Planverfahren ist auf die Sicherstellung der jeweils erforderlichen Sichtdreiecke zu achten.

An den angrenzenden Kreuzungen und Einmündungen Pionierstraße/Ilensee/Karl-Imhoff-Straße, Ilensee/Werkstraße, Holmer Noorweg/Ilensee und Holmer Noorweg/Auf der Freiheit können die künftig zu erwartenden Verkehre ohne Um-/Ausbaumaßnahmen leistungsgerecht abgewickelt werden. Zusätzliche bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Am Knotenpunkt Königstraße/Plessenstraße ergibt sich im Prognosehorizont rechnerisch im Strom K1 eine Verschlechterung auf die Qualität E. Im Zuge der vorgesehenen Umgestaltung der Parkhausanbindung und der damit verbundenen Anpassung der Verkehrsführung sowie der Signalzeitenprogramme im Parkhausumfeld/Capitolplatz können die Neuverkehre jedoch in akzeptabler Qualität abgewickelt werden.

Die Führung der Radfahrer im Plangebiet erfolgt auf separaten Wegen bzw. auf der Fahrbahn der neuen Straßen. Im weiteren Verlauf insbesondere der Knud-Laward-Straße in/aus Richtung Innenstadt ist ebenfalls eine Führung auf der Straße vorzusehen, da die vorhandenen Nebenflächen bereits für richtlinienkonforme Gehwege nicht ausreichen. Die Ausweisung der Pkw-Stellplätze auf der Westseite der Plessenstraße Richtung Knud-Laward-Str. sollte unabhängig von der geplanten Neubebauung zugunsten der Anlage von Schutzstreifen für den Radverkehr überprüft werden.

Zur Vermeidung von Auswirkungen der Neubebauung auf den ruhenden Verkehr im angrenzenden Straßenraum ist die Umsetzung von mobilitätslenkenden Maßnahmen zu empfehlen.

Neben der Ausweisung von allgemein zugänglichen Carsharing-Angeboten auf den Stellplatzflächen der Bauvorhaben könnte dies Mietrad-Stationen inkl. Servicestation und Lastenradanteil bzw. E-Bike-Verleih oder ähnliche Maßnahmen zur Förderung des nicht motorisierten Verkehrs beinhalten.

Zur Absicherung der Bearbeitungsbasis wäre eine Plausibilitätsprüfung der aktuell erhobenen Verkehrsdaten zu einem späteren Zeitpunkt, wenn nachgewiesenermaßen wieder ein Normalzustand vorherrscht, denkbar. In Folge der Anpassung der Datenbasis an die Normalsituation [3], [10] ist nicht davon auszugehen, dass sich Änderungen an den Ergebnissen/Einschätzungen ergeben werden.

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt im Wesentlichen über die Pionierstraße (Planstraße A) im Norden des Plangebietes, die auf einer Länge von ca. 75 m aus Richtung der Fjordallee bereits fertiggestellt wurde. Diese Straße soll zukünftig die Haupterschließung auch für die östlich anschließenden Entwicklungsflächen darstellen. Von dieser Straße entwickeln sich kleinere Erschließungsstraßen in Richtung Süden bzw. Südosten zur inneren Erschließung des Plangebietes (Planstraßen B und D). Die zentrale Erschließungsstraße endet in einem mit 22 m Durchmesser für Müllfahrzeuge ausreichend dimensionierten Wendehammer.

Am südlichen Ende der geplanten Erschließungsstraße im Nordosten des Plangebietes (Planstraße D) ist zunächst eine provisorische Wendeanlage außerhalb der Plangebietes vorgesehen, da der weitere Verlauf dieser Straße derzeit noch nicht absehbar ist.

Eine weitere untergeordnete verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt im südwestlichen Planbereich an die Fjordallee (Planstraße C). Diese Anbindung soll überwiegend der Erschließung des angrenzenden Flurstückes 112 und der Sondergebiete SO 1.1 und SO 2.2 vorgesehen.

Die Planstraße A weist einen Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m, einem angrenzenden Grün- bzw. Parkstreifen von 2,30 m und einem Gehweg von 3,00 m auf. Mit Randstreifen beträgt der Gesamtquerschnitt 12,05 m.

Für die Planstraßen B und D ist eine Fahrbahnbreite von 5,50 m mit einem einseitigen Grün- bzw. Parkstreifen von 2,00 m sowie beidseitigen Gehwegen von 2,50 m vorgesehen. Die Gesamtbreite der Straßenverkehrsfläche beträgt 12,50 m. Der von Südwesten nach Nordosten verlaufende Abschnitt der Planstraße B erhält eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und einen einseitigen Gehweg von 2,50 m. Mit Randstreifen beträgt der Gesamtquerschnitt hier 8,25 m.

Für die Planstraße C ist eine Fahrbahnbreite von 6,00 m mit einem einseitigen Gehweg von 2,50 m sowie einem Randstreifen von 0,25 m geplant. Die Gesamtbreite beträgt hier 8,75 m. Zudem wird die erforderliche Böschung auf der Südwestseite der Straße in der Planzeichnung als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

Die Herstellung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen wird nicht im Detail festgesetzt. Die Straßenquerschnitte der Planstraßen sind so ausgelegt, dass bedarfsweise Busverkehr eingerichtet werden kann. Ob eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt, hängt vom Ausbaustand ab und erfolgt in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbetrieben und der Stadt Schleswig.

Um dem zunehmenden Fahrradverkehr ausreichend Rechnung zu tragen, werden hierfür gesonderte Verkehrsflächen bei der Planung berücksichtigt. Eine Verbindung ist auf der Höhe des westlich gelegenen Gymnasiums im Zentrum des Plangebietes vorgesehen. Ein weiterer Rad- und Fußweg ist in der Verlängerung der Fjordallee und im weiteren Verlauf als Verlängerung der Planstraße B vorgesehen. Damit soll ein möglichst vielfältiges und attraktives Wegenetz für die nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer geschaffen werden.

Zusätzlich wird in Schleinähe der von Westen kommende Fuß- und Radweg innerhalb des Plangebietes fortgesetzt. Hierfür ist im Bebauungsplan zunächst eine Anbindung an den Gehweg an der Straße 'Auf der Freiheit' sowie eine Verlängerung der Planstraße C (als Fuß- und Radweg in einer Breite von 6,0 m) bis zur Schlei vorgesehen. Langfristig wird seitens der Stadt Schleswig eine Wegeführung entlang der Schlei angestrebt. Im Bereich des 'Pionierhafens' soll es der Öffentlichkeit ermöglicht werden, den direkten Wasserbezug zu erleben. Im weiteren Verlauf soll der Fuß- und Radweg entsprechend der Rahmenplanung für das gesamte Konversionsgebiet außerhalb des B-Planes 103 ufernah verlaufen. Dies erfolgt v.a. vor dem Hintergrund der touristischen Bedeutung der Schlei und den Aspekten der Naherholung. Somit kann die Schlei sowohl naturnah als auch urban erlebt werden, was aus städteplanerischer Sicht zu begrüßen ist. Um die Erreichbarkeit des Fuß- und Radweges aus dem öffentlichen Zentrum des Plangebietes (der großen öffentlichen Grünfläche) zu sichern, wird in der Planzeichnung ein Gehrecht für die Öffentlichkeit zwischen der Planstraße B und dem Fuß- und Radweg eingetragen.

Zur Sicherung der Erschließung der Bauflächen 7 und 9 erfolgt die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten in der Planzeichnung.

Öffentliche Parkplätze werden innerhalb des Plangebietes entlang der Planstraßen B und D angeordnet. Entsprechend dem aktuellen Stand der Erschließungsplanung können in diesen Bereichen ca. 36 öffentliche Parkplätze hergestellt werden. Zudem werden die Investoren auf ihren jeweiligen Flächen einen Teil der privaten Stellplätze für zusätzliche Besucher zur Verfügung stellen. Weiterhin ist geplant, im Bereich des nordöstlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 102 ein Parkhaus bzw. eine Parkpalette zu errichten, die dann auch zur Deckung des Bedarfes an öffentlichen Parkplätzen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 103 beitragen soll.

Zur Gliederung und Gestaltung der Verkehrsflächen sind Baumpflanzungen, v.a. im Zusammenhang mit den öffentlichen Parkplätzen vorgesehen.

Hinsichtlich der Anzahl der privaten Stellplätze auf den Grundstücken wird auf die Stellplatzsatzung der Stadt Schleswig vom 24.06.2019 verwiesen. In vielen Bereichen ist die Anlage von Tiefgaragen vorgesehen, was von der Stadt Schleswig ausdrücklich begrüßt wird. Somit können großflächige oberirdische Stellplatzanlagen, die sich negativ auf die städtebauliche Qualität des Quartiers auswirken, vermeiden werden.

3.6 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet liegt am Rand der bebauten Ortslage und ist aufgrund der ehemaligen Nutzung als Kasernenstandort vollständig versorgungstechnisch angebunden. Die interne Ver- und Entsorgungssituation wird entsprechend der Hochbauplanung ausgerichtet.

Die Wasserversorgung des Plangebietes wird von der Schleswiger Stadtwerke GmbH sichergestellt.

Die Versorgung des Plangebietes mit elektrischer Energie wird ebenfalls von der Schleswiger Stadtwerke GmbH sichergestellt.

Die Schleswiger Stadtwerke GmbH werden das zu erschließende Baugebiet „Auf der Freiheit - Westteil“ (B-Plan 103) mit einer innovativen und ökologischen Wärmeversorgung erschließen. Ziel dieser Wärmeversorgung ist es, einen hohen Anteil Erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung zu integrieren und hohe Wärmeverluste wie in der klassischen Fernwärmeversorgung zu vermeiden.

Die Schleswiger Stadtwerke haben hierfür gemeinsam mit ihrem Projektpartner im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Machbarkeitsstudie für die Wärmeversorgung des Gebietes erstellt. Ziel von Wärmenetzsysteme 4.0 ist es, die Entwicklung von zukunftsorientierten und klimafreundlichen Wärmenetzen zu fördern. Hierbei steht nicht nur der Einsatz einzelner Technologien und Komponenten im Fokus, sondern insbesondere deren innovative Verknüpfung zu einem ökologischen Gesamtkonzept. Wärmenetze der 4. Generation sind Netze, die ihre Energie auf einem niedrigen Temperaturniveau bereitstellen, zum Großteil auf erneuerbaren Energien basieren und sich durch eine strommarktdienliche Sektorenkopplung auszeichnen. Diese Studie wurde mit einem positiven Ergebnis für eine Realisierbarkeit des entwickelten Wärmekonzeptes am 14.02.2020 fertiggestellt. Im Rahmen des zweiten Moduls von Wärmenetzsysteme 4.0 beantragen die Stadtwerke aktuell eine Förderung für die Umsetzung des Wärmekonzeptes.

Wärmekonzept:

In dem Neubaugebiet wird eine Low-Ex-Wärmeversorgung (Niedertemperatur-Wärme) aufgebaut. Aus diesem Versorgungsnetz werden die Neubauten „Auf der Freiheit“ mit einer Vorlauftemperatur von max. 45 °C versorgt. Dieses Temperaturniveau ist bereits für die Heizwärmeversorgung ausreichend. Für die Trinkwasserversorgung wird in den Neubauten eine zusätzliche Nacherwärmung des Trinkwarmwassers vorgesehen – entweder dezentral in jeder Wohneinheit über sogenannte Wohnungsstationen oder in Mehrfamilienhäusern zentralisiert im Hausanschlussraum mit einer an das Low-Ex-Netz gekoppelten Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung.

Hauptwärmequelle für das Low-Ex-Wärmenetz stellen Großwärmepumpen dar. Die Versorgung der Großwärmepumpen wird über ein kaltes Quellennetz auf Basis eines Wasser-Glykol-Gemisches erfolgen. Durch dieses gesonderte kalte Netz werden die verschiedenen Umweltquellen zentral in die Großwärmepumpen eingebunden. Als Umweltwärmequellen ist eine Auskopplung von Energie aus Abwasser und der Schlei vorgesehen sowie die Nutzung oberflächennaher Geothermie über Erdkollektoren.

Ein zentraler Baustein des Wärmekonzeptes stellt die Sektorenkopplung zwischen Wärme und Strom dar. Benötigter Strom für die Wärmeerzeugung soll zum Großteil aus vor Ort installierten Erneuerbaren Energiequellen produziert werden. Hierfür ist angedacht in Absprache mit den jeweiligen Investoren Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Neubauten sowie auf dem für die Wärmeerzeugung benötigten Technikgebäude zu installieren. Um die fehlende Gleichzeitigkeit zwischen Solarstromerzeugung und Wärmepumpenstromverbrauch auszugleichen, wird zusätzlich eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage vorgesehen.

Im Rahmen der ganzheitlichen Energieversorgung „Auf der Freiheit“ kann zudem die E-Mobilität in das System integriert werden. Auch die Einbindung von Speichermöglichkeiten für die innerhalb des Wärmekonzeptes erzeugten Strommengen aus Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung kann ergänzt werden – beispielsweise durch einen Batteriespeicher oder eine Power-to-Gas-Anlage. Eine Power-to-Gas-Anlage würde jedoch in keinem Fall im Neubaugebiet entstehen, sondern an dem Standort der stätischen Kläranlage.

Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Energiekonzept werden der Öffentlichkeit sowie anderen Akteuren aus Forschung und Politik in Form von Veröffentlichungen und Vorträgen zugänglich gemacht.

Um das innovative Wärmekonzept umsetzen zu können, wird ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Wärmeversorgung der Stadtwerke SH für den B-Plan 103 ausgesprochen. Der Nutzer zahlt marktübliche Preise für den Anschluss, die Technik, den Verbrauch sowie die Grundgebühr(en) und ist Teil dieses Leuchtturmprojekts der Energiewende. Das innovative und ökologische Wärmekonzept trägt dazu bei, die Attraktivität der Wohngebäude und des Baugebiets zu steigern. Dieses Wärmekonzept kann in Anbetracht der Zukunftsfähigkeit und der innovativen Einbindung diverser Erneuerbarer Energien, als ein Vorreiter im Bereich der nachhaltigen Quartiersversorgung betrachtet werden.

Das Wärmekonzept wird sich nicht nur auf die Versorgung des B-Planes 103 beschränken. Auch die Versorgung der Neubauten in den B-Plänen 102 und 105 ist über das Low-Ex-Wärmenetz vorgesehen.

Entwässerung:

Die Ingenieurgesellschaft Masuch + Olbrisch mbH ist mit der Objektplanung für die Ableitung des anfallenden Schmutz- und Oberflächenwasser des Bebauungsplangebietes beauftragt.

Das anfallende Schmutzwasser aus dem gesamten Erschließungsgebiet wird über Freigefälleleitungen der bestehenden Zuleitung zum vorh. Schmutzwasserpumpwerk auf dem ehemaligen Kasernengelände zur Ableitung in das Netz der Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung zugeführt. Sollte es aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich sein, das vorh. Schmutzwasserpumpwerk zu nutzen, könnte ein neues Pumpwerk für den B-Plan 103 im Bereich des provisorischen Wendehammers im Osten des Plangebietes gebaut werden.

Nach Information der Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung ist zur Sicherung der zukünftigen Entwässerung der B-Pläne 102, 103 und 105 durch die Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung ein Konzept zu entwickeln, das den Weg des anfallenden Schmutzwasser Pumpwerks zum Klärwerk betrachtet. Bei der Planung des neuen Schmutzwassernetzes sind alle gängigen Richtlinien zu beachten. Die Objektplanung ist in enger Abstimmung mit den Schleswiger Stadtwerken Abwasserentsorgung zu erstellen. Bei den Abwasseranlagen der SW-Kanalisation (SW-Schächte und Pumpstationen) im hochwassergefährdeten Bereich sind Vorkehrungen zu treffen, die ein Eindringen von Schleiwasser verhindern.

Für die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers wird eine dezentrale Versickerung im Baugebiet angestrebt. Im Rahmen der Erschließungsplanung zu diesem Bebauungsplan wurde vom Geologischen Büro Dipl.-Geol. R. Hempel eine Baugrunduntersuchung durchgeführt (Stand 21.01.2020). In dieser wurden Empfehlungen bezüglich einer möglichen Versickerung dargelegt.

Gemäß der durchgeführten Baugrunduntersuchung wird davon ausgegangen, dass das Regenwasser im Plangebiet prinzipiell versickert werden kann. Für die geplante Versickerungsfläche im östlichen Bereich und die geplante Sickermulde nördlich der Pionierstraße wurden nachträglich Bohrproben entnommen, die diese Annahme bestätigt haben.

Ausgehend von einem MHGW von 1,76 m ü. NHN ist in den betrachteten Bereichen größtenteils ein ausreichender Grundwasserflurabstand von mind. 1,0 m erkundet worden. Im südlichen Bereich der geplanten Versickerungsfläche ist das Gelände entsprechend anzuheben.

Das B-Plangebiet wird für die Entwässerung in drei Teilbereiche/Einzugsgebiete (EZG 1, EZG 2 und EZG 3) gegliedert, für welche jeweils ein separates Entwässerungssystem vorgesehen wird.

Das in dem Einzugsgebiet 1 anfallende Niederschlagswasser wird über das nach Norden ausgerichtete Gefälle der Verkehrsanlagen in den Grünstreifen geleitet und dort in einer Muldenrigole versickert. Dieses Teilgebiet umfasst die Pionierstraße sowie die angrenzenden Gehwege und Grünstreifen.

In dem Einzugsgebiet 2 anfallendes Niederschlagswasser wird durch Straßenabläufe gefasst und über Freigefälleleitungen abgeleitet. Das gefasste Oberflächenwasser der östlich der Fjordallee liegenden Bauflächen III und IV, der Planstraße B sowie den südlich der Planstraße B liegenden Gebiet wird in den öffentlichen Regenwasserkanal DN 700 bzw. DN 800 in der Fjordallee abgeleitet. Um einen Überstau des Kanals im tiefergelegenen südlichen Gebiet zu verhindern, ist ein Notüberlauf an der tiefsten Stelle direkt in die Schlei vorgesehen. Zur Sicherung der entsprechenden Leitungstrasse ist in der Planzeichnung hierzu ein Leitungsrecht zugunsten der Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung festgesetzt.

Das in dem Einzugsgebiet 3 anfallende Niederschlagswasser wird auf der angrenzenden Grünfläche versickert. Das Oberflächenwasser der Bauflächen I, II und V wird über die Geländeneigung in Richtung der Grünfläche geleitet.

Für den gesamten B-Plan ist zu berücksichtigen, dass die als Grünflächen angesetzten Flächen nicht versiegelt werden dürfen. Dies schließt auch z.B. auch Steingärten mit ein.

Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) ist die zu Beginn dieses Jahres eingeführte Unterlage „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein – Teil 1: Mengenbewirtschaftung“ umzusetzen. Dieses Regelwerk ist u.a. für alle Bebauungsplanverfahren anzuwenden.

Zielsetzung der Anforderung ist ein möglichst geringer Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt sowie eine Reduzierung der negativen Auswirkungen auf oberirdische Fließgewässer.

Für das Erschließungsgebiet ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Überprüfung der Einflüsse auf den natürlichen Wasserhaushalt nachzuweisen. Dieser Nachweis wir parallel zum Entwässerungskonzept Konzept erarbeitet. Die Ergebnisse wurden bei der Erstellung dieses Konzeptes berücksichtigt.

Gemäß DWA-A118 ist für Wohngebiete ein Überflutungsnachweis für ein 20-jährliches Ereignis durchzuführen. Da das betrachtete Gebiet direkt an die Schlei grenzt, ist nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde kein Rückhalteraum vorzusehen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Oberflächenwasser im Starkregenfall schadlos in die Schlei abgeleitet werden kann. Dies kann beispielsweise durch für das Wasser vorgesehene Fließwege oder höher gesetzte Häuser vorgesehen werden.

Die Hausmüll- und Abfallbeseitigung erfolgt gem. § 24 Abs. 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg (AWS).

Bei der Planung von Parkflächen sowie verkehrsberuhigenden Elementen im Straßenraum ist zu beachten, dass die Mindestbreite von 4,75 m nicht eingeengt und die Durchfahrt für Müllfahrzeuge am Abfuhrtag nicht behindert wird.

Die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH empfiehlt, die erforderlichen Stellflächen für die Abfallbehälter an den Erschließungsstraßen so zu planen, dass diese die vorhandenen Verkehrsflächen nicht einschränken.

Bei einer Abfallentsorgung mit Abfallbehältern der Größe ab 770 Liter (4-Rad-Gefäße) ist der dafür vorgesehene Behälterstandplatz gemäß § 25 Absatz 10 (AWS) so zu wählen und so zu gestalten, dass ein Anfahren des Standplatzes mit dem Müllsammelfahrzeug ohne Schwierigkeiten und ohne weitere Zeitverluste möglich ist. Die Regelungen des Absatzes 9 Satz 2 bis 5 (AWS) gelten analog. Grundlage für diese Satzungsregelung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UW) „DGUV Vorschrift 43 Müllbeseitigung“ der BG Verkehr und die vom Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegebenen „DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft - Teil I: Abfallsammlung“ enthaltenen Branchenregelungen sowie die dazu ergangenen VDI Richtlinie 2160 und die bauordnungsrechtlichen Vorschriften.

Hinsichtlich der Wendeanlage am Ende der Straße „Auf der Freiheit“, die mit einem Durchmesser von 22,00 m angegeben ist, weist die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH ebenfalls auf die Empfehlungen aus der DGUV Information 214-033 der für die Abfallentsorgung zuständigen Berufsgenossenschaft hin. Es sind aktuell 3- achsige Müllfahrzeuge im Einsatz. Diese erfordern im Zufahrtbereich zur Wendeanlage eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,50 m. Darüber hinaus muss an den Abfuhrtagen sichergestellt sein, dass die gesamte Wendefläche frei von parkenden Fahrzeugen ist. Diese Vorgaben gelten auch für die am südlichen Ende der geplanten Erschließungsstraße im Nordosten zunächst provisorisch zu errichtende Wendeanlage, die nicht im Plangebiet liegt. Hierbei ist zudem auf die Tragfähigkeit des Untergrunds für das Befahren mit 3-achsigen Müllfahrzeugen zu achten.

Die Investoren für die Bauflächen 6 bis 11 gehen davon aus, dass die Müllsammelbehälter an den Abfuhrtagen unter Beachtung der vorgenannten Bedingungen an der Straße bereitgestellt werden. Der Inverstor für das Baufeld 12 (einschl. des Sondergebietes SO 1.1) geht davon aus, dass die Müllsammelfahrzeuge auf das Grundstück fahren können und auf dem Grundstück eine ausreichende Wendemöglichkeit bereitgestellt werden kann.

Im Zuge dieser Bauleitplanung weist die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH zudem auf folgende grundsätzliche Bestimmungen hin:

  1. Gemäß § 25 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS) haben Überlassungspflichtige ihre Restabfallbehälter, Biotonnen, PPK-Behälter und Abfallsäcke an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt auch, wenn Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen bei Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UW) nicht befahrbar sind oder Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden können (auf die weiteren Bestimmungen in § 25 Abs. 6, und Abs. 8 bis 12 der AWS wird hingewiesen).
  2. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43 untersagt grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Straßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit.
  3. Die DGUV-Regel (114-601) gibt vor, dass das Rückwärtsfahren bei der Abfalleinsammlung grundsätzlich zu vermeiden ist.
  4. Verwiesen wird ebenfalls auf die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ RASt 06. Diese regeln im Detail, welche Abmessungen Straßen und Wendeanlagen haben müssen, um ein Befahren dieser Straßen bzw. Straßenteile zu ermöglichen.
  5. Zusätzlich sind auch die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der Broschüre „DGUV Information 214-033 Mai 2012 (aktualisierte Fassung April 2016) zu beachten.

Die Stadt verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr.

Die Feuerlöscheinrichtungen müssen im Zuge der Umsetzung der Bebauungsplaninhalte überprüft werden, so dass im Bereich der Straßen und Wege Hydranten der zentralen, städtischen Wasserversorgungsanlagen in ausreichender Zahl installiert werden können. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten. Hierbei soll die Entfernung zwischen der ersten Entnahmestelle und dem jeweiligen Gebäude an der Straßenkante nicht mehr als 75 m betragen. Für die Bauvorhaben ist eine den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW entsprechende Löschwasserversorgung sicherzustellen. Aufgrund der Höhen der baulichen Anlagen kann es erforderlich sein, dass Stellflächen für ein Hubfahrzeug der Feuerwehr vorgesehen werden müssen. Die Richtlinie über die Flächen der Feuerwehr ist anzuwenden.