7. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Bünsdorf für den Bereich "südlich der Straße Aukamp, östlich der Straße Aublick und nördlich der Schirnauer Au"

Bünsdorf

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Hüttener Berge

Planungsanlass

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bünsdorf für  den Bereich "südlich der Straße Aukamp, östlich der Straße Aublick und nördlich der Schirnauer Au"

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.07.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bünsdorf für den Bereich

"südlich der Straße Aukamp, östlich der Straße Aublick und nördlich der Schirnauer Au"

und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom

vom 15.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025

im Internet veröffentlicht.

Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) hier im Internet unter der Adresse https://bob-sh.de/plan/bplan4buensdorf eingesehen werden und sind zudem über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per Mail an wulf@amt-huettener-berge.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten:

postalisch an:

Gemeinde Bünsdorf über Amt Hüttener Berge, Mühlenstraße 8, 24361 Groß Wittensee

oder per Niederschrift während der Dienstzeiten beim Amt Hüttener Berge (Mühlenstraße 8, 24361 Groß Wittensee)

Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 4 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 4 nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen liegen in der Verwaltungsstelle des Amtes Hüttener Berge in Groß Wittensee, Mühlenstraße 8, Neubau 1, OG, Zimmer 13 während der Öffnungszeiten, und zwar montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags auch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: https://bob-sh.de/plan/bplan4buensdorf

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unterwww.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

 

                                                                                                                                     

 

 

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bünsdorf wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.07.2025 beschlossen.

In der Zeit vom

 

28.07.2025 bis einschließlich 12.09.2025

                         

wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich ausliegen.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben Sie Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebiets bedeutsam sein können. Verfügen Sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben Sie diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgeschickt, bitte ich Sie daher, sofern Ihr Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, bis zum

 

12.09.2025

 

die aus Ihrer Sicht erforderlichen Stellungnahmen unter Berücksichtigung der Angemessenheit in Hinblick auf die Maßstabsebene und Planinhalte abzugeben sowie eventuell sonstige vorliegende Informationen und Unterlagen, die hierfür von Belang sein können, zur Verfügung zu stellen.

 

Sollten Sie sich bis zu dem o.g. Termin nicht geäußert haben, geht die Gemeinde Bünsdorf im Sinne des § 4a Abs. 6 BauGB davon aus, dass Ihre Belange nicht betroffen sind und keine entsprechenden Informationen und Unterlagen zur Verfügung stehen.

 

Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter der Adresse:

 

https://bob-sh.de/plan/7aendfnpbuensdorf

 

bereitgestellt. Hier finden Sie auch die sonstigen fachgutachterlichen Anlagen. Alle Entwurfsunterlagen sind auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

 

Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme in BOB-SH ab oder senden Sie Ihre Stellungnahmen per email oder per Post an:

stadtraumplan@gmx.de

oder

Stadt Raum Plan, Wilhelmstraße 8, 25524 Itzehoe

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Büro (Tel.: 04821-77964-21) sowie Herr Wulf vom Amt Hüttner Berge unter der Telefonnummer 04356-9949-323 zur Verfügung.

 

 

Ansprechperson

wulf@amt-huettener-berge.de

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