Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung
Begründung
1.1. Planungsanlass und –erfordernis
Die Stadt Bad Oldesloe liegt verkehrsgünstig zwischen den Autobahnen A 21 und A 1. Durch die gute Anbindung an die überregionale Infrastruktur für den motorisierten Individualverkehr sowie den ÖPNV durch den Anschluss an das Netz der Deutschen Bahn stellt die Stadt Bad Oldesloe einen attraktiven Wohnstandort für Berufspendler dar.
Auch für Familien mit Kindern stellt die Stadt Bad Oldesloe durch die bestehende soziale Infrastruktur sowie die reizvolle landschaftliche Umgebung einen ansprechenden Wohnstandort dar.
Im Hinblick auf den gut angebundenen Pendlerwohnstandort sowie die attraktiven Standortvorteile für Familien mit Kindern ist eine kontinuierliche siedlungsstrukturelle Entwicklung der Stadt Bad Oldesloe erforderlich, um ein entsprechendes Wohnraumangebot zu schaffen.
1.2. Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, die rückwärtigen Grundstücksflächen im Bereich Berliner Ring und Lübecker Straße innerhalb des Plangebietes planungsrechtlich für eine wohnbauliche Nachverdichtung vorzubereiten.
Die Fläche des Geltungsbereiches wird als reines Wohngebiet (WR) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB + § 3 BauNVO festgesetzt, um durch die neu zu entwickelnden Bebauungsmöglichkeiten Wohnraum zu schaffen. Die Fläche des Plangebietes wird in verdichteter Bauweise überplant. Die Vorhabenplanung sieht in diesem Zusammenhang die Errichtung von 4 Baukörpern mit insgesamt 83 Wohnungen vor.
Zusätzlich wird je Wohneinheit ein Tiefgaragenstellplatz errichtet, um ein ausreichendes Flächenangebot für den ruhenden Verkehr der künftigen Wohnnutzungen zu schaffen. Das Raumangebot innerhalb der Tiefgarage bietet die Möglichkeit der Errichtung von insgesamt 105 Stellplätzen (davon 9 Behindertenstellplätze), sodass auch eine anteilige Verlagerung der bislang innerhalb des Plangebietes bestehenden Stellplätze erfolgen kann.
Erfordernis der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101:
Für das beschriebene Gebiet und die geplanten Ziele sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Folgende Einzelziele werden angestrebt:
- Schaffung von Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern,
- Umsetzung von mind. 30% der Wohneinheiten als Wohnflächen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten,
- Errichtung einer Tiefgarage zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs
Der Wirtschafts- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 einstimmig beschlossen.