6.1. Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser
Auf der Fläche kommt es in weiten Teilen zu einem Nutzungswandel. Die ehemalige Gewerbenutzung und Teile der Brachfläche sowie private Grünflächen werden zu einer Wohnbaufläche mit zugehörigen Straßenverkehrsflächen.
Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von rd. 6.920 m². Davon werden rd. 6.460 m² als reines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 festgesetzt. Unter Berücksichtigung einer Überschreitung von bis zu 0,8 ergibt sich eine versiegelte Fläche von rd. 5.170 m2. Zudem werden rd. 460 m2 als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen.
Das Gebiet wird im Rahmen der Planung nahezu vollständig von einer Tiefgarage unterbaut. Die Planungen gehen insbesondere mit Versiegelungen durch die Bebauung und die erforderliche Erschließung einher. Mit der Bodenversiegelung ist auch eine Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses, eine geringere Grundwasserneubildung und mögliche Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes verbunden.
Maßnahmen
Bezüglich der Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser wird auf die Einhaltung der Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens), der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV § 12), des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG u.a. § 2 und § 6) verwiesen. Generell ist gemäß DIN 18915 mit dem Boden schonend umzugehen. Die mögliche Versiegelung im Plangebiet wird durch die festgesetzte Grundflächenzahl auf ein Minimum reduziert.
Im Rahmen der weiteren Planung wird die Möglichkeit zur Versickerung von Oberflächenwasser geprüft. Eine dezentrale Versickerung ist gemäß den „Wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein – Teil 1: Mengenbewirtschaftung“ anzustreben.
Zur Abflussdämpfung des Niederschlagwassers werden Gründächer für alle Hauptgebäude vorgesehen. Darüber wird die Möglichkeit einer Rückhaltung und Versickerung des Oberflächenwassers im Zuge des weiteren Verfahrens geprüft.