Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.1. Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser

Auf der Fläche kommt es in weiten Teilen zu einem Nutzungswandel. Die ehemalige Gewerbenutzung und Teile der Brachfläche sowie private Grünflächen werden zu einer Wohnbaufläche mit zugehörigen Straßenverkehrsflächen.

Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von rd. 6.920 m². Davon werden rd. 6.460 m² als reines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 festgesetzt. Unter Berücksichtigung einer Überschreitung von bis zu 0,8 ergibt sich eine versiegelte Fläche von rd. 5.170 m2. Zudem werden rd. 460 m2 als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen.

Das Gebiet wird im Rahmen der Planung nahezu vollständig von einer Tiefgarage unterbaut. Die Planungen gehen insbesondere mit Versiegelungen durch die Bebauung und die erforderliche Erschließung einher. Mit der Bodenversiegelung ist auch eine Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses, eine geringere Grundwasserneubildung und mögliche Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes verbunden.

Maßnahmen

Bezüglich der Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser wird auf die Einhaltung der Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens), der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV § 12), des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG u.a. § 2 und § 6) verwiesen. Generell ist gemäß DIN 18915 mit dem Boden schonend umzugehen. Die mögliche Versiegelung im Plangebiet wird durch die festgesetzte Grundflächenzahl auf ein Minimum reduziert.

Im Rahmen der weiteren Planung wird die Möglichkeit zur Versickerung von Oberflächenwasser geprüft. Eine dezentrale Versickerung ist gemäß den „Wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein – Teil 1: Mengenbewirtschaftung“ anzustreben.

Zur Abflussdämpfung des Niederschlagwassers werden Gründächer für alle Hauptgebäude vorgesehen. Darüber wird die Möglichkeit einer Rückhaltung und Versickerung des Oberflächenwassers im Zuge des weiteren Verfahrens geprüft.

6.2. Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Die Planung führt im nordwestlichen Bereich zu einem weitreichenden Verlust von Vegetationsbereichen und Gehölzbeständen. Diese sind in Teilen über die Festsetzungen im B-Plan Nr. 55 mit einem Erhaltungsgebot belegt. Im westlichen Bereich handelt es sich im Bereich der ehemaligen Zimmerei/Tischlerei um Brombeergebüsch. Sämtlicher Gehölz- und Gebüschbestand entfällt durch die Planung.

Die Planung geht zudem mit dem Verlust von zwei alten Bäumen einher. Die Bäume stehen auf einem Privatgrundstück und fallen deshalb nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bad Oldesloe. Bilanziert man dennoch den Baumverlust nach der Baumschutzsatzung, hätte der Eigentümer je angefangene 30 cm Stammumfang des entfernten Baumes einen Ersatzbaum gleicher oder standortgerechter einheimischer Art in Baumschulqualität 16/18 cm Stammumfang in Bad Oldesloe zu pflanzen und zu erhalten oder den entsprechenden Geldbetrag zu leisten.

EingriffAusgleich
Entnahme Buche mit Stammdurchmesser 0,7 m ( Stammumfang = 2,2 m)7 Ersatzbäume
Entnahme Eiche mit Stammdurchmesser 0,9 m ( Stammumfang = 2,8 m)9 Ersatzbäume
16 Ersatzbäume

Es würde sich ein erforderlicher Kompensationsbedarf mit einem Umfang von 16 Ersatzbäumen der Baumschulqualität Hochstamm, 16/18 cm ergeben. Da die betroffenen Bäume jedoch nicht unter die Baumschutzsatzung fallen, sieht die Stadt Bad Oldesloe den Ausgleich mit den Festsetzungen zum Anpflanzen von mind. 11 Laubbäumen im Plangebiet als ausreichend an. Im Zuge des weiteren Verfahrens erfolgt eine Prüfung zur Anpflanzung der weiteren Bäume (5 Stück) außerhalb des Geltungsbereichs auf der Fläche zwischen den Bestandsgebäuden und dem Vorhaben.

Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere sind während der Bauzeit Störungen durch Lärm, Licht, Staub und Bewegungen anzunehmen. Davon sind jedoch insbesondere Tierarten betroffen, die an Störungen im Siedlungsraum gewöhnt sind. Aufgrund der vorgesehenen Nutzung für Wohnbebauung ist jedoch davon auszugehen, dass die Auswirkungen sich nach Fertigstellung der Gebäude weitgehend im Rahmen der bereits bestehenden Störungen bewegen.

Lebensraumverluste ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Gehölz- und Gebüschflächen sowie der abgängigen Gebäude. Mit Vorlage des artenschutzfachlichen Gutachtens werden die Auswirkungen auf geschützte Tierarten näher erläutert.

Maßnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass an das Plangebiet angrenzende Gehölzbestände während der Bauphase durch geeignete Schutzmaßnahmen zu schützen sind. Die Bäume sind während der Baumaßnahmen durch einen stationären Baumschutzzaun gem. DIN 18 920, der den Kronentraufbereich zzgl. 1,5 m umfasst, nach allen Seiten zu schützen. Diese Bereiche stehen für das Baugeschehen nicht zur Verfügung und sind von Baustelleneinrichtungen und Materiallagern freizuhalten.

Zudem dürfen gemäß geltender Gesetzeslage Gehölzstrukturen nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29.Februar gerodet werden. Gehölze mit einem Stammdurchmesser >20 cm, die Höhlungen aufweisen, dürfen nur im Zeitraum Anfang Dezember bis Ende Februar gefällt werden.

Der Verlust des Baum- und Gebüschbestandes wird durch die Festsetzung von mind. 11 St. Laubbäumen im Plangebiet kompensiert.

Mit Vorlage des artenschutzfachlichen Gutachtens werden die erforderlichen Maßnahmen für geschützte Tierarten näher dargelegt.

6.3. Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima/ Luft

Während der Bauphase kann es bei Abbruchtätigkeiten und Konstruktionsarbeiten zu Staubemissionen kommen. Relevante negative Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft sind dadurch insgesamt nicht zu erwarten.

Durch die Neubebauung ist mit geringfügigen stadtklimatischen Effekten zu rechnen. Bauliche Nutzungen, wie Gebäude und Straßen, heizen sich durch die Sonneneinstrahlung schneller und stärker auf und geben diese Wärme nicht so schnell wieder ab. Dadurch ist es in bebauten Gebieten wärmer als im Umland. Zudem ist die Luftfeuchtigkeit in bebauten Gebieten aufgrund weniger Vegetationsflächen geringer als in der freien Landschaft.

Aufgrund der Vorprägung des Gebietes durch die Lage in der Ortsmitte Bad Oldesloes ist nicht von wesentlichen klimatischen Auswirkungen durch die Neubebauung auszugehen.

Maßnahmen

Zum Erhalt der klimatischen Situation sind innerhalb des reinen Wohngebietes die Dacheindeckungen der Hauptgebäude nur als begrünte Flachdächer mit lebenden Pflanzen zulässig. Zudem sind insgesamt mind. 11 Laubbäume im Plangebiet zu pflanzen, welche in Verbindung mit der Begrünung der unüberbauten Tiefgaragendachflächen klimaökologische Funktionen, wie Verdunstung, Beschattung und verminderte Aufheizung, an heißen Sommertagen haben.

Die Nutzung alternativer Energiequellen, wie Solar- und Photovoltaikanlagen, ist zulässig.