Planungsdokumente: Flächennutzungsplan Barsbüttel 2025 - § 4 Abs. 2 BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.7.1 Ruhige Gebiete

Die Gemeinde hat im Jahr 2013 die Erstellung eines "Lärmaktionsplans zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie für den Ballungsraum Hamburg Ost ? Gemeinde Barsbüttel? erstellt. Dieser Lärmaktionsplan beschreibt die rechtlichen Grundlagen und definiert Kennzahlen für die Lärmbelastung. Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus dem Lärmaktionsplan das Erfordernis, "ruhige Gebiete? zu definieren. Ruhige Gebiete dienen der Erholung und dem Schutz der Natur bzw. der Landschaft. Diese Gebiete sind daher im Bezug auf ihre Lärmsensitivität unbedingt vor einer wahrnehmbaren Zunahme (die Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt bei 1 dB(A)) des straßenbedingten Umgebungslärms zu schützen.

Eine rechtliche Definition ruhiger Gebiete gibt es weder in der Richtlinie 2002/49/EG noch in dem § 47 BImSchG. Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass eine solche Definition schwer zu finden ist. Anhand verschiedener Kriterien, wie z. B. absoluter Lärmpegel, Lage, visuelle Störungen, können qualitative Aussagen zu unterschiedlich ruhigen Gebieten gemacht werden.[48] Gemäß Leitfaden des MLLUR Schleswig-Holstein zeichnen sich Ruhige Gebiete durch die Abwesenheit von Lärmquellen wie Verkehrs-, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm aus.[49] Es besteht inzwischen eine weitgehende Einigkeit in der Fachwelt, dass in besonders ruhigen Gebieten der Umgebungslärm 45 dB(A) und in ruhigen Gebieten 55 dB(A) nicht überschreiten sollte. Dabei muss allerdings bedacht werden, dass für die Nutzer sogenannter ruhiger Gebiete nicht die objektiv gemessene Schallbelastung das entscheidende Kriterium ist, sondern vielmehr eine gute Erreichbarkeit und die Gestaltung der Flächen ausschlaggebend für die Qualität der Flächen sind, wie eine Umfrage[50] ergeben hat. In Großstadtregionen können auch ruhige Gebiete ausgewiesen werden, in denen die o.g. Grenzwerte der Lärmimmission überschritten werden, deren Naherholungsqualität für die Anwohner und Nutzer jedoch als hoch einzuschätzen ist. Bspw. hat die Stadt Berlin Teile des Tiergartens im Stadtzentrum als ruhiges Gebiet ausgewiesen, da die Naherholungsfunktion dort trotz hoher Lärmimmissionen überwiegt.

Ausgangssituation

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes hat sich die Gemeinde Barsbüttel zunächst gegen eine Festlegung von ruhigen Gebieten entschieden, um dies im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. In dem Lärmaktionsplan wird darauf entsprechend verwiesen. Die im FNP dargestellten ruhigen Gebiete werden dann dem Land Schleswig-Holstein und damit der EU nachgemeldet. Auf Grund der Tatsache, dass bislang nicht genau geklärt ist, welche rechtlichen Restriktionen aus der Bestimmung von ruhigen Gebieten folgen, sollen nur die Flächen benannt werden, die zwingend zu schützen sind und zukünftig keiner anderen Nutzung zugeführt werden (außer Landwirtschaft). Ruhige Gebiete liegen typischerweise außerhalb der Siedlungsgrenzen und haben einen ausreichend großen Abstand zu wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben, zu bebauten Flächen und zu Flächen, die sich zukünftig für eine bauliche Entwicklung anbieten könnten.

Die Gemeinde Barsbüttel setzt sich in dieser FNP-Neuaufstellung mit dem Thema "ruhige Gebiete? auseinander. Im Folgenden wird die Definition der "ruhigen Gebiete? und deren Konsequenz für den FNP hergeleitet. Es wird auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass in der Gemeinde Barsbüttel keine "ruhigen Gebiete? ausgewiesen werden, wenn die Voraussetzungen dafür an keiner Stelle erfüllt werden. Wenn "ruhige Gebiete? identifiziert werden können, dann werden diese durch textliche Beschreibung abgegrenzt. In der Planzeichnung erfolgt die Darstellung mit Symbolen, ohne eine Abgrenzung exakter Flächen. Das für ruhige Gebiete verwendete Symbol wird als Darstellung ohne Normcharakter klassifiziert.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Was wird in Barsbüttel unter ruhigen Gebieten verstanden?

Die Gemeinde Barsbüttel definiert zwei Arten von ruhigen Gebieten:

1. Ruhige Gebiete, die der Naherholung dienen

2. Ruhige Gebiete als Bereiche in der Gemeinde, in denen die Lärmimmissionen den Lärmpegel von 50 db(A) nicht überschreiten

Für beide Arten von ruhigen Gebieten gilt, dass sie der Naherholung der Bewohner dienen, vor der Zunahme von Lärm (mehr als 1-3db) zu schützen sind, landwirtschaftliche Tätigkeiten jedoch (nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften) weiterhin uneingeschränkt zulässig sind.

A. Ruhige Gebiete mit dem Schwerpunkt Naherholung

Ruhige Gebiete dieser Kategorie befinden sich im Wohnumfeld der Ortsteile in der Gemeinde. Diese Bereiche zeichnen sich dadurch aus, dass sie von den Bewohnern sehr gut fußläufig erreichbar sind und heute schon für Spaziergänge u.w.m. genutzt werden. Diese Bereiche können Lärmimmissionen von mehr als 50 dB(A) ausgesetzt sein. Positive Eigenschaften, wie landschaftliche Qualitäten oder die Erholungsfunktion überwiegen in solchen Bereichen. Die hier definierten Bereiche werden zumeist nicht neu gestaltet oder angelegt, da sie bereits von Bewohnern für die Naherholung genutzt werden, bspw. die Flächen südlich des Ortsteiles Barsbüttel und nördlich der Ortsumgehungsstraße.

B. Ruhige Gebiete mit Lärmimmissionen unter 50 dB(A)

Ruhige Gebiete dieser Kategorie sind die Bereiche im Gemeindegebiet, die auf Grund ihrer Lage einer Lärmbelastung von weniger als 50 dB(A) ausgesetzt sind. Einen Anhaltspunkt dafür liefert der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barsbüttel aus dem Jahr 2008. In der Karte "Umgebungslärm Straße? werden die Bereiche im Gemeindegebiet dargestellt, in denen eine Lärmbelastung weniger als 50 dB(A) beträgt. In Barsbüttel sind 76 % der Gemeindefläche in diesem Sinne als verlärmter Raum mit über 50 dB(A) anzusehen, d. h. nur 24 % des Gemeindegebietes kommen überhaupt als ruhige Gebiete in Frage. Sie befinden sich typischerweise in unbebauten Gebieten in der Landschaft. Daher sind alle bebauten Bereiche in Barsbüttel nicht als ruhige Gebiete zu klassifizieren, auch wenn die Belastung durch Straßenlärm teilweise weniger als 50 dB(A) beträgt. Um in ruhigen Gebieten eine Erholungsfunktion für den Menschen zu gewährleisten, sollte ein Abstand von mind. 100 m zur nächsten Wohnbebauung bzw. Lärmquelle und mind. 200 m zu landwirtschaftlichen bzw. anderen gewerblichen Betrieben eingehalten werden. Hierbei handelt es sich in erster Linie um einen Sichtschutz. Inwieweit dieser Abstand auch die Lärmbelastung verringert, hängt von der Schallquelle ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Insbesondere eignen sich Naturschutzgebiete und Waldflächen, die wenig verlärmt sind, zur Ausweisung von ruhigen Gebieten. In Barsbüttel werden hierfür drei Flächen geprüft. Eine befindet sich nördlich des Ortsteils Barsbüttel in Richtung Rahlstedt, eine zweite befindet sich südlich von Stellau und nord-westlich von Stemwarde, die dritte befindet sich nord-östlich von Stemwarde bis zur Gemeindegrenze Richtung Brunsbek. In diesen drei Bereichen ist es sinnvoll, die Landschaft punktuell so weiterzuentwickeln, dass die Naherholungsfunktion für die Bewohner der Gemeinde gestärkt werden kann. Die Erreichbarkeit ist über das vorhandene Wegenetz sichergestellt. Maßnahmen könnten bspw. die Aufforstung von Flächen, die Einrichtung von Ruhegelegenheiten an Knotenpunkten von Wanderwegen, der Bau eines Aussichtsturmes oder eines Naturerlebnispfades oder die Verknüpfung mit Informationen über die Natur sein. Ausgeschlossen sind in ruhigen Gebieten Nutzungen, die zu einer Zunahme der Lärmbelastung führen (außer landwirtschaftliche Tätigkeiten). Das menschliche Ohr nimmt Pegeländerungen von mehr als 1 dB(A) bereits wahr. Möglich sind alle Maßnahmen, die der aktiven Erholung der Bewohner oder einer Erholung in Ruhe und Abgeschiedenheit dienen. Neben der Erholungsfunktion für den Menschen können ruhige Gebiete ebenfalls zum Schutz der Natur und Landschaft prädestiniert sein. Dies setzt nicht zwingend die Ausweisung von Naturschutzgebieten voraus, sondern ist vielmehr als Willensbekundung der Gemeinde zu verstehen, die Landschaftsqualität in solchen Bereichen zu steigern.

In der Gemeinde Barsbüttel bieten sich zwei Bereiche an, die als ruhiges Gebiet mit Naherholungsfunktion ausgewiesen werden können:

A. Südlich Barsbüttel

Ein ruhiges Gebiet, das nach Kategorie 1 überwiegend der Naherholung dient, befindet sich südlich der Siedlungsgrenze von Barsbüttel auf den Maßnahmenflächen entlang der Ortsumgehungsstraße zwischen Gewerbegebiet im Osten und Gemeindegrenze im Westen. Der Bereich liegt innerhalb des Wohnumfeldes der Ortslage Barsbüttel und ist zu Fuß oder mit dem Fahrrad sehr gut erreichbar. Die hier vorhandenen Wege und Trampelpfade werden von den Bewohnern intensiv für Spaziergänge u.v.m. genutzt. Durch die Klassifizierung als ruhiges Gebiet wird von der Gemeinde angestrebt, dass sich in diesem Bereich die Lärmimmissionen um nicht mehr als 3 dB(A) erhöhen und dass keine baulichen Entwicklungen geplant werden.

B. Nordwestlich Stemwarde

Ein weiteres ruhiges Gebiet nach der Kategorie 2 befindet sich nord-westlich des Ortsteils Stemwarde. Es handelt sich um einen Teil eines Biotopverbundes, der sich vom Dorfgemeinschaftshaus in Stemwarde (Kronshorster Weg / Am Hainholz) in nord-westlicher Richtung bandartig weiterentwickelt. Dieser Biotopverbund ist bewaldet und teilweise mit einem Feldweg ausgestattet, der an das örtliche Wegesystem angeschlossen ist, sodass eine fußläufige Erreichbarkeit von Stemwarde aus gegeben ist. Der Biotopverbund soll nicht beeinträchtigt werden, aber als landschaftliche Qualität (Sichtbeziehungen) erlebbar sein. In diesem Bereich der Gemeinde wird die Grenze von 50 dB(A) unterschritten, daher handelt es sich hierbei um ein ruhiges Gebiet mit einerseits einer hohen Landschaftsqualität und andererseits den geringsten Lärmimmissionen im gesamten Gemeindegebiet.

Fazit Thema Freizeit- und Erholungsorte ? Telegramm

? Die vorhandenen Fuß- und Radwege sollen sinnvoll ergänzt werden ("Netzschließung?), um die Erreichbarkeit von zentralen Einrichtungen zu verbessern und die Naherholung zu fördern.

? Es wird eine bessere Vernetzung der Erholungsorte und die Erhöhung der erlebbaren Landschaftsqualität angestrebt. Grünflächen sollen die Siedlungsbereiche "durchlüften? und die Verbindung in die Landschaft herstellen.

? Die Landschaft Barsbüttels ist durch die Autobahnen zerschnitten, hat jedoch große Potenziale für Naherholung und Freizeitaktivitäten.

? Die innerörtlichen Freiflächen sowie die Sportflächen und Spielplätze sind Qualitäts-merkmal in der Gemeinde Barsbüttel. Diese sollten bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

? Die Gemeinde Barsbüttel weist zwei ruhige Gebiete aus. Eines befindet sich in dem Bereich südlich des Siedlungskörpers des Ortsteiles und nördlich der Ortsumgehung. Das zweite befindet sich im Einzugsbereich des "Langeloher Grabens?, nord-östlich von Stemwarde.

? Die Wasserflächen (Regenrückhaltebecken und Kiesseen) in der Gemeinde Barsbüttel werden ab einer Größe von 500 m² dargestellt.

5.8 Natur und Landschaft

Die Ziele, die im FNP 1977 formuliert wurden, werden auch im neuen FNP größtenteils weiterverfolgt. Ein gravierender Unterschied zu den Zielen von 1977 ist der Umgang mit der Knicklandschaft. Für den neuen FNP und insbesondere den Landschaftsplan wird angestrebt, die vorhandenen Knicks nicht weiterzuentwickeln, da in der Landschaft bereits eine sehr hohe Dichte an Knicks vorhanden ist. Die Verzahnung der Landschaft in die Siedlungsgebiete hinein wird weiterhin verfolgt.

Leitgedanke für den FNP ist die Erhöhung der Erlebbarkeit von Natur und Landschaft für die Bürger Barsbüttels und Besucher. Rad- und Wanderwege werden zu einem System verbunden (siehe Kap. 5.7). Hervorzuheben ist dabei insbesondere der Radwanderweg entlang des Stellauer Baches von Glinde in Richtung Trittau.

Ein hoher Anteil der Landschaft in der Gemeinde Barsbüttel hat ein Erholungspotenzial. In Kapitel 5.7.1 wurden "ruhige Gebiete? definiert, die es zukünftig besonders zu schützen gilt, um die Naherholungsfunktion für die Barsbütteler Bürger weiterhin zu gewährleisten.

5.8.1 Waldflächenkonzept

Wald ist neben seiner Funktion als Wirtschaftsraum zugleich wertvoller ökologischer Ausgleichsraum und hat große Bedeutung für die Erholung. Ziel der Landesregierung ist es, den Waldanteil (derzeit: 10 % der Landesfläche) zu erhöhen. Hinsichtlich der Bewirtschaftungsart hat sich Schleswig-Holstein dem Leitbild der naturnahen Waldwirtschaft verpflichtet. Die Rahmenbedingungen hierfür sind in dem durch das MLUR und den Schleswig-Holsteinischen Waldbesitzerverband unterzeichneten "Programm zur Bewirtschaftung der schleswig-holsteinischen Wälder auf ökologischen Grundlagen" (MLUR 2007) festgehalten. Das Ziel sind vielfältige Wälder mit standortgerechten Baumarten und einer ausgewogenen Altersstruktur.

Ausgangssituation

Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1977 basiert auf einem sehr geringen und stark zersplitterten Bestand an Waldflächen (ca. 50 ha). Im Zusammenhang mit der Rekultivierung von Kiesabbaugebieten und sonstigen Maßnahmenflächen bzw. Grünflächen waren Aufforstungen im größeren Maße vorgesehen, außerdem wurde zur Steigerung des Naherholungswertes in Teilbereichen eine Arrondierung und Erweiterung vorhandener Waldstücke empfohlen (insgesamt eine Aufforstungsfläche von ca. 150 ha).

Die Gemeinde Barsbüttel hat sich zum Ziel gesetzt, den sehr geringen Waldanteil im Gemeindegebiet (derzeit rund 3 %) deutlich zu erhöhen. Dies entspricht auch den Zielen der Landesregierung. Vor allem aber soll mit der Entwicklung von Wald verschiedenen lokalen Ansprüchen an die Landschaft Rechnung getragen werden.

Abschirmung der Autobahnen gegenüber relevanten Erholungslandschaften: Die Einwohner der Gemeinde Barsbüttel werden vielerorts durch Verkehrsimmissionen der Autobahnen BAB A1 und BAB A24 belastet. Zwischen dem Südrand der Ortslage Barsbüttel und der BAB A 24 wurden in den vergangenen Jahren als Abschirmung bereits Wald- und Gehölzflächen entwickelt. Weitere Waldflächen sollen zur Verbesserung der landschaftlichen Wohnumfelder von Stellau und Stemwarde entwickelt werden.

Naturschutz: Die vorhandenen Waldbestände am Langeloher Graben sollen zur Stabilisierung des vorhandenen Erlenbruchwalds und zur Entwicklung eines naturnah geprägten Landschaftsraums mit neuen Waldflächen arrondiert werden.

Grundwasserschutz: Die Gemeindeflächen östlich der Autobahn BAB A1 liegen fast vollständig im Grundwasserschutzgebiet mit 6 Brunnenstandorten. Mit der Entwicklung von Wald wird der Funktion dieses Gemeinderaums als Trinkwassergewinnungsgebiet besonders Rechnung getragen, da Waldflächen von Nutzen sind für die Reinheit und die Stetigkeit der Wasserspende.

Östlich der BAB 1 und nördlich der BAB 24 befindet sich zwischen Barsbüttel-Ort und Willinghusen ein kleines Waldgebiet mit größeren Wiesen und einem Rodelberg, das auf Grund der Nähe zu den Autobahnen stark verlärmt ist. Weiterhin ist dieses Gebiet nicht besonders gut zu erreichen und relativ weit entfernt von den Siedlungsflächen. Lediglich die schlecht ausgebaute Straße "Am Bondenholz?, die weder über Fuß- noch Radwege verfügt, führt dort hin. Dieses Waldgebiet ist in seinem Bestand und seiner Erholungsfunktion zu erhalten und naturnah zu bewirtschaften.

In der nachfolgenden Abbildung sind die in 2010 vorhanden Waldflächen dargestellt.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Das Land Schleswig-Holstein strebt die Erhöhung des Waldanteils auf 12 % der Landesfläche an. Barsbüttel wird hierfür einen Beitrag leisten. Diese Aufforstung soll nach folgenden zwei Aspekten erfolgen:

? Arrondierung und Erweiterung vorhandener Waldstücke

? Entwicklung neuer Waldflächen entlang der Bundesautobahnen (Sichtschutz) und als Ausgleichsflächen

Diese zwei Herangehensweisen sind so zu realisieren, dass langfristig eine Zusammenhang von Waldflächen entsteht. Ziel ist die Konzentration und die Ausbildung von Systemen, auch in Verbindung mit weiteren Landschaftsräumen.

Um die Wohnumfelder der Ortsteile Stellau und Stemwarde von den Verkehrsimmissionen der Autobahnen abzuschirmen wird das Ziel verfolgt, zwischen der Autobahn BAB A1 und dem nordwestlichen Ortsrand von Stellau sowie zwischen der Autobahn BAB A24 und dem südlichen Ortsrand von Stemwarde Waldflächen zu entwickeln. Zu den bestehenden und zu arrondierenden Waldstücken werden die in Abb. 100 abgebildeten Potenzialflächen für die Waldentwicklung dargestellt. Die neu anzulegenden Waldstreifen entlang der Autobahnen sollen aus städtebaulichen Gründen als visueller Schutz und als "Filter? für Feinstaubemissionen dienen. Die Umgebung der Ortsteile wird visuell beruhigt und die Qualität als Erholungsraum steigt an. Durch die Erhöhung des Anteils an Waldflächen wird dem bereits 1977 festgestellten Mangel an Waldflächen in der Gemeinde Barsbüttel Rechnung getragen.

Zu den bestehenden und zu arrondierenden Waldstücken werden folgende Potenzialflächen für die Waldentwicklung dargestellt.

Zu den bereits vorhandenen, gesetzlich festgesetzten Waldflächen werden insgesamt zusätzliche Aufforstungsflächen in einer Größenordnung von 128 ha dargestellt. Damit ergibt sich für barsbüttel übermorgen ein angezielter Waldflächenanteil von ca. 5,2 %.

Insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen- und Ausgleichsflächen (Ökokonto) und der Rekultivierung von Kiesabbaugebieten ist der noch immer geringe und zersplitterte Bestand an Waldflächen durch Aufforstung im größeren Maße zu qualifizieren. Unter anderem wird zur Steigerung des Barsbütteler Naherholungswertes in Teilbereichen eine Arrondierung und Erweiterung vorhandener Waldstücke empfohlen. Diese Flächen sind zum großen Teil im Rahmen des Ökokontos zu realisieren.

Die Ausweisung der Waldflächen ist keine Pflicht zur Umsetzung dieser Zielvorstellung. Die Umsetzung auf einzelnen Flächen erfolgt immer im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer. Die vorliegende Waldflächenplanung gibt an, welche Flächen sich besonders für eine Waldentwicklung eignen und im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sinnvollerweise herangezogen werden sollten.