Der schleswig-holsteinische Planungsraum I umfasst die
Kreise Pinneberg, Bad Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Der
Regionalplan in der Fassung von 1998 stellt die Konkretisierung der im
Landesraumordnungsplan 1998 sowie im Entwurf zum Landesentwicklungsplan 2009
gefassten Ziele der Raumord¬nung dar. Es wird grundsätzlich zwischen
"Grundsätzen? (G) ? der Abwägung zugänglichen Leitlinien ? und "Zielen? (Z) ?
der Abwägung nicht zugänglichen Festschreibungen ? unterschieden. Diese werden
im Folgenden entsprechend gekennzeichnet:
Grundlegende Ziele (G):
Es sollen die Siedlungstätigkeit auf die Entwicklungsachsen sowie
auf weitere Schwerpunkte konzentriert werden, Natur- und Landschaftsräume
freigehalten werden, der aktuellen Bevölkerungsentwicklung Rechnung getragen
werden sowie Wohn- und Arbeitsstätten der vorhandenen Infrastruktur (ÖPNV,
Straßen) zugeordnet werden.
Ordnungsräume um Hamburg und Lübeck (G):
Als Ordnungsräume - im Unterschied zu ländlichen Räumen -
wird der Siedlungsraum im Umfeld Hamburgs definiert. Hier wird das gesamte
Gemeindegebiet Barsbüttels erfasst. Innerhalb der Ordnungsräume werden Verdichtungsräume
definiert - zu diesen gehört das Gemeindegebiet Barsbüttels nicht. Allerdings
soll "in den Randbereichen der Verdichtungsräume zu deren Entlastung auf den
Achsen oder anderen besonderen Siedlungsräumen eine besondere Entwicklung bzw.
weitere Verdichtung? vorgesehen werden. Der Ortsteil Barsbüttel wird im System
der zentralen Orte als Stadtrandkern II. Ordnung eingestuft. Ihm wird damit die
Funktion eines Schwerpunktes der Siedlungsentwicklung zugewiesen. Es soll eine
"der zukünftigen Entwicklung angepasste Ausweisung von Flächen für Wohnen,
Gemeinbedarf und Gewerbe? in Verbindung mit einer "vorausschauenden
Bodenvorratspolitik? betrieben werden.
Naturräume und Kulturlandschaften (G):
Die vorhandenen Naturräume erfüllen wesentliche Funktionen
zum Schutz des Naturhaushaltes, der Medien Wasser, Luft, Boden Fauna und Flora,
des Landschaftsbildes und der Erholung. Sie sollen nachhaltig gesichert,
gepflegt und entwickelt werden.
Regionale Grünzüge (Z):
Als regionale Grünzüge werden in der Karte dargestellt:
?
der Bereich nördlich des Ortsteiles Barsbüttel bis zur Hamburger Grenze,
?
der Verlauf des Stellauer Bachs östl. Stellau bis Stemwarde und der Glinder Au
von nord-östl. Stemwarde über östl. Willinghusen / westl. Stemwarde bis an die
südl. Gemeindegrenze bis zur Stadt Glinde sowie
?
ein Bereich östlich Stellau.
Regionale Grünzüge haben innerhalb der Naturräume eine
besondere Bedeutung für den Schutz der Naturfunktionen, insbesondere der
Lebensräume für Fauna und Flora. In regionalen Grünzügen ist der Zersiedlung
entgegen zu wirken und damit die Gliederung der Siedlungsräume zu stärken. Es
soll nicht gesiedelt werden ? nur Vorhaben, die mit den Schutzzielen vereinbar
sind, sollen zugelassen werden.
Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft
(G):
Als solches wird in der Karte der Verlauf des Stellauer
Bachs und der Glinder Au bis an die Grenze zur Stadt Glinde dargestellt. Hier
werden besonders wertvolle Lebensräume gekennzeichnet.
Vorranggebiete für den Grundwasserschutz (Z):
Als solches wird das gesamte Gemeindegebiet östlich der BAB
1 dargestellt. Der Schutz des Grundwassers und damit des Naturhaushaltes haben
Vorrang gegenüber anderen Nutzungen. Es sind ausschließlich Vorhaben zulässig,
die diesem Ziel nicht entgegenstehen.
Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe
(Sand und Kies) (Z):
Die Karte zeigt hier ein räumlich sehr begrenztes Gebiet
südwestlich von Stemwarde. Die Vorkommen sollen zur Versorgung der Bevölkerung
sparsam und schonend ausgebeutet werden. Der Abbau hat hier Vorrang vor allen
anderen Nutzungen, allerdings können in Einzelfällen andere Nutzungen im Wege
stehen. Er soll sich auf die Vorranggebiete beschränken. Ein Gebiet mit
besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ist im
Gemeindegebiet Barsbüttels nicht ausgewiesen.
Zentrale Orte und Stadtrandkerne (Z):
Der Ortsteil Barsbüttel wird im System der zentralen Orte
als Stadtrandkern II. Ordnung eingestuft. Ihm wird damit die Funktion eines
Schwerpunktes der Siedlungsentwicklung zugewiesen. Es soll eine "der
zukünftigen Entwicklung angepasste Ausweisung von Flächen für Wohnen,
Gemeinbedarf und Gewerbe? in Verbindung mit einer "vorausschauenden
Bodenvorratspolitik? betrieben werden.
An Hamburg grenzende besondere Siedlungsräume (Z):
Mit der Einstufung als Stadtrandkern ist eine klar
abgegrenzte und verbindliche Definition eines besonderen Siedlungsraumes - und
damit der Geltungsbereich der Funktionen des Stadtrandkernes - verbunden.
"Die besonderen Siedlungsräume können an einer planmäßigen
siedlungsstrukturellen Entwicklung über den allgemeinen Rahmen (örtlicher
Bedarf) hinaus teilnehmen.?
Dieser umfasst ausschließlich den Ortsteil Barsbüttel von
der Hamburger Grenze entlang der BAB 24 / 1 im Süden und Osten sowie des
regionalen Grünzuges im Norden.
Land- und Forstwirtschaft (G):
Die Land- und Forstwirtschaft erfüllen in den Ordnungsräumen
verstärkt Aufgaben von Naherholung, Landschaftspflege und ökologischer
Freiraumsicherung. Flächenstilllegungen und Extensivierungen sollen dies
unterstützen. Insbesondere in Grundwasserschutzgebieten sollen der Schutz
vorhandener Waldgebiete sowie Neuwaldbildung gefördert werden.
Produzierendes Gewerbe (G):
Der Technologietransfer mit Forschungseinrichtungen und
Universitäten soll zur qualitativen Arbeitsplatzverbesserung und damit zur
Steigerung der Wertschöpfung und der Konkurrenzfähigkeit zu anderen Regionen
gefördert werden. Um- und Nachnutzung sollen vorrangig behandelt,
Neuausweisungen flächensparend vorgenommen werden. "Als wesentliches
Steuerungselement sollen die Kommunen eine aktive Bodenbevorratungspolitik zur
Sicherung ihrer ökonomischen Basis durchführen.? Hierbei sollen kleine und
mittlere Unternehmen - insbesondere Existenzgründer - bevorzugt werden.
Neuausweisungen sollten in Stadtrandkernen - wie Barsbüttel Ort - in
städtebaulich verträglicher Zuordnung zu Wohnflächen und geeigneter Zuordnung
zur Verkehrsinfrastruktur vorgenommen werden.
Dienstleistung und Tourismus (G):
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Wandels von der
Industrie- zur Dienstleistungs¬gesellschaft sollen bei der Ansiedlung von
Arbeitsstätten produktionsnahe Dienstleistungen in enger räumlicher Zuordnung
vor allem in den zentralen Orten (Ortsteil Barsbüttel) angesiedelt werden. Hier
ist mit einem erheblichen Flächenbedarf zu rechnen. Tourismusformen wie bspw.
"Ferien auf dem Bauernhof? sollen erhalten und gefördert werden.
Öffentlicher Personennahverkehr (G):
Ein Anschluss Barsbüttels an den schienengebundenen ÖPNV ist
auch langfristig nicht vorgesehen. Allerdings wird dies für Glinde /
Oststeinbek angestrebt, was mittelbar auch für den Ortsteil Barsbüttel und
Willinghusen nutzbringend sein könnte. Es ist ein Ausbau des Busnetzes als
Zubringerfunktion zum schienengebundenen ÖPNV anzustreben (U-Bahn
Wandsbek-Markt). Die Siedlungsentwicklung soll sich schwerpunktmäßig an den
leistungsstarken Linien des ÖPNV orientieren.
Straßenverkehr (Z):
Die im Regionalplan geforderten Maßnahmen sind im
Wesentlichen umgesetzt.
Entlastung der Wohnorte von regionalem und überregionalem
Verkehr durch:
?
Schaffung einer südlichen Ortsumgehung des Kernortes Barsbüttel mit Anbindung
der K29 an die BAB 1,
?
Verlängerung der K80 bis zu einer Verknüpfung mit der K29 Richtung Barsbüttel
und Stemwarde sowie Anbindung beider an die BAB 1. Folgendes ist zu beachten:
o Die Trasse für eine spätere mögliche Anbindung
an den Hamburger Ring 3 (Höltigbaum) ist weiterhin freizuhalten.
Radverkehr (G):
Das Wegenetz soll ausgebaut und engmaschiger gestaltet
werden.
Post und Telekommunikation (G):
Anlagen und Trassen sollen berücksichtigt, wenn notwendig
auch zusätzlich neu geschaffen werden, bauliche Entwicklung aber nicht
einschränken.
Energiewirtschaft (G):
Das Potenzial aller Formen erneuerbarer Energien soll
vermehrt genutzt werden.
Windenergienutzung (G):
Es ist das Ziel des Landes Schleswig-Holstein, die
Windenergie vermehrt zu nutzen und von einer Anschlusskapazität von 630 MW im
Jahr 1998 eine Steigerung auf 1200 MW für 2010 zu erzielen. 2008 war eine
Anschlusskapazität von 2508 MW erreicht. Die Karte weist Eignungsgebiete aus,
außerhalb derer keine Windenergieanlage errichtet werden soll. Ein solches
Eignungsgebiet ist in der Gemeinde Barsbüttel nicht verzeichnet. Grundsätzlich
sollen Eignungsgebiete Mindestabstände zum Siedlungsraum einhalten, nicht in
regionalen Grünzügen oder Naturschutzgebieten stehen.
Bildung (G):
Die Versorgung der Bevölkerung mit allen Formen der
allgemeinbildenden sowie der beruflich bildenden Schulen wird gesondert im
Schulentwicklungsplan erfasst. Im Planungsraum wird kein akuter Bedarf gesehen,
die Bestände sind allerdings in den zentralen Orten ? Ortsteil Barsbüttel ? zu
sichern.
Soziales, Gesundheitswesen und Jugendhilfe (G):
"Die vorhandenen Einrichtungen sind, soweit sie
bedarfsgerecht sind, langfristig zu sichern, weitere Einrichtungen dem Bedarf
entsprechend auszubauen.?