2.1.5 Regionales Entwicklungskonzept (REK) 2000, Metropolregion Hamburg
Grundsätzliche Vorgaben
Die Metropolregion Hamburg mit rund 5,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern umfasst die Freie und Hansestadt Hamburg, die niedersächsischen Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen, die schleswig-holsteinischen Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg, Steinburg, Stormarn, Pinneberg, die kreisfreien Städte Lübeck und Neumünster sowie in Mecklenburg-Vorpommern den Landkreis Nordwestmecklenburg und den Alt-Landkreis Ludwigslust.
Diese Metropolregion ist eine in weiträumige Kulturlandschaften und Naturräume eingebettete europäische Stadtregion, deren Bedeutung infolge der deutschen Einheit, der Fortentwicklung der Europäischen Union unter Einbeziehung Skandinaviens sowie der Öffnung Mittel- und Osteuropas erheblich gewachsen ist und ihre Lagegunst im Schnittpunkt wichtiger europäischer Verkehrs- und Entwicklungsachsen besteht.
Das Regionale Entwicklungskonzept der Metropolregion Hamburg (REK)
? ist ein informelles, auf die Grundlage der trilateralen Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen gestelltes Rahmenkonzept.
? definiert die Leitbilder sowie die Ziele und Strategien der gemeinsamen Regionalpolitik und bietet die Basis für die Koordination von Planungen sowie für die Regionalisierung von Fachpolitiken.
? umfasst zahlreiche raumrelevante und trilateral regelungsbedürftige Politikfelder, die fortlaufend vertieft und ergänzt werden.
? definiert auf der operativen Ebene Leit- und Modellprojekte, zu deren Mitfinanzierung ein Förderfond (Föfo Nord) zur Verfügung steht.
? entfaltet keine direkten rechtlichen Bindungswirkungen gegenüber den regionalen (kommunalen) Planungs- und Handlungsträgern.
Mit dem REK wird die Zusammenarbeit auf eine feste, langfristig wirksame Grundlage gestellt. Eine direkte Bindung entsteht nur so weit, wie Elemente des REK Eingang in die normativen Regelwerke der drei Länder finden. Das REK definiert jedoch einen zwischen den drei Landesregierungen vereinbarten Rahmen für die auf die Region gerichtete Politik. In dem folgenden Abschnitt werden die Barsbüttel betreffenden Aussagen aus dem REK wiedergegeben.
Die Gemeinde Barsbüttel liegt am inneren Rand des Ordnungsraumes Hamburg (siehe Abb. 10). Das REK definiert den Ordnungsraum Hamburg als das dicht besiedelte, eng mit der Kernstadt verflochtene Umland entlang der Siedlungs- und Regionalachsen. Charakteristisch für den Ordnungsraum Hamburg ist laut REK eine hohe Bevölkerungs- und Arbeitsstättenkonzentration in den Siedlungsschwerpunkten und zentralen Orten auf den Achsen sowie anhaltende Suburbanisierungs- und wirtschaftliche Wachstumstendenzen insbesondere entlang der transeuropäischen Verkehrsachsen und mit starken Pendlerströmen in und aus Richtung Kernstadt. Barsbüttel gehört zwar weder zu den Siedlungsschwerpunkten noch zu den zentralen Orten, allerdings liegt die Gemeinde sowohl an der BAB 1 als auch an der BAB 24, also entlang der transeuropäischen Verkehrsachsen. Die baulichen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Gemeinde Barsbüttel sind folglich durch die Zuordnung zum Ordnungsraum Hamburg begründet.
Als Ziele definiert das REK eine geordnete und zukunftsfähige Siedlungsentwicklung, die durch eine regional, interkommunal und mit der Landschaftsplanung abgestimmte Flächenvorsorge sowie durch Nachverdichtung und Konversion von Brachflächen gewährleistet wird. Dadurch wird sichergestellt, dass für Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe, Freizeit, Naherholung und Infrastruktur ausreichende, gut geeignete und ökologisch verträgliche Flächen mit einer standortgerechten regionalen Verteilung zur Verfügung stehen. Bei der Bereitstellung dieser Flächen werden insbesondere in den Zentren die Möglichkeiten der Nachverdichtung und Nachnutzung ausgeschöpft. Auch im Ortsteil Barsbüttel, obschon es kein Zentrum ist, ist die Möglichkeit der Nachverdichtung zu beachten. Insbesondere im niedersächsischen und schleswig-holsteini¬schen Teil der Metropolregion wird auf flächensparende Nutzungsformen geachtet, um die Inanspruchnahme wertvoller land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie von naturbelassenen Flächen zu minimieren.
Das Regionale Entwicklungskonzept der Metropolregion Hamburg wurde im November 2000 beschlossen. Die Handlungsstrategien basieren auf den Entwicklungen von 1989 bis 1999 und den berechneten Prognosen aus den Jahren bis 2000. Die aufgestellten Prognosen und Handlungsempfehlungen sind heute zum Teil noch gültig, viele sind allerdings bereits überholt. Insbesondere die Prognose zur Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in der Metropolregion ist stark überholt und wird daher nicht thematisiert.
Wohnorte
Die Bevölkerungsentwicklung im Kreis Stormarn wird von 2010 bis 2015 nahezu stagnieren (Zuwachs von 2000 Einwohnern). Ursache für diese geringe Entwicklung ist die sehr hohe Sterbezahl, die dazu führt, dass trotz deutlicher Wanderungsgewinne (100.000 Einwohner bis 2015 von Hamburg in die 6 Umlandkreise) die Einwohnerzahl kaum steigt.
Die vorhandenen Flächendichten bezogen auf das Nettobauland in den bauleitplanerisch gesicherten Baulandreserven im Ordnungsraum um Hamburg sind im Vergleich der Länder sehr unterschiedlich: in Hamburg 70 WE/ha, in Schleswig-Holstein 25 WE/ha und im niedersächsischen Teil 18 WE/ha. Die Gemeinde Barsbüttel liegt mit 25 WE/ha genau im schleswig-holsteinischen Durchschnitt.
Ziel des REK ist die Schaffung eines ausreichenden, attraktiven, vielfältigen und bedarfsgerechten Wohnungsangebotes in allen Teilbereichen. Insbesondere sollen Angebote für untere und mittlere Einkommen (sozialer Wohnungsbau) sichergestellt werden. Weiterhin wird die Schaffung verdichteter Wohnformen angeregt.
Arbeitsorte
Die Metropolregion Hamburg befindet sich in einer Spitzenposition als Drehscheibe internationalen Handels, die auf der räumlichen Lage und vor allem auf der hanseatischen Tradition der Kooperation und des Austausches mit anderen Ländern beruht. Ziel der regionalen Entwicklung ist die Behauptung dieser Spitzenposition sowie der Ausbau der handels- und logistikorientierten Dienstleistungen.
Die Gewerbeflächenvorsorge bleibt weiterhin eine zentrale Aufgabe in der Metropolregion. Auch künftig soll jedem Unternehmen eine seinen Bedürfnissen entsprechende Fläche in der Metropolregion angeboten werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zur Sicherstellung eines Angebots, das den Unternehmenserfor-dernissen entspricht, auch weiterhin ein frei verfügbarer Bestand vergabereifer gewerblicher Bauflächen in einem Umfang erforderlich ist, der ein Mehrfaches der jährlichen Nachfrage beträgt. Daher sind in einigen Räumen der Metropolregion weitere Anstrengungen zur zügigen Planung und Bereitstellung zusätzlicher gewerblicher Bauflächen erforderlich.
Freizeit- und Erholungsorte
Stemwarde und ein Teil von Willinghusen liegen innerhalb eines Erholungsgebietes, dessen landschaftliche Eignung und Ausstattung für die Erholung gesichert und umweltverträglich entwickelt werden soll. Dieses Gebiet zählt zu den Bereichen für landschaftsgebundene Erholungsaktivitäten als Kernbereich der Naherholung mit sowohl ruhigen als auch der intensiven Erholungsaktivitäten. Ziel des REK ist der Ausbau der Möglichkeiten naturnaher Freizeit- und Erholungsnutzung für die Bevölkerung. Es sollen außerdem die kulturellen Potenziale zur Steigerung des Freizeitwertes gesichert und gesteigert werden. In Barsbüttel bietet der Bürgerverein Barsbüttel ein Angebot an kulturellen Veranstaltungen.
Verkehr und Technik
Der Trend zur steigenden Belastung des Straßennetzes der Metropolregion muss aus umwelt-, regionalentwicklungs- und standortpolitischen Gründen gebrochen werden, ohne die notwendige Mobilität zu beeinträchtigen. Dafür sind ein leistungsfähiger und attraktiver ÖPNV und seine angemessene Finanzausstattung unverzichtbar.
Im Freizeitverkehr liegen Handlungsschwerpunkte u.a. im Ausbau und in der Vernetzung der Rad- und Wanderwege zur Förderung des nichtmotorisierten Freizeitverkehrs.
Natur und Landschaft
Die Metropolregion Hamburg ist eine durch große und zentrale Wasserflächen, bedeutsame Parks und Grünanlagen gegliederte Stadtlandschaft. Die Wasser-, Grün- und Freiflächen Hamburgs sollen untereinander und mit den Landschaftsräumen am Stadtrand ein Freiraumverbundsystem bilden, das mit den Kulturlandschaften, Naturräumen und Erholungsgebieten der ganzen Region verknüpft wird. Zudem fühlt sich die Region den national und international formulierten Zielen und vereinbarten Verpflichtungen zur Reduzierung klimarelevanter Gase und zum Ausbau erneuerbarer Energien verpflichtet und will ihren Beitrag dazu leisten.
Ziel des REK ist eine wirtschaftliche und siedlungsstrukturelle Entwicklung im Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen und der begrenzten Belastbarkeit des Naturhaushaltes. Gleichzeitig soll die Leistungsfähigkeit und die Attraktivität von Natur und Landschaft gesteigert werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Sicherung und Entwicklung der Grünzüge und Landschaften zwischen den Siedlungsachsen, darunter speziell die besonders bedeutsamen Gebiete. Zu diesen besonders bedeutsamen Gebieten zählt auch das Landschaftsschutzgebiet, das außerhalb der besiedelten Bereiche der Gemeinde Barsbüttel vorhanden ist.