Planungsdokumente: Flächennutzungsplan Barsbüttel 2025 - § 4 Abs. 2 BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.5 Regionales Entwicklungskonzept (REK) 2000, Metropolregion Hamburg

Grundsätzliche Vorgaben

Die Metropolregion Hamburg mit rund 5,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern umfasst die Freie und Hansestadt Hamburg, die niedersächsischen Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen, die schleswig-holsteinischen Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg, Steinburg, Stormarn, Pinneberg, die kreisfreien Städte Lübeck und Neumünster sowie in Mecklenburg-Vorpommern den Landkreis Nordwestmecklenburg und den Alt-Landkreis Ludwigslust.

Diese Metropolregion ist eine in weiträumige Kulturlandschaften und Naturräume eingebettete europäische Stadtregion, deren Bedeutung infolge der deutschen Einheit, der Fortentwicklung der Europäischen Union unter Einbeziehung Skandinaviens sowie der Öffnung Mittel- und Osteuropas erheblich gewachsen ist und ihre Lagegunst im Schnittpunkt wichtiger europäischer Verkehrs- und Entwicklungsachsen besteht.

Das Regionale Entwicklungskonzept der Metropolregion Hamburg (REK)

? ist ein informelles, auf die Grundlage der trilateralen Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen gestelltes Rahmenkonzept.

? definiert die Leitbilder sowie die Ziele und Strategien der gemeinsamen Regionalpolitik und bietet die Basis für die Koordination von Planungen sowie für die Regionalisierung von Fachpolitiken.

? umfasst zahlreiche raumrelevante und trilateral regelungsbedürftige Politikfelder, die fortlaufend vertieft und ergänzt werden.

? definiert auf der operativen Ebene Leit- und Modellprojekte, zu deren Mitfinanzierung ein Förderfond (Föfo Nord) zur Verfügung steht.

? entfaltet keine direkten rechtlichen Bindungswirkungen gegenüber den regionalen (kommunalen) Planungs- und Handlungsträgern.

Mit dem REK wird die Zusammenarbeit auf eine feste, langfristig wirksame Grundlage gestellt. Eine direkte Bindung entsteht nur so weit, wie Elemente des REK Eingang in die normativen Regelwerke der drei Länder finden. Das REK definiert jedoch einen zwischen den drei Landesregierungen vereinbarten Rahmen für die auf die Region gerichtete Politik. In dem folgenden Abschnitt werden die Barsbüttel betreffenden Aussagen aus dem REK wiedergegeben.

Die Gemeinde Barsbüttel liegt am inneren Rand des Ordnungsraumes Hamburg (siehe Abb. 10). Das REK definiert den Ordnungsraum Hamburg als das dicht besiedelte, eng mit der Kernstadt verflochtene Umland entlang der Siedlungs- und Regionalachsen. Charakteristisch für den Ordnungsraum Hamburg ist laut REK eine hohe Bevölkerungs- und Arbeitsstättenkonzentration in den Siedlungsschwerpunkten und zentralen Orten auf den Achsen sowie anhaltende Suburbanisierungs- und wirtschaftliche Wachstumstendenzen insbesondere entlang der transeuropäischen Verkehrsachsen und mit starken Pendlerströmen in und aus Richtung Kernstadt. Barsbüttel gehört zwar weder zu den Siedlungsschwerpunkten noch zu den zentralen Orten, allerdings liegt die Gemeinde sowohl an der BAB 1 als auch an der BAB 24, also entlang der transeuropäischen Verkehrsachsen. Die baulichen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Gemeinde Barsbüttel sind folglich durch die Zuordnung zum Ordnungsraum Hamburg begründet.

Als Ziele definiert das REK eine geordnete und zukunftsfähige Siedlungsentwicklung, die durch eine regional, interkommunal und mit der Landschaftsplanung abgestimmte Flächenvorsorge sowie durch Nachverdichtung und Konversion von Brachflächen gewährleistet wird. Dadurch wird sichergestellt, dass für Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe, Freizeit, Naherholung und Infrastruktur ausreichende, gut geeignete und ökologisch verträgliche Flächen mit einer standortgerechten regionalen Verteilung zur Verfügung stehen. Bei der Bereitstellung dieser Flächen werden insbesondere in den Zentren die Möglichkeiten der Nachverdichtung und Nachnutzung ausgeschöpft. Auch im Ortsteil Barsbüttel, obschon es kein Zentrum ist, ist die Möglichkeit der Nachverdichtung zu beachten. Insbesondere im niedersächsischen und schleswig-holsteini¬schen Teil der Metropolregion wird auf flächensparende Nutzungsformen geachtet, um die Inanspruchnahme wertvoller land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie von naturbelassenen Flächen zu minimieren.

Das Regionale Entwicklungskonzept der Metropolregion Hamburg wurde im November 2000 beschlossen. Die Handlungsstrategien basieren auf den Entwicklungen von 1989 bis 1999 und den berechneten Prognosen aus den Jahren bis 2000. Die aufgestellten Prognosen und Handlungsempfehlungen sind heute zum Teil noch gültig, viele sind allerdings bereits überholt. Insbesondere die Prognose zur Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in der Metropolregion ist stark überholt und wird daher nicht thematisiert.

Wohnorte

Die Bevölkerungsentwicklung im Kreis Stormarn wird von 2010 bis 2015 nahezu stagnieren (Zuwachs von 2000 Einwohnern). Ursache für diese geringe Entwicklung ist die sehr hohe Sterbezahl, die dazu führt, dass trotz deutlicher Wanderungsgewinne (100.000 Einwohner bis 2015 von Hamburg in die 6 Umlandkreise) die Einwohnerzahl kaum steigt.

Die vorhandenen Flächendichten bezogen auf das Nettobauland in den bauleitplanerisch gesicherten Baulandreserven im Ordnungsraum um Hamburg sind im Vergleich der Länder sehr unterschiedlich: in Hamburg 70 WE/ha, in Schleswig-Holstein 25 WE/ha und im niedersächsischen Teil 18 WE/ha. Die Gemeinde Barsbüttel liegt mit 25 WE/ha genau im schleswig-holsteinischen Durchschnitt.

Ziel des REK ist die Schaffung eines ausreichenden, attraktiven, vielfältigen und bedarfsgerechten Wohnungsangebotes in allen Teilbereichen. Insbesondere sollen Angebote für untere und mittlere Einkommen (sozialer Wohnungsbau) sichergestellt werden. Weiterhin wird die Schaffung verdichteter Wohnformen angeregt.

Arbeitsorte

Die Metropolregion Hamburg befindet sich in einer Spitzenposition als Drehscheibe internationalen Handels, die auf der räumlichen Lage und vor allem auf der hanseatischen Tradition der Kooperation und des Austausches mit anderen Ländern beruht. Ziel der regionalen Entwicklung ist die Behauptung dieser Spitzenposition sowie der Ausbau der handels- und logistikorientierten Dienstleistungen.

Die Gewerbeflächenvorsorge bleibt weiterhin eine zentrale Aufgabe in der Metropolregion. Auch künftig soll jedem Unternehmen eine seinen Bedürfnissen entsprechende Fläche in der Metropolregion angeboten werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zur Sicherstellung eines Angebots, das den Unternehmenserfor-dernissen entspricht, auch weiterhin ein frei verfügbarer Bestand vergabereifer gewerblicher Bauflächen in einem Umfang erforderlich ist, der ein Mehrfaches der jährlichen Nachfrage beträgt. Daher sind in einigen Räumen der Metropolregion weitere Anstrengungen zur zügigen Planung und Bereitstellung zusätzlicher gewerblicher Bauflächen erforderlich.

Freizeit- und Erholungsorte

Stemwarde und ein Teil von Willinghusen liegen innerhalb eines Erholungsgebietes, dessen landschaftliche Eignung und Ausstattung für die Erholung gesichert und umweltverträglich entwickelt werden soll. Dieses Gebiet zählt zu den Bereichen für landschaftsgebundene Erholungsaktivitäten als Kernbereich der Naherholung mit sowohl ruhigen als auch der intensiven Erholungsaktivitäten. Ziel des REK ist der Ausbau der Möglichkeiten naturnaher Freizeit- und Erholungsnutzung für die Bevölkerung. Es sollen außerdem die kulturellen Potenziale zur Steigerung des Freizeitwertes gesichert und gesteigert werden. In Barsbüttel bietet der Bürgerverein Barsbüttel ein Angebot an kulturellen Veranstaltungen.

Verkehr und Technik

Der Trend zur steigenden Belastung des Straßennetzes der Metropolregion muss aus umwelt-, regionalentwicklungs- und standortpolitischen Gründen gebrochen werden, ohne die notwendige Mobilität zu beeinträchtigen. Dafür sind ein leistungsfähiger und attraktiver ÖPNV und seine angemessene Finanzausstattung unverzichtbar.

Im Freizeitverkehr liegen Handlungsschwerpunkte u.a. im Ausbau und in der Vernetzung der Rad- und Wanderwege zur Förderung des nichtmotorisierten Freizeitverkehrs.

Natur und Landschaft

Die Metropolregion Hamburg ist eine durch große und zentrale Wasserflächen, bedeutsame Parks und Grünanlagen gegliederte Stadtlandschaft. Die Wasser-, Grün- und Freiflächen Hamburgs sollen untereinander und mit den Landschaftsräumen am Stadtrand ein Freiraumverbundsystem bilden, das mit den Kulturlandschaften, Naturräumen und Erholungsgebieten der ganzen Region verknüpft wird. Zudem fühlt sich die Region den national und international formulierten Zielen und vereinbarten Verpflichtungen zur Reduzierung klimarelevanter Gase und zum Ausbau erneuerbarer Energien verpflichtet und will ihren Beitrag dazu leisten.

Ziel des REK ist eine wirtschaftliche und siedlungsstrukturelle Entwicklung im Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen und der begrenzten Belastbarkeit des Naturhaushaltes. Gleichzeitig soll die Leistungsfähigkeit und die Attraktivität von Natur und Landschaft gesteigert werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Sicherung und Entwicklung der Grünzüge und Landschaften zwischen den Siedlungsachsen, darunter speziell die besonders bedeutsamen Gebiete. Zu diesen besonders bedeutsamen Gebieten zählt auch das Landschaftsschutzgebiet, das außerhalb der besiedelten Bereiche der Gemeinde Barsbüttel vorhanden ist.

2.1.6 Hamburg-Randkreise, Gemeinsames Datenprofil 2011

Die vier Hamburg-Randkreise im Land Schleswig-Holstein, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Her¬zogtum Lauenburg legen mit dem "Gemeinsamen Datenprofil 2011? ein Grundlagenpapier vor, dass die aktuelle Tendenzen der räumlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zusammenfasst und somit als Basis für strategische Konzepte und Fachplanungen der Kreise dienen kann. Das "Gemeinsame Datenprofil 2011? liefert einen Überblick über Entwicklungen und Prognosen zu sechs Kernthemen: Demographische Entwicklung, Siedlungsentwicklung, Wirtschaft, Naturhaushalt und Freiraumentwicklung, Verkehr sowie Arbeitsmarkt, Bildung und Soziales. Alle Kernthemen sind bedeutsam für die Regional- und Kreisentwicklung. Die aufgezeigten aktuellen Herausforderungen und Handlungsfelder basieren auf Analyseergebnissen und sind durch Erkenntnisse aus Forschungsprojekten sowie fachlichen Publikationen bereichert.

Demographischer Wandel:

Die jährliche absolute Veränderung zeigt, dass sich die Zahl der Gemeinden mit Einwohnerrückgang in den letzten Jahren weiter erhöht hat. Die am nördlichen Rand Hamburgs gelegenen Kreise haben ab 2016 mit einem langsamen Rückgang der Einwohnerzahlen zu rechnen. Die Kreise Storman und Pinneberg haben siet 2006 steigende Wanderungssalden zu verzeichnen. Weiterhin wird es sehr deutliche Zuwächse in den Altersklassen der 65- bis 75-jährigen und über 75-jährigen geben. Diese Entwicklung wird zu einem erheblichen Mehrbedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen führen. Die Zahl der Personen je Haushalt ist kontinuierlich zurückgegangen und wird auch weiterhin zurück¬gehen. Die rückläufige Haushaltsgröße resultiert aus der Zunahme an Einpersonenhaushalten. Diese Entwicklung fordert unter anderem eine vorausschau¬ende altersspezifische Wohnungsversorgung.

Wirtschaft:

Hinsichtlich der Wirtschaftsstruktur liegt der Schwerpunkt des Kreises Storman im Bereich Finanzie¬rung, Vermietung und Unternehmensdienstleistungen.

In allen vier Randkreisen liegen die Kaufkraftwerte über dem Bundesdurchschnitt. Besonders auffällig ist die Ballung der kaufkraftstarken Städte und Gemeinden in unmittelbarer Nachbarschaft zu Ham¬burg. In Ahrensburg lag die Kaufkraft im Jahr 2008 mit einer Kennziffer zwischen 120 bis 130 deutlich über dem Bundesdurchschnitt (100). Ursache für die Bildung dieses Speckgürtels ist u. a. die Subur¬ba¬nisierung einkommensstarker Bevölkerungsschichten in gut angebundenen Umlandgemeinden.

Naturhaushalt und Freiraumentwicklung:

Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist in der Metropolregion Hamburg auch in den letzten Jahren weiter gestiegen. Zwar ist der Flächenverbrauch im stark besiedelten Kreis Stormarn mit 17 % der Gesamtfläche der Metropolregion Hamburg von 2004 bis 2008 deutlich zurück gegangen, dennoch ist der Flächenverbrauch in den Hamburger Randkreisen ungebremst und bleibt eine große Herausfor¬derung für eine zukunftsfähige Siedlungsentwicklung in der Metropolregion Hamburg. Ein effizientes Flächenmanagement, das die Unterstützung einer ökologisch verträglichen, sinnvollen Innenentwick¬lung, die Mobilisierung vorhandener Baulandreserven im Innenbereich und auch die Bewusstseinsbil¬dung in der Bevölkerung bewerkstelligt, scheint erforderlich.

Verkehr:

Zwischen 2005 und 2007 hat sich die Nutzungshäufigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel landesweit kaum verändert. Im Jahr 2007 benutzen 48 % überwiegend keinen ÖPNV, wobei die Ausprägung in den Kreisen unterschiedlich ist. Im Kreis Stormarn hat sich der ÖPNV-Anteil mit 6 % gegenüber 2005 leicht verbessert und liegt über dem Landesdurchschnitt.

Arbeitsmarkt, Bildung und Soziales:

Die Entwicklung der Arbeitsplätze ist im Zeitraum von 1985 bis 2000 in allen Kreisen positiv verlaufen. Stormarn und Herzogtum Lauenburg können die stärksten Zuwachse - wenn auch auf einem niedrigen Niveau - verzeichnen. In allen Kreisen stieg das Beschäftigungsvolumen, wobei die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise ab Herbst 2008 noch nicht vollständig berücksichtigt worden sind. In allen vier Randkreisen Hamburgs ist der Anteil der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse bis 2004 kontinuierlich angestiegen, bis 2006 stabil geblieben, um anschließend leicht abzunehmen. Die absolute Anzahl der Erwerbstätigen nimmt langfristig deutlich ab, wobei gleichzeitig die erwerbstätige Bevölkerung überdurchschnittlich altert. Dies ist besonders für die Randkreise von Metropolen eine große Herausforderung. Die Hamburger Randkreise verfügen über eine vielfältig aufgestellte Wirtschaftsstruktur, die vergleichsweise konjunkturunabhängig ist und die Arbeitslosenquote der Randkreise deutlich unter dem Landes- bzw. Bundesdurchschnitt liegen lässt. Die Quote im Kreis Stormarn liegt so niedrig, dass sie nahezu einer Vollbeschäftigung entspricht.

In allen vier Randkreisen konnte in den Jahren von 2005 bis 2008 ein starker Zuwachs an Schulabgän¬gern und gleichzeitig ein deutlicher Rückgang der Schulabgänger ohne Schulabschluss verzeichnet werden. Im Kreis Stormarn gibt es, anders als in den anderen drei Randkreisen, keine rückläufigen Zahlen, sondern sogar einen Anstieg bei den Abiturienten.

In allen Hamburger Randkreisen gibt es eine wachsende Anzahl an Menschen (meist Frauen), die eine Grundsicherung im Alter beziehen. Im Vergleich zu den anderen Randkreisen Hamburgs liegen die Quoten der Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg mit 5 % im Jahr 2009 am niedrigsten. Zudem lebt eine wachsende Menge an Kindern und Jugendlichen unterhalb des Existenzminimums. Der Kreis Stormarn lag 2008 mit einem Wert von 8,6 % deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 15,9 %.

In allen Randkreisen ist laut kassenärztlicher Vereinigung mit einem drastischen Rückgang bei der Versorgung durch Hausärzte, Gynäkologen und Augenärzte zu rechnen.

2.1.7 Flächennutzungsplan 1977 der Gemeinde Barsbüttel

In den alten Bundesländern wurde das Planungsinstrument "Flächennutzungsplan? bereits im Jahr 1960 eingeführt. Der Flächennutzungsplan (FNP) als "vorbereitender Bauleitplan" sollte und soll gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB aufgestellt werden, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten und Kommunen erfolgte in der Gemeinde Barsbüttel die erste Aufstellung (Urfassung) des FNP nicht im Zuge der Neustrukturierung des Amtes Barsbüttel im Jahr 1948, sondern erst nach Bildung der Großgemeinde Barsbüttel (1974) im Jahr 1977. Obgleich das BauGB keine Geltungsdauer für einen FNP festlegt, zeigt die planerische Praxis und seit dem Jahr 2004 auch durch das EAGBau gesetzlich geregelt die Notwendigkeit zu seiner Überarbeitung nach ca. 15 Jahren. Nach nunmehr 37 Jahren, die der Barsbütteler Flächennutzungsplan gilt und 34 Änderungen sollen die Gültigkeit der Ziele überprüft und die zukünftige Siedlungsentwicklung den neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Gemeinde sieht ein Planerfordernis zur Neuordnung bestehender Nutzungen und einen Bedarf für die Darstellung neuer Bauflächen. Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Aufgaben bedarf es hinsichtlich der weiteren kommunalen Entwicklung der Formulierung von Zielvorstellungen und Leitbildern.

Dazu werden in der folgenden Tabelle zunächst die Grundzüge der Planung aus dem Jahr 1977 und die Ziele für den Planungszeitraum bis zum Jahr 1985 nach der Gliederung dieser Begründung zusammengestellt und an entsprechender Stelle (Kap. 2.1, 3.2 und 4) hinsichtlich ihrer Aktualität und Nachhaltigkeit für den Planungszeitraum 2010-2025 bewertet, weiterentwickelt oder verworfen und neu definiert.

Tabelle siehe PDF-Datei der Begründung.

Die 34 Änderungen des Flächennutzungsplans bis zum Jahr 2014 (Synopse) lassen neue Entwicklungstendenzen und Ansprüche an die heutige vorbereitende Bauleitplanung erkennen. Mehr als die Hälfte der durchgeführten Änderungen hatte die Umwandlung oder Änderung der Flächendarstellung als Ziel. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der FNP 1977 die Nutzung der Flächen sehr konkret dargestellt hat. So wurden bspw. "reine Wohngebiete? (WR) statt "Wohngebiete? (W) ausgewiesen. Um den realen Anforderungen an die Flächen gerecht werden zu können, war es vielfach erforderlich, die Flächendarstellung zu ändern. Die Zweckbestimmung (bspw. Wohnen) wurde dabei häufig nicht verändert, sondern lediglich die Zulässigkeit von Vorhaben erweitert. Zudem wurde die empfohlene Geltungsdauer eines FNPs von ca. 15 Jahren um mehr als das doppelte (37 Jahre) überschritten.

Ein Drittel der FNP-Änderungen hatte die Neuausweisung von Bauflächen zum Inhalt, die bisher nicht als Bauflächen im FNP von 1977 vorgesehen waren. Hierbei wurde neuen Entwicklungen Rechnung getragen, die im Laufe der Zeit eintraten. Die restlichen zwei Drittel der Änderungen hatten das Ziel die Nutzung der Flächen geringfügig anders zu entwickeln (bspw. "Allgemeines Wohngebiet? anstelle von "Reinem Wohngebiet?) als im FNP von 1977 angedacht. Diese Änderungen wären mit einem gröberen Darstellungskonzept vermeidbar gewesen, wie es dem neuen FNP zu Grunde liegen wird.