Planungsdokumente: 9. F-Plan Änderung der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.1.5. 9.1.5 Schutzgut Wasser

Im Plangebiet befindet sich die Boklunder Au, die die Planfläche durchschneidet. Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag des Dipl-Biol. Klaus Jödicke, wurde die Au als „Sonstiger Graben“ kartiert, der nur im Frühjahr Wasser geführt und im August trockengefallen war (2023). Weitere kleine Gräben befinden sich laut dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag im östlichen und südlichen Bereich.

In Randbereichen des Plangebietes im Osten und im Westen treten feuchtere Gebiete mit Sumpfbeständen auf. Diese Sumpfbestände sind nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG geschützte Biotope.

Der Grundwasserkörper im Plangebiet gehört zum Eider/Treene-Geest Gebiet und ist als gefährdet eingestuft. Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet. Im Plangebiet ist mit geringen Grundwasserflurabständen zu rechnen. Wenn verzinkte Bauteile in die gesättigte Zone oder den Grundwasserschwankungsbereich eingebracht werden, können sich durch Kontakt zu Wasser Zink-Ionen lösen und durch die Vielzahl von Gründungselementen kann ein nicht unerheblicher Stoffeintrag ins Grundwasser nicht ausgeschlossen werden.

Westlich des Plangebietes, auf der anderen Seite der Bahnstrecke, befindet sich ein Gewässer, das als Wasserski und Wakeboard Anlage benutzt wird.

8.1.5.1. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt die intensive ackerbauliche Nutzung erhalten. Es kommt weiter zum Eintrag von Dünge,- Nitrat und Pflanzenschutzmitteln, der auch die Wasserqualität in der Boklunder Au beeinflussen kann, z.B. durch Eintrag von Stickstoff und Phosphor.

8.1.5.2. Prognose bei Durchführung der Planung

Baubedingte Auswirkungen treten bei ordnungsgemäßer Handhabe und Einhaltung der Schutzvorschriften voraussichtlich nicht ein.

Zur Böschungsoberkante der Boklunder Au, wird beidseitig ein Abstand von 8 m belassen, der nicht bebaut wird. Damit ergibt sich ein Korridor von 16 m. Zu den Sumpfreitgras-Biotopen wird ein Abstand von mindestens 5 m belassen. Der Schutzabstand zur Wasserski- und Wakeboard-Anlage beträgt 50 m. Damit ist nicht von einer Beeinflussung durch die Planung auf diese Biotope bzw. Bereiche auszugehen.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser durch die Errichtung der PV-Module wird als gering eingestuft, da anfallendes Niederschlagswasser weiterhin auf der Fläche versickern kann. Die tatsächliche Versiegelung des Bodens ist gering und wird nur durch die Rammpfosten der Modultische, Trafohäuschen und eine wassergebundene erforderliche Feuerwehrzufahrt erfolgen.

Bei Umsetzung der Planung ist davon auszugehen, dass der Eintrag von Düngemitteln und damit Nitrat sowie von Pflanzenschutzmitteln abnimmt, da die Fläche extensiv genutzt wird.

Um einen Eintrag von Zinkionen in das Grundwasser zu vermeiden, werden Gründungen für die Modulverankerungen, die die gesättigte Bodenzone bzw. den Grundwasserschwankungsbereich erreichen, mit unverzinkten Stahlprofilen oder andere geeignete Materialien vorgenommen.

Das Vorhaben ist mit einer geringen Erheblichkeit auf das Schutzgut Wasser zu bewerten.