8.2.2. Abfälle
Für die umweltschonende Beseitigung und Verwertung von Abfällen kommen die entsprechenden fachgesetzliche Regelungen zur Anwendung.
Für die umweltschonende Beseitigung und Verwertung von Abfällen kommen die entsprechenden fachgesetzliche Regelungen zur Anwendung.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen.
Zum derzeitigen Zeitpunkt, bei Umsetzung der Planung, sind keine Risiken für schwere Unfälle und Katastrophen mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt abzusehen.