Planungsdokumente: 9. F-Plan Änderung der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.2.1.4. Ausgleich der landschaftsprägenden Bäume

Auf dem zu rodenden Knickabschnitt Nr. 4 (Anlage I) befinden sich zwei landschaftsprägende Laubbäume mit 200 cm und 210 cm Stammumfang.

  1. Da ein Ausgleich des Eingriffes bzw. der Ersatz des Baumes nicht erfolgt, wird gem. § 15 Abs. 6 BNatSchG eine Ersatzzahlung in Höhe von 2.400 Euro festgesetzt. Diese ist spätestens mit Rodungsbeginn an die Kreiskasse Schleswig-Flensburg auf eines der auf Seite 1 genannten Konten unter Angabe des Produktkontos 554001.379185 sowie des o. g. Aktenzeichens zu zahlen.

Die Ersatzzahlung wird für die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen, möglichst in dem vom Eingriff betroffenen Raum, zur Verfügung gestellt.

Die Höhe der Ersatzzahlung wird in Anlehnung an die Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz vom 20. Januar 2017 ermittelt. Bemessungsgrundlage ist hier der Stammumfang des zu fällenden Baumes in einem Meter Höhe. Bis zu einem Meter Stammumfang des zu fällenden Baumes ist ein Ersatzbaum mit einem Mindestumfang von 12-14 cm zu pflanzen. Danach ist für jede weitere 50 cm Stammumfang des zu fällenden Baumes je ein weiterer Ersatzbaum gleicher Qualität zu pflanzen. Folglich ergibt sich bei den zu fällenden Bäumen ein Ausgleichsbedarf von 6 Bäumen. Die Ersatzzahlung beläuft sich pro Baum auf 400,00 Euro, so dass eine Ersatzzahlung in Höhe von 2.400 Euro zu fordern ist.

Die Sumpfbestände am westlichen und östlichen Rand werden erhalten, hier erfolgen keine Eingriffe. In Absprache mit der UNB wird hier ein Sicherheitsabstand von 5 m eingehalten.

Die Feldhecke im nordwestlichen Teil der Planfläche wird ebenfalls erhalten und durch die Anpflanzung von Knicks aufgewertet.

9.2.2. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Nach dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag des Dipl.-Biol. Klaus Jödicke sind für die gehölzbrütenden Arten, die im Plangebiet vorkommen, keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig, auch wenn im Nordosten Knicks entfernt werden (siehe Abschnitt 9.1.2).

Auf dem Plangebiet wurden Feldlerche (1 Revierpaar), Flussregenpfeifer (1 Revierpaar) und Kiebitz (2 Revierpaare) festgestellt, die auf Offenland angewiesen sind und einen artspezifischen Meideabstand zu vertikalen Strukturen wie Wald- und Gehölzränder etc. halten. Der aktuelle Kenntnisstand zeigt jedoch, dass z.B. die Feldlerche eine generelle Verbreitung in Solarparks aufweisen kann, wenn die Modulreihenabstände > 3m aufweisen. Nach der derzeitigen Planung soll die Planfläche mit einem Reihenabstand von ca. 2,5 m beplant werden. Daher ist hier ein anlagenbedingter Lebensraumverlust für die Feldlerche und den Kiebitz abzuleiten. Ausgleichsmaßnahmen werden im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag des Dipl.-Biol. Klaus Jödicke zusammengefasst (siehe auch Abschnitt 9.1.2).

Der Ausgleich für den Habitatsverlust von Bodenbrütern mit einer 4 ha großen Fläche mesophilen Grünlandes wird über Ökopunkte vorgenommen. Die genauen Daten und Verträge werden fristgerecht vor Baubeginn bei der UNB vorgelegt.

Laut dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für die Fläche zeigen die „intensiv bewirtschafteten Nutzflächen im Plangebiet ebenfalls keine Habitateignung als Sommerlebensraum für Amphibien“. Für Reptilien gibt es einige Hinweise auf Vorkommen in der Umgebung der Fläche, daher ist ein gelegentliches Auftreten innerhalb des Plangebietes nicht auszuschließen. Da die Umzäunung bodenfrei errichtet wird (ca. 20 cm Abstand), ist eine Beeinflussung hier nicht zu erwarten.

Auch Fledermäuse können die angrenzenden Waldbereiche als Jagdhabitate bzw. als Quartiere nutzen. Eine Höhlenbaumkartierung auf der Fläche hat jedoch ergeben, „dass die wenigen alten Eichen innerhalb des Plangebietes keine als Quartiere geeigneten Höhlen oder Spalten aufweisen“.

Die biologische Vielfalt ist auf der Planfläche insgesamt gering, da die Fläche derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt wird. Die Nutzung der Fläche wird durch das Umsetzen des Vorhabens extensiviert. Viele Studien belegen inzwischen, dass PV-Freiflächenanlagen die Biodiversität nicht nur auf der Fläche, sondern auch in der Umgebung steigern. Während Ackerflächen (derzeitige Nutzung) aus faunistischer Sicht i.d.R. nicht interessant sind ändert sich das mit der Errichtung und dem Betrieb von PV-Anlagen. Hier werden mit der richtigen Pflege Dauergrünländer geschaffen, die sich zu Trittsteinbiotopen entwickeln können. Studien zeigen auch, dass Solarparks eine hohe Attraktionswirkung für Brutvögel der Offenländer besitzen.

9.2.2.1. Boden

Das Plangebiet wird derzeit intensiv bewirtschaftet (Maisanbau). Mit der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wird die Nutzung extensiviert und stattdessen erfolgt eine Grünlandnutzung ohne Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmittel.

In der Tabelle ist der Flächenverbrauch für die Anlagenteile zusammengestellt. Für die Berechnung der versickerungsoffenen Fläche wurde ein Faktor von 0,2 berücksichtigt. Auf der Basis des PV-Erlass wird der Kompensationsbedarf mit einem Ausgleichsverhältnis von 1:0,25 berechnet.

Nr.Anlageteil / NutzungBeschreibungqm
1Wegefläche, versickerungsoffenFeuerwehrzufahrt, Durchfahrt inkl. Wendekreis, Schotterschicht um Trafos632,16
2Versiegelte Fläche6 Trafos und Pfosten f. Gestelle und Zaun77,4
3Modulfläche20° Neigung93.281
Summe93.991 (9,4 ha)
Kompensationsbedarf (1:0,25)2,3 ha
Ausgleichskapazität auf der Fläche2,9 ha

Damit ergibt sich bei voller Berücksichtigung der Modulfläche ein Kompensationsbedarf für den Boden von 2,3 ha. Diese Kompensation kann durch folgende Maßnahmen vollumfänglich auf der Fläche ausgeglichen werden:

  • Errichtung eines insgesamt 16 m breitem Korridors entlang der Boklunder Au
  • Anlage von extensivem Grünland in den 30 m breiten Abstandsflächen zu den Waldflächen südlich und westlich der Modulfläche
  • Erhalt der Ruderalflur westlich der Modulfläche
  • Anlage von extensivem Grünland bzw. Gehölzbegrünung nördlich (an der K62) und westlich der Modulfläche (zur Bahnlinie)

Der PV-Erlass berücksichtigt nicht die Extensivierung der Nutzung auf der Fläche. Durch die Extensivierung werden keine Pflanzenschutz,- oder Düngemittel eingesetzt. Auch das angepasste Mahdregime steigert die Biodiversität auf der Fläche. Nach der BfN Script 247, „Naturschutzfachliche Bewertungsmethoden von Freilandphotovoltaikanlagen (2009)“, sind die Flächen für Freiflächen-Photovoltaikflächen durch den großen Abstand der Modulunterkante zum Boden nicht als versiegelt einzustufen. „Die Überschirmung von Böden durch die Module ist auch keine Versiegelung im Sinne der Eingriffsregelung, obgleich auch hierdurch Bodenfunktionen oder Lebensräume gestört bzw. beeinträchtigt werden können“. Wird diese Einschätzung zugrunde gelegt, sinkt der Kompensationsbedarf auf 0,1 ha.