B E G R Ü N D U N G
zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 'Sportzentrum Am Lundbarg / Bremland'
der Gemeinde Fahrdorf, Kreis Schleswig-Flensburg
zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 'Sportzentrum Am Lundbarg / Bremland'
der Gemeinde Fahrdorf, Kreis Schleswig-Flensburg
Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.
Der Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Fahrdorf wurde am 15.02.1985 rechtskräftig. Er beinhaltet ein Sportzentrum, bestehend aus Fußballplätzen, Tennisplätzen, einem Schießstand und einem Sportlerheim (auch Jugendzentrum), das auch für gemeindliche Veranstaltungen genutzt wird. Das Plangebiet liegt westlich der Straße 'Bremland' sowie nördlich und südlich der Straße 'Am Lundbarg'
In den Jahren 1991 bis 2001 wurden insgesamt 4 Änderungen ins Verfahren gesetzt, die auch alle rechtskräftig geworden sind.
Die Begründungen der Ursprungsfassung sowie der 1. bis 4. Änderung behalten vollinhaltlich Gültigkeit, soweit nachfolgend hiervon nicht abgewichen wird.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fahrdorf hat am 15.09.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 gefasst.
Diese Änderung des Bebauungsplanes betrifft nur einen kleinen Teilbereich am Sportlerheim im Zentrum des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 7. Die Flächen südlich des Gebäudes sind mit Betonpflaster bzw. -platten befestigt und werden als Terrasse oder Abstellfläche genutzt. Unmittelbar südlich schließen sich zwei Tennisplätze an. Ganz im Südwesten ragt ein Knick, der im Winter auf den Stock gesetzt wurde, bis ca. 3 m an das Gebäude heran.