Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig

Textliche Festsetzungen

Natur und Landschaft; Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen

Bepflanzungen; Bindung für Bepflanzungen

8.1 Nicht überbaute Grundstücksflächen, mit Ausnahme von Terrassen, Wegen, Stellplätzen und Zufahrten sind als Grünflächen anzulegen. Lose Material- und Steinschüttungen sind nicht zulässig.

8.2 Die außerhalb von Bauflächen verbleibenden gesetzlich geschützten Biotope sowie die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind durch geeignete Maßnahmen vor bau-, anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen wie z.B. Grundwasser- oder Schichtenwasserabsenkungen, stofflichen Gefährdungen von Boden, Wasser und Grundwasser, Erholungsnutzung und einer Inanspruchnahme durch Baustellennebenflächen und Baustellenbetrieb (z.B. Lagerplätze, Befahren, Aufschüttungen und Abtragungen, Vertritt von Vegetation) zu schützen.

8.3 Die in der öffentlichen Grünfläche G1 'Naturnahe Anlage' zur Erhaltung festgesetzten Gehölzflächen sind dauerhaft als naturnahe Baum- und Strauchbestände zu erhalten.

8.4 Die öffentliche Grünfläche G2 'Naturnahe Anlage' ist nach der Waldumwandlung parkartig zu gestalten und als Gras- und Staudenflur mit Einzelbäumen und Baumgruppen zu entwickeln. Um einen flächenhaften Gehölzaufwuchs auszuschließen, müssen die Flächen gemäht und ggf. entkusselt werden. Die im oberen Hang stehenden Bäume mit potenziell für Fledermäuse oder Vögel geeigneten Höhlen sind zu erhalten.

8.5 Die öffentliche Grünfläche G3 'Naturnahe Anlage' ist als extensive Grasflur mit Baumbestand zu bewahren.

8.6 Die öffentliche Grünfläche G4 'Naturnahe Anlage' ist naturnah zu gestalten und extensiv zu pflegen. Rasen- und Wiesenflächen sind aus artenreichen Gräser-Kräutermischungen heimischer Arten und regionaler Herkunft herzustellen.

8.7 Die privaten Grünflächen 'Naturnahe Anlage' sind naturnah zu gestalten und extensiv zu pflegen.

8.8 Die Maßnahmenflächen M1 sind, angepasst an die Standortverhältnisse und Vegetationsentwicklung, als Brackwasserröhricht, Gras- und Staudenflur, Gebüsch und Brackwasserröhricht zu erhalten.

8.9 Die Maßnahmenfläche M2 am See ist, in Abhängigkeit von den Standortverhältnissen, als naturnaher Baum- und Strauchbestand und in den Überschwemmungsbereichen des Sees als Weidensumpf und Röhricht zu erhalten. Zur Sicherung von Verkehrspflichten ist ausnahmsweise eine Entnahme von Gehölzen oder ein Rückschnitt von Gehölzen zulässig. Im Bereich hoch gelegener Uferbereiche, die nicht durch Überschwemmungen geprägt sind, darf die angrenzende öffentliche Grünfläche 'Parkanlage' in einem 5 m breiten Abschnitt bis an das Seeufer herangeführt werden. Die Maßnahmenfläche ist gegenüber den angrenzenden Nutzungen auszuzäunen.

8.10 Innerhalb der "Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" in der privaten Grünfläche 'Parkanlage' (B1) sind die vorhandenen Bäume dauerhaft im Bestand zu erhalten. Bei Abgang eines Baumes ist als Ersatz jeweils ein standortgerechter Laubbaum heimischer Gehölzarten zu pflanzen.

8.11 Innerhalb der Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (A1) sind Gehölzanpflanzungen aus standortgerechten heimischen Laubgehölzen anzulegen.

8.12 Innerhalb der Bauflächen 1 bis 7 sowie 17 und 18 ist je angefangene 1.000 m² Freifläche ein Laubbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind standortgerechte mittel- bis großkronige Baumarten mit einer Pflanzqualität Stammumfang mindestens 18-20 cm zu verwenden.

8.13 Entlang des Fuß- und Radwegs an der Schlei sind im Verlauf zwischen den Baufeldern 17 und 18 beidseitig je eine Baumreihe mit einem Pflanzabstand zwischen den Bäumen von maximal 8 m anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Es sind standortgerechte mittel- bis großkronige Baumarten mit einer Pflanzqualität Stammumfang mindestens 18-20 cm zu verwenden.

8.14 Innerhalb der privaten Grünfläche hinter den Baufeldern 17 und 18 sind je angefangene 500 m² je ein standortgerechter großkroniger Laubbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.

8.15 Die öffentlichen Grünflächen 'Parkanlage' sind durch die Erhaltung von Bestandsbäumen und Neuanpflanzungen mit mindestens 10 Laubbäumen zu gestalten. Bei Neuanpflanzungen sind standort- gerechte großkronige Baumarten mit einer Pflanzqualität Stammumfang mindestens 20-25 cm zu verwenden.

8.16 Innerhalb der Seitenstreifen der Straßenverkehrsflächen der Planstraßen A, G1, G2 und G3 sind zwischen den Parkständen je 5 Parkstände mindestens ein Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind standortgerechte mittel- bis großkronige Baumarten mit einer Pflanzqualität Stammumfang mindestens 18-20 cm zu verwenden.

8.17 Auf Stellplatzanlagen ab 5 Stellplätze ist im Umfeld der Stellplätze je angefangene 5 Stellplätze mindestens ein standortgerechter Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind standortgerechte mittel- bis großkronige Baumarten mit einer Pflanzqualität Stammumfang mindestens 18-20 cm zu verwenden.

8.18 Bei Baumpflanzungen innerhalb von versiegelten Flächen sind wasser- und luftdurchlässige Baumscheiben von mindestens 12 m² vorzusehen. Die Bäume erhalten einen durchwurzelbaren Raum von mindestens 24 m³, bei einer Tiefe von mindestens 1,5 m. Die Erweiterung des Wurzelraumes erfolgt unter Verwendung zertifizierten überbaubaren Substrats.

8.19 Geplante und zur Erhaltung festgesetzte Bäume sind bei Abgang durch Neuanpflanzungen zu er- setzen.

8.20 Das FFH-Gebiet, die gesetzlich geschützten Biotope und die Maßnahmenflächen sind gegenüber den Baufeldern vor Baubeginn mit einem festen Bauzaun abzugrenzen.

8.21 In der Baufläche 18 ist an den Grenzen zu den Maßnahmenflächen M1 ein Zaun zu errichten.

8.22 Für die Außenanlagen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warmweißem Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.

8.23 Die Umsetzung der geplanten Vorhaben des Bebauungsplans wird unter Einbindung einer Umweltbaubegleitung durchgeführt. In diesem Rahmen werden Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Gehölzbeständen, gesetzlich geschützten Biotopen, Flächen des FFH-Gebiets, Maßnahmenflächen und artenschutzrechtlichen Belangen vorbereitet und während der Ausführung begleitet.

8.24 Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 105 folgende Flächen zugeordnet:

- Ersatzaufforstung von 1,3530 ha auf dem Flurstück 77 der Flur 1 Gemarkung Esmark (Gemeinde Mittelangeln) sowie auf den Flurstücken 81/1 und 82 der Flur 2, Gemarkung Westerholz (Gemeinde Westerholz), Kreis Schleswig-Flensburg

- Abbuchung von 21.933 m² aus dem Ökokonto der Stadt Schleswig (AZ

661.4.03.136.2001.00)

- Abbuchung von 200 m² naturnahem Wald aus dem Ökokonto ÖK 078-01 Waabs (AZ

67.20.35- Waabs-1), Kreis Rendsburg-Eckernförde

- Abbuchung von 350 m² Gehölzanpflanzung aus dem Ökokonto Reesholm 2 (AZ

661.4.03.097.2013.00), Kreis Schleswig-Flensburg

- Abbuchung von 5.190 m² Gehölzanpflanzung aus dem Ökokonto Holnis 2 (AZ

661.4.03.029.2016.00), Kreis Schleswig-Flensburg

- Abbuchung von 659 m² Feuchtbiotop aus dem Ökokonto Brodersby 2 (AZ 67.20.35-

Brodersby-2), Kreis Rendsburg-Eckernförde

8.25 Innerhalb der Bauflächen sind Abgrabungen und Aufschüttungen gemessen ab der Oberkante des vorhandenen Geländes bis zu 1 m Höhendifferenz zulässig. Ausgehend von der Höhe des an das Baugrundstück angrenzenden Terrains dürfen Böschungen entlang der Grundstücksgrenzen nur im Verhältnis 1:1 (45°) oder flacher ausgeführt werden. Winkelstützen sind ausschließlich an den Grenzen zu Nachbargrundstücken zulässig, nicht aber in den Bereichen zu öffentlichen Straßenverkehrsflächen bzw. zu öffentlichen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung.

Angrenzende öffentliche Grün- und Ausgleichsflächen dürfen nicht mit Böschungen belastet werden. Winkelstützen sind in diesen Bereichen ebenfalls nicht zulässig.

9. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB

9.1 Das in der Planzeichnung festgesetzte Leitungsrecht (L 1) erfolgt zugunsten der Schleswiger Stadt- werke Abwasserentsorgung GmbH.