Auswirkungen | Durch das geplante Vorhaben kann der Bedarf der Stadt Schleswig an zusätzlichem Wohnraum sowie ein Hotel in attraktiver Lage an der Schlei realisiert werden. Die Gestaltung mehrerer miteinander verbundener öffentlicher Grünflächen sorgt für wohnortnahe Erholungs- und Freizeiträume. Zusätzlich erfolgt eine Anbindung an den entlang des Schleiufers geplanten Schleiwanderweg. Am Schleiufer entstehen neue Gebäude, von denen vor allem das Hotel mit einer Gebäudehöhe von 23 m ü.HNH weit über die Schlei sichtbar sein wird und die schützenswerte landschaftsgebundene Erholungsqualität der Schlei im östlichen Bereich "Kleine Breite" durch den urbanen Charakter überprägen wird. Von den Privatgrundstücken des Klosters, der Mühle und vom nördlichen Steghaus aus bleibt ein Blick in die nördliche Schleibucht entlang des naturbelassenen Küstensaums erhalten. Für die Bewohner des Hotels, des südlichen Steghauses sowie die Erholungssuchenden des Schleiwanderwegs wird ein Blick entlang des naturbelassenen Küstensaums in Richtung Norden durch die in der Blickachse geplanten Steghäuser zukünftig versperrt. Diese urbane Überprägung wird sich auch auf den im Bereich des Bebauungsplans Nr. 102 vorgesehenen Abschnitt des Schleiwanderwegs auswirken. Die Auswirkungen auf Erholungssuchende im Küstenbereich wären derzeit nicht als erheblich zu werten, da ein Zugang zu diesem Küstenabschnitt bisher nur geduldet, allerdings öffentlich nicht zugänglich war und vor diesem Hintergrund aktuell keine maßgebliche Relevanz für die Erholungsfunktion besitzt. In Hinsicht auf die Entwicklung eines entlang der Schlei verlaufenden Wanderwegs bekommt die nachhaltige Störung der Sichtachse allerdings für die Öffentlichkeit Relevanz. Aufgrund der zukünftig engen Vernetzung von Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Kultur auf dem gesamten Entwicklungsgelände 'Auf der Freiheit' wird ein lebendiger Stadtteil entstehen. Dieses kann bezüglich Lärm zu Konflikten führen. Aus diesem Grund wurde zum B-Plan Nr. 105 eine schalltechnische Prognose angefertigt (M+O 2021). Das Gutachten erläutert, dass sowohl bereits vorhandene als auch neue Lärmquellen auf die Anwohner des neuen Ortsteils einwirken werden. Es kommt zu folgendem Ergebnis: "Der Betrieb der Mühle Nicola und des Klosters Freiheit sind verträglich mit den geplanten Nutzungen. In den, zu den Quellen benachbarten Baufeldern werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm am Tag und in der Nacht eingehalten. Das Kriterium der TA Lärm für kurzzeitige Geräuschspitzen (Türenschlagen etc.) wird ebenfalls eingehalten. Das geplante Kulturhaus Heimat ist verträglich mit den Nutzungen im Bebauungsplan 105. Im nächstgelegenen Baufeld Nr. 6 und im Sondergebiet Hotel werden die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete eingehalten." Neben den Faktor Lärm wurden auch die Wirkungen des Schattenwurfs der Mühle Nicola gutachterlich geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Verschattung durch das starre Bauwerk von geringem Umfang ist. Diese wird daher nicht als erhebliche Umweltauswirkung bewertet. Neben der Verschattungswirkung des starren Objekts wurden auch die periodischen Verschattungen durch die sich drehenden Windmühlenflügel untersucht, welche sich auf maximal 30 Tage im Jahr beschränken. Dabei wurde festgestellt, dass sich Überschreitungen in Hinblick auf die in den Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen definierten Tagesrichtwerte ergeben. Diese Überschreitungen haben allerdings nur einen geringen Umfang und werden auch nicht von einer Windkraftanlage gemäß der oben genannten Hinweise ausgelöst, sondern von einem historischen Bauwerk, welches in der Regel als weniger störend wahrgenommen wird. Zudem rückt die neue Bebauung an die bereits bestehende Mühle heran und nimmt deren Wirkungen wissend in Kauf, so dass die Schattenwirkung nicht als maßgebliche Belastung zu prognostizieren ist. Teilbereiche der Sonder- und Wohngebiete befinden sich in einem Hochwasserrisikogebiet gemäß § 73 Abs. 1 WHG der Schlei. Hier besteht eine erhöhte und in Folge des Klimawandels steigende Hochwassergefahr. Dieses kann Risiken für die menschliche Gesundheit, z.B. durch Vernässung von Wohnräumen, Ertrinken oder Kontakt mit ausgetretenen Gefahrenstoffen, darstellen. Zur Vermeidung erheblicher Auswirkungen werden im Bebauungsplan für den Landbereich Festsetzungen zum Hochwasserschutz getroffen, in denen eine Mindest-Geländehöhe der Wohnräume, Fluchtwege und Lagerflächen wassergefährdender Stoffe bestimmt wird. Für die betroffenen Anwohner sind auch bei unerwartet hohem spontanen Wasseranstieg und Überflutungen von Gebäuden Ausweichmöglichkeiten auf höher gelegene Flächen vorhanden. Kumulative Auswirkungen: Das geplante Vorhaben ist Bestandteil eines neuen Stadtteils auf dem ehemaligen Kasernengelände "Auf der Freiheit". Hierbei handelt es sich um ein insgesamt 27 ha umfassendes Areal. Für den westlichen Bereich wurde für 10,8 ha bereits der Bebauungsplan Nr. 103 beschlossen, der ein Quartier aus Wohnungen, Ferienwohnungen, Büros, Gewerbe, Gastronomie und einem Hafens vorbereitet. Damit werden mit den Bebauungsplänen Nr. 103 und Nr. 105 kumulierend die Grundlagen geschaffen, dass in hohem Maße der Bedarf der Stadt Schleswig an zusätzlichem Wohnraum sowie die Beherbergung von Gästen in attraktiver Lage an der Schlei realisiert werden kann. Im Immissionsgutachten (M+O 2021) wird festgestellt, dass die in den Bebauungsplänen Nr. 103, 102 und 105 geplanten Nutzungen zusätzliche Verkehre im näheren und weiteren Straßennetz verursachen. Damit einher geht auch eine Erhöhung der Verkehrslärmbelastung. Das Gutachten kommt zu folgendem Fazit: "Auf den Straßen Werkstraße, Ilensee, Auf der Freiheit und Pionierstraße wird der Verkehrslärm um mehr als 1 dB ansteigen. Die Steigerung des Verkehrslärms ist jedoch nicht erheblich, da die Grenzwerte der 16. BImSchV nicht überschritten werden. Die Steigerung des Verkehrslärms auf der Straße Holmer Noorweg (Abschnitt nördlich Ilensee) beziehungsweise auf der Klosterhofer Straße ist erheblich, da die Änderung des Verkehrslärms 2,1 dB betragen wird und die Grenzwerte der 16. BImSchV an einigen Gebäuden überschritten werden. Die Verkehrslärmänderung ist in der Abwägung zu thematisieren (Umweltprüfung). Die Gesundheitsschwellenwerte von 70/60 dB(A) (Tag/Nacht) werden an den Gebäuden nicht überschritten. Zur Verringerung der Verkehrslärmimmissionen schlagen wir die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten vor. Auf dem Holmer Noorweg sollte die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h und auf der Klosterhofer Straße sollte die Geschwindigkeit von 30 km/h auf 20 km/h gesenkt werden. Auf der auf der Knud-Laward-Straße wird der Verkehrslärm um 1,1 dB ansteigen. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden an einigen Gebäuden überschritten. Geschwindigkeitsreduzierungen zur Verringerung des Verkehrslärms, sind aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig, da der Anstieg im Rahmen der Prognoseungenauigkeit liegt und ein Pegelanstieg um 1 dB bei Verkehrslärm kaum wahrnehmbar ist." Durch ein zusätzliches Fahrzeugaufkommen werden auch vermehrt Luftschadstoffbelastungen verursacht. Da es sich um eine ortsübliche städtebauliche Entwicklung handelt werden keine maßgeblichen Belastungen der Anwohner erwartet. |