3.10 Umweltbericht
Vorhaben
Die Stadt Schleswig beabsichtigt die bauliche Entwicklung auf dem ehemaligen Kasernengelände "Auf der Freiheit" voranzutreiben. Zur Vorbereitung der Bauvorhaben im östlichen Bereich stellt sie den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 105 "Auf der Freiheit (Westteil)" auf.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt. Deren Ergebnisse sind in diesem Umweltbericht dokumentiert.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Umweltprüfung erfolgte unter Betrachtung der im BauGB aufgelisteten Umweltbelange. Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 BauGB zusammen.
Derzeitiger Zustand der Umwelt und Prognose der zukünftigen Entwicklung
Als zentraler Aspekt des Umweltberichtes erfolgt eine Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes der Belange Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft und Menschen sowie Kulturgüter und Sachgüter. Auf der Basis vorhabenspezifischer Wirkfaktoren werden die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf diese Umweltbelange sowie deren Wechselwirkungen beschrieben und deren Erheblichkeit bewertet. Zudem wird die Entwicklung gegenüber weiteren Belangen, wie Schutzgebieten und -objekten, Plänen, Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneuerbarer Energien, schwere Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung und Maßnahmen bezüglich des Klimawandels geprüft. Anschließend folgen Aussagen über Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen und eine Beschreibung und Bewertung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Folgende Inhalte sind von Bedeutung:
Derzeitiger Zustand der Umwelt: Bei dem Plangebiet handelt es sich um den östlichen Teil eines vormals von der Bundeswehr genutzten Geländes an der Schlei, das inzwischen von alten Nutzungen weitgehend beräumt wurde. Die oberen Bodenschichten bestehen, außerhalb des direkten Küstenraums, weitgehend aus Aufschüttungsmaterial.
Im Gebiet sind großflächig vegetationsfreie Flächen sowie einige verbliebene Straßenzüge und versiegelte Plätze vorhanden. Als hochwertige Landschaftsstruktur ist vor allem das Schleiufer mit einem nahezu durchgehenden Röhrichtsaum hervorzuheben. Des Weiteren befindet sich am Nordrand, an der Böschung zur Schleiniederung, ein Waldstück, welches eine grüne Kulisse für den Standort bildet. Zudem sind ein Gehölz mit einem innen gelegenen See, mehrere kleinflächige Gehölzbestände und Baumgruppen sowie verstreut gelegene Brachflächen auf dem Gelände vorhanden. Im Osten sind mit der Mühle Nicola und dem Kloster Freiheit bereits neue siedlerische Nutzungen entwickelt. Die Mühle ist von vielen Seiten aus bis in die Ferne sichtbar. Die neuen Gebäude des Klosters sind von prägendem alten Baumbestand eingegrünt.
Bewertung: Der Plangeltungsbereich besitzt derzeit für Teilaspekte der Umweltbelange Pflanzen (Pionierfluren, Ruderale Staudenfluren, Ruderale Grasfluren, Feldgehölz heimischer Arten, Weidengebüsch, Einzelbäume, Tümpel, Schilfröhricht) und Mensch (Erholungsort, Wohnumfeld) besondere Bedeutung. Aufgrund der räumlichen Nähe und Vernetzung sind auch die Umweltbelange Biologische Vielfalt (angrenzende Natura 2000-Gebiete) und Landschaft (Schleilandschaft) von Relevanz. In anderen Teilaspekten besitzen die genannten Umweltbelange, sowie auch die Umweltbelange Fläche, Boden, Klima, Luft, Tiere, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, allgemeine Bedeutung.
Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens: Bei Nichtdurchführung des Vorhabens ist eine bauliche Entwicklung lediglich im nördlichen Bereich des Plangebiets möglich, der mit einer geltenden Flächennutzungsplanänderung belegt ist. Des Weiteren ist über bestehende Genehmigungen auch der Betrieb der Mühle und des Klosters gesichert. Ein großer Teil des Plangebiets würde als Siedlungsbrache verbleiben.
Prognose erheblicher Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens: Die Planung führt vor allem zu erheblichen Umweltauswirkungen auf die Landschaft (Überprägung naturnaher Schleilandschaft durch Gebäude mit potenzieller Fernwirkung, Beeinträchtigung der Natürlichkeit des Küstensaums durch Überbauung eines Küstenabschnitts). Zudem wurden mögliche erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser (Wasserhaushaltsbilanz nach A-RW 1), Pflanzen (Verlust von Wald, Gehölzbeständen, Brackwasserröhricht), und Menschen (Beeinträchtigung der Erlebbarkeit der Schleiküste durch hineinragende Bauflächen) ermittelt.
Kumulativ betrachtet mit dem Bebauungsplan Nr.103 sind zudem erhebliche vorteilhafte Auswirkungen auf den Umweltbelang Menschen durch die Realisierung von in hohem Maße zusätzlichem Wohnraum und Beherbergungsmöglichkeiten in attraktiver Lage an der Schlei zu bewerten. Kumulativ betrachtet mit weiteren Planungen des Gesamtvorhabens "Auf der Freiheit" sind allerdings auch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Menschen durch Verkehrslärm außerhalb des Plangebiets zu erwarten.
Weitere Umweltbelange und Prognose der zukünftigen Entwicklung
Natura 2000: Das geplante Vorhaben findet im Randbereich eines FFH-Gebiets und eines Europäischen Vogelschutzgebiets statt. Gemäß der Ergebnisse entsprechend vorhabenbezogener FFH-Verträglichkeitsprüfungen ist das geplante Vorhaben gegenüber der Natura 2000-Kulisse verträglich.
Anderweitige naturschutzrechtliche Schutzgebiete und-objekte: Im Plangebiet sind folgende Schutzgebiete und -objekten vorhanden: Randbereich eines FFH-Gebiets, Randbereich eines Europäischen Vogelschutzgebiets, ein Naturpark, besonders geschützte Arten (z.B. Vögel, Amphibien und einige Säugetier- sowie Insektenarten), streng geschützte Arten (potenziell Fledermäuse) und ein 150 m Gewässerschutzstreifen. Ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände kann im Rahmen der Vorhabenumsetzung durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Z.T. werden gesetzlich geschützte Biotope überplant, deren Befreiung zu erwirken ist. Bezüglich des Gewässerschutzstreifens liegt bereits eine Befreiung gemäß § 67 BNatSchG vor.
Anderweitige Pläne: Planrelevant sind insbesondere der Hochwasserrisikomanagementplan Schlei/Trave und zwei Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete. Diesen wird im Rahmen des Planverfahrens ausreichend Rechnung getragen.
Vermeidung von Emissionen und Nutzung erneuerbarer Energien: Im Bebauungsplan wird eine potenzielle Installation von Solaranlagen auf Hausdächern berücksichtigt. Im Rahmen der Vorhabenumsetzung ist beabsichtigt Möglichkeiten zur Umsetzung eines emissionsarmen innovativen Wärmekonzeptes mit Einbindung erneuerbarer Energien zu prüfen.
Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen: Teile des Plangebiets liegen innerhalb eines Hochwasserrisikogebiets. Durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan und weitere Genehmigungserfordernisse werden ausreichende Vorkehrungen für erforderliche Schutzmaßnahmen getroffen.
Eingriffsregelung: Der Bebauungsplan bereitet Entwicklungen neuer Bauflächen vor. Hierdurch werden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst. Es sind Eingriffe in den Boden und in Vegetationsflächen allgemeiner und besonderer Bedeutung (Wald, Gehölze, Ruderalfluren, Artenreicher Steilhang, Makrophytenbereich der Schlei) zu erwarten. Die Kompensation erfolgt im Plangebiet durch Baumneupflanzungen, kleinflächige Gehölzanpflanzungen sowie eine naturnahe Gestaltung von Waldumwandlungsflächen und auf externen Flächen durch forstrechtlichen Ersatzwald und Abbuchungen aus Ökokonten.
Maßnahmen bezüglich des Klimawandels: Mit der Ausweisung mehrerer kompakter Gebäudekörper, der Anlage von Gründächern, Überschreitungsmöglichkeiten für Solaranlagen sowie der Festsetzung von Grünflächen und Baumpflanzungen wird Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, sowie Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen.
Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen: Durch eine Reihe an Festsetzungen können mögliche nachteilige Umweltauswirkungen verringert werden. Dabei dienen Festsetzungen zum Hochwasserschutz und zum Schallschutz einer Verhinderung von erheblichen Beeinträchtigungen des Menschen gegenüber Hochwasser und Sturmflutereignissen sowie gegenüber Verkehrslärm. Festsetzungen zu Maßnahmenflächen sollen insbesondere erhebliche Beeinträchtigungen von gesetzlich geschützten Biotopen und Natura 2000-Gebieten vermeiden.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten: Als anderweitige Planungsmöglichkeiten wurden die Anfangsversion eines städtebaulichen Konzeptes sowie Möglichkeiten der Entwässerungsplanung bezüglich möglicher erheblicher Umweltauswirkungen beurteilt.
Zusätzliche Angaben
Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung: Der Umweltbericht wurde nach den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zusammengestellt. Die Bewertung erfolgte verbal argumentativ. Die vorliegenden Geländeerfassungen, vorhandenen Daten und vorhabenbezogenen Gutachten reichen für eine Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.
Überwachung: Die Stadt Schleswig überwacht, dass eine Umweltbaubegleitung durchgeführt wird, die Festsetzung 8.2 (Schutz von Maßnahmenflächen und gesetzlich geschützten Biotopen vor Beeinträchtigungen) eingehalten wird und ob ausreichend Vorkehrungen gegenüber Lärmeinwirkungen getroffen wurden.
Eingriffsregelung
Gemäß § 1a Absatz 3 BauGB sind die in §§ 13-15 BNatSchG genannten Erfordernisse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich nicht vermeidbarer erheblicher Beeinträchtigungen (Eingriffsregelung) in der Abwägung zu berücksichtigen.
Der Bebauungsplan Nr. 105 ermöglicht eine Entwicklung baulicher Anlagen. Da die neuen Bauflächen einen Verlust von Bodenfunktionen und die Beseitigung von Vegetationsbeständen besonderer Bedeutung ermöglichen, werden mit dem Bebauungsplan Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet.
Die gemäß BauGB zu beachtenden Regelungen zum Thema Eingriff und Ausgleich sowie deren Berücksichtigung im Rahmen des Vorhabens werden in einem gesonderten Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (BHF 2021) erläutert. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt gemäß der Anlage des Gemeinsamen Runderlasses "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" (IM und MELUR 2013). Die hierin dargestellten Inhalte zur Vermeidung und zum Ausgleich von Eingriffen werden im Folgenden vorgestellt.
Vermeidung von Eingriffen
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag beschreibt folgende Vermeidungsmaßnahmen:
- Die Gebäudehöhen werden durch Festsetzungen auf ein Höchstmaß begrenzt (Schutz des Landschaftsbildes der Schlei)
- Die Hauptdächer der Hauptgebäude in den Bauflächen 1 bis 7 sowie 13 und 14 werden als Gründach gestaltet (Schutz Lokalklima, Luftqualität, Pflanzen- und Tierlebensräume)
- Im Küstenbereich und am See werden zum Schutz der Maßnahmenflächen und gesetzlich geschützten Biotope vor Beeinträchtigungen durch Freizeitnutzung an potenziell gefährdeten Standorten dauerhafte Schutzzäune errichtet (Schutz Pflanzen und Tiere, Natura 2000)
- Eine Teilfläche wird als Mischgebiet mit kompakten Baukörpern festgesetzt (Vermeidung Landschaftsverbrauch)
- Als Fassadenmaterial ist die Verwendung von Glas, Metall und Fassadentafeln lediglich für das jeweils obere Gebäudegeschoss zulässig (Schutz des Landschaftsbildes)
- Geplante Fuß- und Radwege dienen einer Verringerung des Kfz-Verkehrs und von Verkehrsemissionen im Bereich der geplanten Wohn- und Feriengebieten (Schutz Wohn- und Erholungsfunktion)
- Für die Böschungsbereiche an der Kleinbahntrasse ist, unter Beachtung forstrechtlicher Belange, eine Erhaltung des Gehölzbestands vorgegeben, um den Altbaumbestand zu schützen, als Eingrünung des Fernwanderwegs sowie als grüne Kulisse hinter den geplanten Gebäuden (Schutz von Vegetation, faunistischem Lebensraum und Landschafts-/Ortsbild sowie Erholungsfunktion)
- Der See bleibt als naturnahes Element erhalten und wird von umgebenden Maßnahmenflächen geschützt (Schutz von Lokalklima, Luft, Vegetation, Tieren, Orts- und Landschaftsbild)
- Die in die geplanten Verkehrsräume und Bauflächen integrierbaren vorhandenen Baumbestände werden zur Erhaltung festgesetzt (Schutz von Lokalklima, Luft, Vegetation, Tieren, Orts- und Landschaftsbild)
- Straßenzüge und Stellplätze werden mit Baumpflanzungen durchgrünt (Schutz Landschafts-/Ortsbild)
- Für Grünflächen und Außenanlagen der Bauflächen wird zur Eingrünung des neuen Baugebiets die Pflanzung von mittel- und großkronigen Laubbäumen festgesetzt (Schutz Ortsbild sowie Landschaftsbild der Schlei)
- In den Bauflächen sind, ausgenommen im Bereich des Klosters, als Einfriedigungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen nur Hecken als Laubgehölzen zulässig (Schutz von Landschafts-/Ortsbild sowie Wohn- und Erholungsfunktion)
- Nicht überbaute Grundstücksflächen sind als Grünflächen und nicht mit losen Material- und Steinschüttungen zu gestalten (Schutz Ortsbild, Lokalklima, Pflanzen- und Tierlebensräume)
- Für die Außenanlagen sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden (Schutz von Tieren)
- Zum allgemeinen Schutz von Vegetation während der Bauphase gilt die DIN 18820 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
- Zum Schutz von Boden und Wasser im Rahmen der Bauphase gilt die DIN 19731 "Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial".
Ausgleich von Eingriffen
Überschlägig werden durch die Festsetzungen im Plangebiet gegenüber der aktuellen Situation rund 3,5 ha Neuversiegelung und die Beseitigung von 1,9 ha Vegetation besonderer Bedeutung ausgelöst. Als aktuelle Situation gilt gemäß Eingriffsregelung der aktuelle Umweltzustand im bisher unbeplanten Bereich.
In der folgenden Tabelle sind die ermittelten Eingriffe, der ermittelte Ausgleichsbedarf und die durch Festsetzungen gesicherten Kompensationsmaßnahmen gegenübergestellt.
Tab. 1: Übersicht über Eingriffe und Ausgleich bzw. Ersatz
Eingriffe | Ausgleichsverhältnis | Ausgleichsbedarf | Ausgleich/ Ersatz |
Neuversiegelung 35.267 m² | 1 : 0,5 | 17.634 m² |
vollständig kompensiert |
Waldumwandlung 6.710 m² | 1:2 | 13.420 m² |
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Eingriff in einen artenreichen Steilhang, Wald Zusatzbedarf für 200 m² Biotopschutz (Steilhang) im Bereich einer Waldumwandlungsfläche | 1:1 | 200 m² naturnaher Wald |
vollständig kompensiert |
Beseitigung von Gehölzflächen 2.230 m² Gehölz 3.530 m² Gebüsche und Siedlungsgehölz Zusatzbedarf für 90 m² Biotopschutz am Steilhang | 1:2 1:1 1:1 | 8.080 m² Naturnahes Gehölz |
vollständig kompensiert |
Beseitigung von Küstenvegetation 250 m² Brackwasserröhricht, 2 m² Makrophytenzone der Schlei Beschattung von Küstenvegetation 310 m² Makrophytenzone | 1:2 1:0,5 | 659 m² Feuchtbiotop |
vollständig kompensiert |
Beseitigung von Ruderal- und Pioniervegetation 4.640 m² Ruderalfluren und Ruderale Grasfluren 1.430 m² Pionierflurkomplexe Zusatzbedarf für 20 m² Biotopschutz am Steilhang | 1:1 1:0,5 1:1 | 5.375 m² |
vollständig kompensiert |
Verlust von landschaftsprägenden Bäumen 11 Laubbäume bis Ø 30 cm 18 Laubbäume Ø 31-59, 1 Kiefer Ø 70, z.T. mehrstämmig | 1:1 1:2 | 53 Bäume |
vollständig kompensiert |
Veränderung des Landschafsbildes | pauschal | Neugestaltung der Außenanlagen, Baumpflanzungen |
vollständig kompensiert |
Im Bebauungsplan werden die vorgenannten Angaben durch geeignete Festsetzungen und Zuordnungsfestsetzungen gesichert. Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne des § 1a BauGB ist vollständig berücksichtigt.