Planungsdokumente: Gemeinde Schulendorf, Bebauungsplan Nr. 7 "Photovoltaikanlagen II" für das Gebiet: "Teilweise nördlich der Straße Am Ehrenmal, Flurstück 2 der Flur 2, Gemarkung Schulendorf"

Begründung

TEIL A – BEGRÜNDUNG

1. Anlass und Erfordernis der Planaufstellung, Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Schulendorf möchten aus klima- und energiepolitischen Erwägungen den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 02. September 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf zusammenhängenden Flächen im Gemeindegebiet grundsätzlich zu unterstützen.

Großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen erhöhen den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms und können somit die Transformation hin zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, maßgeblich befördert.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind bauplanungsrechtlich im baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB nicht privilegiert zulässig, sondern bedürfen der Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. der Darstellung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan. Eine Ausnahme gilt nur für Flächen im 200 m-Streifen beidseitig von Bundesautobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes.

Der gemeindlichen Bauleitplanung kommt gemäß § 1 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Aufgabe zu, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten.

Bauleitpläne sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 f) BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen in Bezug auf die Belange des Umweltschutzes insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien zu berücksichtigen. In der Abwägung zu berücksichtigen ist zudem der in § 1a Abs. 5 BauGB dargelegte Planungsgrundsatz, wonach den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, Rechnung getragen werden soll.

Aus diesem Grunde beabsichtigt die Gemeinde Schulendorf, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung großflächiger Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu schaffen.

Der Gemeinde Schulendorf liegt die Anfrage eines Projektentwicklers vor, der beabsichtigt, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der Straße Am Ehrenmal zu installieren. Diese Planungsüberlegungen wurden von der Gemeindevertretung Schulendorf geprüft. Am 23. Februar 2023 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Photovoltaikanlagen II“ für das Gebiet „Teilweise nördlich der Straße Am Ehrenmal, Flurstück 2 der Flur 2, Gemarkung Schulendorf“ mit Beschluss der Gemeindevertretung Schulendorf offiziell eingeleitet.

Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan zum 8. Mal geändert.

2. Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 16 ha und liegt westlich des Ortsteils Schulendorf in der Gemeinde Schulendorf.

Südlich des Plangebiets verläuft die Straße Am Ehrenmal, die eine Verbindung zwischen dem Ortsteil Schulendorf und der Bundesstraße 209 herstellt, welche die Gemeinde unter anderem an die nahegelegenen Städte Schwarzenbek und Lauenburg anbindet.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 umfasst das Flurstück 2 der Flur 2 der Gemarkung Schulendorf.

Abb. 1: Luftbild mit Abgrenzung des Plangebiets (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo S-H))