Planungsdokumente: Gemeinde Schulendorf, Bebauungsplan Nr. 7 "Photovoltaikanlagen II" für das Gebiet: "Teilweise nördlich der Straße Am Ehrenmal, Flurstück 2 der Flur 2, Gemarkung Schulendorf"

Begründung

6.4. Nebenanlagen

Zur Gewährleistung eines einwandfreien technischen Betriebs der Anlage wird für die als sonstiges Sondergebiet Photovoltaik festgesetzte Fläche festgesetzt, dass notwendige Nebenanlagen und Betriebseinrichtungen gemäß § 14 Absatz 1 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind. Daher wird festgesetzt (Nr. 3):

„Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen allgemein zulässig. Zu den Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO gehören nach § 14 Absatz 1 Satz 1 BauNVO auch Anlagen, die dem Nutzungszweck des Baugebiets selbst dienen und seiner Eigenart nicht widersprechen, hier insbesondere Leitungstrassen, Zäune, Wege und Zufahrten.“

7. Verfahren, Rechtsgrundlagen

7.1. Verfahrensübersicht

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 wird im Normalverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. l S.3635) und Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.

Aufstellungsbeschluss

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Photovoltaikanlagen II“ – Gebiet „Teilweise nördlich der Straße Am Ehrenmal, Flurstück 2 der Flur 2, Gemarkung Schulendorf“ – ist am 23. Februar 2023 von der Gemeindevertretung Schulendorf gefasst worden.