Gemeinde Lehe - vhb B-Plan Nr. 8 (Biogasanlage in der Gemeinde Lehe)
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Amt Kirchspielslandgemeinden EiderPlanungsanlass
Ansprechperson
k.A.
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Hans Maaßen
Amt KLG Eider
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Tel.: 04836 / 990 - 19
hans.maassen@amt-eider.de
Begründung mit Anlagen
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung
FNP-Änderung
Stellungnahme #1012
Nein danke, diese Anlagenerweiterung braucht kein Mensch.
Die erstellten Gutachten zu Geräusch- und Geruchsimmissionen sind offenbar im Sinne des Vorhabenträgers erstellt, weil sie von ihm in Auftrag gegeben wurden. Mit der Realität haben die Gutachten leider nur wenig gemeinsam. Der Westwind, der hier meistens vorherrscht, trägt sehr wohl Geräusche und Gerüche in den Ort, weil diese "Biogasanlage" nun mal westlich der Bebauung von Lehe liegt. Die Anlage hätte dort nie genehmigt werden dürfen, von dem einst schönen und ruhigen Lehe ist nicht mehr viel übrig. Als Gemeindevertretung, die die Interessen der Bürger der Gemeinde vertritt, sollte man sich den Tatsachen nicht verschließen und nun zumindest die Erweiterung der Biogasanlage verhindern !
Stellungnahme #1011
Klares NEIN ! zur Erweiterung der Biogasanlage und damit zu noch mehr Transporten:
Die Transporte der Biogasanlage stellen schon jetzt eine nicht zu unterschätzende Gefährdung für spielende Kinder, Fußgänger, Radfahrer und auch die Anwohner der von diesen völlig ausufernden Transporten betroffenen Straßen dar. Die Belastungsgrenze der Einwohner von Lehe ist erreicht, eine Erweiterung der Anlage ist nicht tragbar und zumutbar. Die Schäden an den Straßen und Wegen / Banketten durch diesen Industriebetrieb sind absolut indiskutabel, zumal die Beseitigungen der Schäden dann von der "Allgemeinheit" zu tragen sind. Das entbehrt jeder Logik, denn der Verursacher ist in den meisten Fällen durchaus bekannt. Die meisten Straßen und mit Sicherheit alle Spurbahn- und Plattenwege in Lehe sind nicht für Transporte mit Fahrzeugen dieser Größenordnung und vor allem den Transportgewichten von 30-40 Tonnen gebaut.
Stellungnahme #1008
Wir als betroffene Anwohner in unmittelbarer Nähe zur Biogasanlage sind gegen die Erweiterung / Vergrößerung der Anlage. Schon bei jetziger Anlagengröße werden die Auflagen der damaligen Genehmigung willkürlich missachtet, weder vorgegebene Betriebszeiten noch Ruhe an Sonn- und Feiertagen werden eingehalten.
In der Genehmigung und nun auch in der Geräuschimmissionsprognose steht: "Anlagenbezogener Fahrverkehr auf dem Anlagengelände durch LKW, Traktorgespanne sowie der Betrieb des Radladers darf nur tagsüber im Zeitraum zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr erfolgen". Diese Zeiten beziehen sich auf Werktage.
Sollten diese ganz klar definierten Vorgaben nicht eingehalten werden und weiterhin Transporte durch den Ort und Fahrzeugbewegungen auf der Anlage über diese für einen Gewerbebetrieb mehr als fragwürdig gewährten Zeiten stattfinden, erfolgen Beschwerden / Anzeigen unsererseits.
Stellungnahme #1007
Die Belastungsgrenze der Bürger ist durch diese Industrieanlage schon jetzt überschritten. Bei der damaligen Planung und Genehmigung der Anlage wurde offenbar überhaupt nicht bedacht, dass alle Transporte zu und von der Biogasanlage unweigerlich durch den Ort und damit durch enge Anwohnerstraßen fließen müssen. Warum muss man es jetzt noch schlimmer machen, als es ohnehin ist ? Steigerung der Produktion (Erhöhung der Gasproduktion von 1,2 Mio. Nm³ in 2013 auf 2,3 Mio. Nm³ in 2015 und nun auf "über" 2,3 Mio. Nm³ ?) bedeutet zwangsläufig auch noch mehr Transporte zu und von der Anlage quer durch den Ort. Und das ohne Rücksicht auf Verluste an und auf den gemeindlichen Straßen und Wegen.
In der Begründung zum B-Plan Nr. 8 heißt es auf Seite 18 dazu ganz lapidar: "Bau- und betriebsbedingt können temporäre Lärmbelästigungen durch Bau- und Einsatzfahrzeuge auftreten, die zeitweise zu einer möglichen Störung des Wohnumfeldes sowie der landschaftlichen Erholung führen kann". Das sog. "Schutzgut Mensch" wird in der Begründung dann auch verniedlicht, die Begründung ist insgesamt vollkommen frei erfunden und hat mit der Realität in Lehe aber auch gar nichts zu tun ! Es wird geradezu impliziert, als würde diese Biogasanlage durch die Erweiterung und Erhöhung der Gasproduktion die Klimaveränderungen aufhalten.
Sinnvoll und richtig wäre es gewesen, die Bürger von Lehe frühzeitig über einen Bürgerentscheid an dieser weitreichenden Entscheidung teilhaben zu lassen.
Stellungnahme #1006
Als Anwohner der Deichstraße spreche ich mich zu 100% gegen die Erweiterung der Biogasanlage aus. Diese Anlage, vor allem das extreme Transportaufkommen von Unmengen an Gülle, Gärsäften, Silagen usw. quer durch den Ort und damit auch durch für solche überdimensionalen Transporte völlig ungeeigneten Anwohnerstraßen, verursacht schon jetzt unzumutbare Belästigungen. Man kommt weder in den Abendstunden, noch am Wochenende zur Ruhe, weil alle paar Minuten so ein Traktor mit Ladewagen oder LKW am Haus "vorbeirauscht". Die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 Km/h wird dabei oftmals ignoriert.
Speziell die Deichstraße ist aufgrund ihrer geringen Breite (3,0 m) und der zu erwartenden beidseitigen Bebauung für diese Transporte ungeeignet. Hier sollte eine Tonnagebegrenzung eingeführt werden, damit solche Transporte gewerblicher Art zukünftig gar nicht mehr durch die Deichstraße fahren dürfen. Ohnehin wäre die Einrichtung der Deichstraße als Einbahnstraße sinnvoll, weil normaler Begegnungsverkehr nahezu unmöglich ist.