1.3.2 Fachplanungen
Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung der Bauleitplanung zu berücksichtigen:
Landesentwicklungsplan 2021
Der Planbereich der Gemeinde Dannewerk wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021 als Bestandteil eines Stadt- und Umlandbereiches dargestellt. Der Verlauf des Danewerkes ist als Biotopverbundachse - Landesebene beschrieben. Zudem befindet sich das Plangebiet ein einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.
Regionalplan
Der Regionalplan für den Planungsraum V (2002) stellt das Plangebiet als Bestandteil eines Stadt- und Umlandbereiches im ländlichen Raum sowie als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dar. Das Danewerk ist als Naturschutzgebiet gekennzeichnet. Zudem befindet sich das Plangebiet im Bauschutzbereich um den Militärflugplatz Jagel.
Flächennutzungsplan
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Dannewerk stellt das Plangebiet überwiegend als Grünfläche ‚Sportanlage‘ dar. Der bestehende Parkplatz ist als Verkehrsfläche im F-Plan dargestellt. Das nördlich gelegene Danewerk ist als Naturschutz- und als Denkmalschutzgebiet gekennzeichnet. Zudem liegt das Plangebiet innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ‚Haithabu-Danewerk‘.
Landschaftsrahmenplan
Im Landschaftsrahmenplan (2020) für den Planungsraum I ist im Bereich des Plangebietes in der Karte 1 das Danewerk als Naturschutzgebiet dargestellt. Nach Süden schließt eine schmale Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems an.
Gemäß Karte 2 befindet sich das Plangebiet in einem Landschaftsschutzgebiet (‚Haithabu-Danewerk‘), in einem Gebiet mit besonderer Erholungsfunktion und in einer historischen Kulturlandschaft (hier: Knicklandschaft).
Karte 3 enthält für das Plangebiet keine besonderen Darstellungen.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Gemeinde Dannewerk stellt die damals vorhandenen Nutzungen sowie die angrenzenden Grünstrukturen dar. Der vorhandene Parkplatz ist als Verkehrsfläche dargestellt. Der Margarethenwall ist als Naturschutz- und Denkmalschutzgebiet gekennzeichnet. Zudem sind die Flächen als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Insofern ergeben sich keine wesentlich vom Landschaftsplan abweichenden Planungsziele der Gemeinde.