3.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Im Hinblick auf das „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ und den geplanten § 41a BNatSchG sind im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke zu installieren, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Verwendet werden sollte ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Boden
- Die überplanten Böden sind typisch und großflächig in der Region um Schleswig verteilt.
- Ausgleichsmaßnahmen werden außerhalb des Plangebietes erbracht.
Schutzgut Wasser
- Herstellung der Park- und Stellplätze in wasserdurchlässiger Bauweise.
- Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet.
- Erhalt und Neupflanzung von Bäumen zur Förderung der Verdunstung.
Schutzgut Klima/Luft
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaftsbild
- Beschränkung der Höhe der baulichen Anlagen im Sondergebiet.
- Beschränkung der Außenwandmaterialien im Sondergebiet auf Holz und Glas.
- Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen.
- Neupflanzung von heimischen Laubbäumen.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Abstimmung aller Maßnahmen mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden.