Hinweise
Die im Text (Teil B) angesprochenen DIN-Vorschriften können bei der Stelle, bei der dieser Bebau-ungsplan eingesehen werden kann, ebenfalls eingesehen werden.
Gemäß § 29 des Straßen- und Wegegesetzes SH dürfen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen Hochbauten jeder Art sowie Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs in einer Entfer-nung bis zu 15 m von der Kreisstraße 129 nicht errichtet oder vorgenommen werden.