Planungsdokumente: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dannewerk "Baugebiet Krumacker" zwischen den Straßen Krumacker und Rosenstraße, südlich und östlich der Straße Brummkoppel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Der Planbereich der Gemeinde Dannewerk wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2021 als Bestandteil eines Stadt- und Umlandbereiches sowie als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Der Verlauf des Danewerkes ist als Biotopverbundachse - Landesebene beschrieben.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum V

Der Regionalplan für den Planungsraum V (2002) stellt das Plangebiet als Bestandteil eines Stadt- und Umlandbereiches im ländlichen Raum sowie als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dar.

Im 2. Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I (2025) sind keine von den vorgenannten Inhalten wesentlich abweichenden Darstellungen enthalten.

In der aufgehobenen Fortschreibung zum Regionalplan für den neuen Planungsraum I (2020) - Sachthema Windenergie an Land - befinden sich in der Umgebung des Plangebietes keine Vorranggebiete für Windenergieanlagen.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Dannewerk stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Zudem liegt das Plangebiet überwiegend innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 'Haithabu-Danewerk'. Im Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Dannewerk soll der Planbereich überwiegend als Allgemeines Wohngebiet und Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Diese geplanten Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Die damit notwendige 11. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

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