Gemeinde Travenbrück, Bebauungsplan Nr. 11

Travenbrück

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 12 Tage  

Institution

Amt Bad Oldesloe-Land

Planungsanlass

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Erweiterung eines Betriebsgrundstückes in östliche Richtung im Anschluss an den gewachsenen Siedlungskörper begründet. Bereits im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung wurde eine Teilfläche des Geltungsbereiches aus dem Landschaftsschutz entlassen, um hier dem ortsansässigen Betrieb die Existenz und Erweiterungsoption am bestehenden Betriebsstandort zu sichern. Auf dem erweiterten Betriebsgrundstück soll im hinteren Bereich die Errichtung weiterer Nebenanlagen in Form von Lagercontainern ermöglicht werden. Im vorderen straßenseitigen Bereich kann in Ergänzung und zur Arrondierung des Siedlungsrandes eine Wohnnutzung entstehen. Das Plangebiet wird zum Schutz des Landschaftsbildes in östliche Richtung mit einer Abschirmbepflanzung begrenzt, zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung ist ebenfalls eine abschirmende Grünanlage vorgesehen.

Ansprechperson

Amt Bad Oldesloe-Land
Bauleitplanung
Frau Witten
Louise-Zietz-Str. 4
23843 Bad Oldesloe
04531/176115
zentrale@amt-bad-oldesloe-land.de

Aktuelle Mitteilungen

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Ergänzende Unterlagen

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Planungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: