Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, Bebauungsplan Nr. 3 "Nördl. u. östl. des Friedhofes" für das Gebiet: "Nördl. u. östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richtung Roseburg, südl. Sportplatz"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Grundlagen der Planaufstellung

1.1. Planungsanlass

Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördlich und östlich des Friedhofes“ möchte die Gemeinde Siebeneichen der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauland in der Gemeinde aktiv begegnen und gleichzeitig den Bau einer Kindertagesstätte in Erweiterung der vorhandenen Grundschule in der Ortslage nördlich und östlich des Friedhofes und nördlich der Schulstraße, östlich der Bahntrasse, im Mittel etwa 35 m westlich der Verbindungsstraße in Richtung Roseburg und südlich des Sportplatzes die planungsrechtlichen Grundlagen zur Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes und eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kita und Grundschule“ schaffen.

Hierzu hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 23.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich und östlich des Friedhofes und nördlich der Schulstraße, östlich der Bahntrasse, im Mittel etwa 35 m westlich der Verbindungsstraße in Richtung Roseburg und südlich des Sportplatzes in der Gemeinde Siebeneichen beschlossen. Eine kleinere Erweiterung des Plangeltungsbereiches um die Fläche der öffentlichen Parkplätze südlich des Friedhofes wurde in der Sitzung am 04.05.2023 beschlossen.

Im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt zudem die Rücknahme bereits ausgewiesener Wohnbauflächen östlich und nördlich des Büchener Weges (Teilbereich 2) um eine Überschreitung der im Landesentwicklungsplan vorgegebenen Wohnungsbauentwicklungsquote zu vermeiden und die Entwicklung von Wohnbauland nördlich des Friedhofes zu ermöglichen.

1.2. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet des Bebauungsplanes und des Teilbereiches 1 der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich am nördlichen Ortsrand der eigentlichen Ortslage Siebeneichen. Der Plangeltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke Nr. 21/4, 144, 6/12 sowie die Flurstücke 21/7, 5/7, 89/11, 21/8 und 21/5 auf der Flur 2 in der Gemarkung Siebeneichen und bildet eine Fläche von 3,76 ha.

Er wird begrenzt durch:

den Friedhof der Gemeinde und die Schulstraße mit ihren nördlich anschließenden Wohnbaugrundstücken im Süden,

die Bahntrasse und den Friedhof im Westen,

den Wald entlang der Straße nach Roseburg im Osten und

landwirtschaftliche Flächen und den Sportplatz im Norden.

Das Plangebiet vom Teilbereich 2 der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich östlich der Wohnbebauung am Büchener Weg und nördlich des Büchener Weges. Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 11/5 und 12/6 auf der Flur 4 in der Gemarkung Siebeneichen und umfasst eine Fläche von etwa 1,93 ha.

Er wird begrenzt durch:

  • den Büchener Weg im Süden,
  • die Wohnbebauung des Büchener Weges im Westen,
  • die Wohnbebauung und landwirtschaftliche Flächen im Norden und
  • die verlängerte Wegeführung des Waldweges im Osten.

Die genaue Abgrenzung der Plangeltungsbereiche ist den Planzeichnungen zu entnehmen.