Für die naturschutzfachliche Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen werden folgende, allgemein gebräuchliche naturschutzfachliche Kriterien herangezogen:
Grad der Naturnähe,
Vorkommen seltener Arten,
Gefährdung bzw. Seltenheit,
Vollkommenheit und
zeitliche Ersetzbarkeit bzw. Wiederherstellbarkeit.
Anhand dieser Kriterien erfolgt eine Einstufung der im Untersuchungsgebiet festgestellten Biotoptypen. Für die Einstufung wird eine Skala zu Grunde gelegt, die sechs Wertstufen von 0 „ohne Biotopwert“ bis 5 „sehr hoher Biotopwert“ umfasst.
Wertstufe | Definitionen / Kriterien | Biotoptypen | Schutzstatus |
5 | sehr hoher Biotopwert: sehr wertvolle, naturnahe Biotoptypen, Reste der ehemaligen Naturlandschaft mit vielen seltenen oder gefährdeten Arten | im Plangebiet und in seiner näheren Umgebung nicht vorhanden | |
4 | hoher Biotopwert: naturnahe Biotoptypen mit wertvoller Rückzugsfunktion, extensiv oder nicht mehr genutzt; Gebiet mit lokal herausragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz | | gem. § 30 (2) BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 5 LNatSchG geschützt |
3 | mittlerer Biotopwert: relativ extensiv genutzte Biotoptypen innerhalb intensiv genutzter Räume mit reicher Strukturierung, hoher Artenzahl und einer, besonders in Gebieten mit hohem Anteil von Arten der Wertstufe 4, hohen Rückzugs- und/oder Vernetzungsfunktion; Gebiet mit lokaler Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz | - sonstiger Laubwald auf bodensauren Standorten
- sonstiges Feldgehölz
- sonstiges Gebüsch
- urbanes Gebüsch aus heimischen Arten
- Baumreihe aus heimischen Baumarten
- ältere Einzelbäume
- sonstiger Sandmagerrasen (kleine und ruderalisierte Bestände)
- lückiger Sandmagerrasen (kleine Bestände)
- ruderale Staudenflur frischer Standorte
- ruderale Grasflur (großflächige Bestände)
nur außerhalb: |
ruderalisierter Bestand gem. § 30 (2) Nr. 3 BNatSchG geschützt
gem. § 30 (2) BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG geschützt |
2 | niedriger Biotopwert: Nutzflächen oder Biotoptypen mit geringer Artenvielfalt, die Bewirtschaftungsintensität überlagert die natürlichen Standorteigenschaften, Vorkommen nur noch weniger standortspezifischer Arten; Lebensraum für euryöke Arten | - Nadelholzforst
- Feldgehölz mit hohem Nadelholzanteil
- urbanes Gehölz mit gebietsfremden Arten
- urbanes Gebüsch mit gebietsfremden Arten
- ruderale Grasflur (kleine Bestände)
- Nitrophytenflur
- extensiv gepflegte Grünfläche
nur außerhalb: - strukturreicher Friedhof mit Altbaumbestand
- Zierteich/Fischteich
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1 | sehr niedriger Biotopwert: Biotoptypen ohne Rückzugsfunktion, intensiv genutzt, mit überall schnell ersetzbaren Strukturen; fast vegetationsfreie Flächen, extrem artenarm bzw. lediglich für einige wenige euryöke Arten von Bedeutung | - Intensivacker
- Straßenbegleitgrün ohne Gehölze
- Unversiegelter Weg
- Artenarmer Rasen
- Sonstige Lagerfläche
- Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung einschließlich Garten
- Gärten mit einfacher Struktur
- Sonstige, nicht zu Wohnzwecken dienende Bebauung einschließlich intensiv genutzter Freianlagen (Spiel- und Sportbereiche)
nur außerhalb: - Landwirtschaftliche Lagerfläche
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0 | ohne Biotopwert: überbaute oder vollständig versiegelte Flächen | - Vollversiegelte Verkehrsfläche
- Teilversiegelte Verkehrsfläche
nur außerhalb: | |
Mit Ausnahme eines auf dem ehemaligen Freibad-Gelände vorhandenen ruderalisierten Sandmagerrasen-Bestandes befinden sich innerhalb des Plangebietes keine gesetzlich geschützten Biotope. Nach Osten grenzt jedoch ein artenreicher Steilhang direkt an. In der näheren Umgebung des Plangebietes sind weitere geschützte Biotope vorhanden, darunter Knicks (im Osten, entlang des Roseburger Weges) sowie Feldhecken und ein weiterer Magerrasen-Bestand im Norden (im Bereich der Sportflächen).
Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Aufgrund der speziellen Standortansprüche der Arten: Apium repens (Kriechender Scheiberich) (Feuchtwiesen, Ufer), Luronium natans (Schwimmendes Froschkraut) (Gewässerpflanze), Oenanthe conioides (Schierlings-Wasserfenchel) (Süßwasserwatten), Hamatocaulis vernicosus (Firnisglänzendes Sichelmoos) (Moore, Nasswiesen, Gewässerufer) ist ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen.