Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, Bebauungsplan Nr. 3 "Nördl. u. östl. des Friedhofes" für das Gebiet: "Nördl. u. östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richtung Roseburg, südl. Sportplatz"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.3. Altlasten

Die Gemeinde Siebeneichen ist in der Liste der Gemeinden mit bekannten Bombenabwürfen gelistet. Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitplanung erfolgte daher eine Abfrage zu einer möglichen Kampfmittelbelastung.

Mit Schreiben vom 01.08.2023 wurde durch den Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass für die Flurstück 21/8, 21/4, 21/5 der Flur 2 der Gemarkung Siebeneichen keine Zerstörungen durch Abwurfmunition (Bombentrichter bzw. Gebäudeschäden) festgestellt werden konnten. Hinweise auf eine militärische Nutzung konnten ebenfalls nicht erlangt werden. Munitionsfunde in diesem Bereich sind dem Kampfmittelräumdienst nicht bekannt. Entsprechend der o. g. Auswertung handelt es sich bei der angefragten Fläche um keine Kampfmittelverdachtsfläche. Somit besteht auf den benannten Flächen für durchzuführenden Arbeiten aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes kein weiterer Handlungsbedarf.

Für die weiteren Flächen wird diese Auskunft im weiteren Verfahren angefragt und das Thema abschließend behandelt.

3.3.4. Natur- und Artenschutz

Innerhalb des Plangebietes befindet sich nordöstlich des Wohncontainers zur Unterbringung der Flüchtlinge ein sonstiger Sandmagerrasen, der ab einer Größe von mehr als 100 m² gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt ist. In diesem Bereich des ehemaligen Freibades treten noch weitere sonstige Sandmagerrasenflächen sowie lückiger Sandmagerrasen auf. Da diese die Flächengröße von 100 m² jedoch nicht erreichen, sind sie nicht gesetzlich geschützt.

Weitere gesetzlich geschützte Biotope sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.

Außerhalb des Plangebietes befindet sich im Norden eine weitere Sandmagerrasenfläche und östlich angrenzend ein artenreicher Steilhang innerhalb eines sonstigen Feldgehölzes. Beidseitig des Roseburger Weges befinden sich typische Knicks. Alle diese gesetzlich geschützten Biotope sind in der Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen mit einem Paragraphensymbol gekennzeichnet.

Im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet. Die Ergebnisse werden in der Begründung dargestellt.

3.3.5. Orts- und Landschaftsbild

Das Orts- und Landschaftsbild wird im Nordwesten durch die vorherrschende landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Im Süden und Südwesten sind die angrenzenden Linden des Friedhofes prägnant und im Osten den Plangebietes prägen die sandig trockenen Rasenflächen sowie der Wald das Landschaftsbild. Die Wohngebäude sind zumeist freistehende, eingeschossige Einfamilienhäuser. Sonderbauten stellen die Grundschule, die Kirche und die größeren landwirtschaftlichen Gebäude dar.