Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, Bebauungsplan Nr. 3 "Nördl. u. östl. des Friedhofes" für das Gebiet: "Nördl. u. östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richtung Roseburg, südl. Sportplatz"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1. Ziele und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 sollen im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik der Gemeinde Siebeneichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung und die Einrichtung einer Kindertagesstätte nördlich der Grundschule geschaffen werden.

Es soll ein qualitätsvolles Wohngebiet geschaffen werden, welches insgesamt dazu beiträgt, die Gemeinde Siebeneichen als attraktiven Wohnstandort zu stärken. Weiterhin soll es eine örtliche Betreuungsmöglichkeit von Kindern schon vor dem Grundschulalter geben. Kita und Grundschule sollen an einem Standort gebündelt und somit gemeinsame Synergien erzielt werden.

Abgeleitet aus den in der Umgebung vorhandenen Nutzungen und Gebäudetypologien, soll das geplante Wohngebiet in einer durchmischten Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern umgesetzt werden. Hierbei sollen bewusst unterschiedliche Grundstücksgrößen Berücksichtigung finden. Es besteht die Chance, durch dieses breit gefächerte Angebot Wohnraum für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen - Familien, Senioren, Singles oder Paare - zu schaffen und somit der demographischen Entwicklung durch Förderung eines altersübergreifenden und integrativen Zusammenlebens positiv zu begegnen.

Die geplante Kindertagesstätte soll bis zu drei Gruppen bzw. etwa 50 Kindern aufnehmen. Geplant ist ein Anbau an das Gebäude der Grundschule, der die schmale und längliche Gebäudekubatur nach Norden fortführt.

4.2. Flächenbilanz

Plangeltungsbereich gesamt ca. 37.560 m²
Allgemeines Wohngebiet (WA)7.520 m²
Sonstiges Sondergebiet „Kita und Grundschule“ (SO)13.020 m²
Verkehrsfläche (Schulstraße)190 m²
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, davon 4.020m²
  • Bereich mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen
3.200 m²
  • Parkfläche für Kita und Grundschule
820 m²
Öffentliche Grünfläche Zweckbest. Friedhof1.410 m²
Private Grünfläche unterschiedlicher Zweckbest., davon5.350 m²
  • Lärmschutzwall
1.410 m²
  • Landschaftseingrünung
3.050 m²
  • Gehölzfläche
890 m²
Fläche für Wald (Lern- und Spielwald) 6.050 m²

4.3. Städtebauliches Konzept

Im Rahmen der Konzeptentwicklung für das Wohngebiet wurden unterschiedliche Bebauungsskizzen erarbeitet und mit den städtebaulichen Zielen abgeglichen. Hierbei wurden unterschiedliche Gebäudetypologien und bauliche Dichten sowie mögliche Erschließungs- und Grünsysteme entwickelt.

Allen Konzepten gemeinsam ist die Anbindung des Plangebietes an die Schulstraße. Zunächst wurde ebenfalls eine Anbindung an die Dorfstraße im Bereich des ehemaligen Bahnüberganges westlich des Plangebietes angedacht. Aufgrund der weiterhin bestehenden eisenbahnrechtlichen Widmung des Flurstückes entzieht sich diese Fläche jedoch der Planungshoheit der Gemeinde, so dass hier keine Anbindung erfolgen kann. Aufgrund dessen wurde in der weiteren Betrachtung auf eine Anbindung verzichtet.

In der Konzepterarbeitung wurden unterschiedliche Gebäudetypologien betrachtet. Das weitere Umfeld des Plangebietes ist geprägt durch eine heterogene Bebauung durch großformatige (ehemalige) landwirtschaftliche Betriebe, welche sich vornehmlich westlich der Dorfstraße befinden, das Schulgebäude innerhalb sowie durch kleinteilige Einfamilienhäuser außerhalb des Plangebietes.

In der weiteren Variantenerarbeitung verfestigte sich das übergeordnete Ziel der Gemeinde zur Entwicklung eines qualitätsvollen Wohngebietes mit einer gemischten Bebauungsstruktur aus Doppelhäusern und klassischen Einfamilienhäusern.

Diese Zielsetzung sollte weiterhin auch eine nachbarschaftsverträgliche Dichte und Gestaltung des geplanten Wohnquartiers aufweisen. Diese Gestaltung gewährleistet ein ruhiges und verträgliches städtebauliches Bild, welches im Zusammenspiel mit den umgebenden Grünstrukturen wirken soll.

Abb. 3: Bebauungskonzept, PROKOM Stadtplaner und Ingenieure, Stand: 11.07.2023

Als Dachform sind geneigte Dächer mit einer Neigung von 35° bis 50° geplant. Die eigentliche Erschließung des inneren Plangebietes erfolgt über eine Art „Anger“, welcher die dörfliche Struktur aufnimmt. Innerhalb des Erschließungsangers sind zudem öffentliche Besucherstellplätze sowie Entwässerungsmulden angeordnet.

Der geplante Anger schafft einen wichtigen gemeinschaftlichen Identifikationspunkt innerhalb des neuen Wohngebietes.

Die geplanten Grundstücksgrößen berücksichtigen die Wünsche potenzieller Käufer und sollen ein breites Spektrum von 500 m² bis > 800 m² abbilden.

Das Plangebiet wird an seiner nördlichen Plangebietsgrenze durch eine Gehölzpflanzung als Knick zur freien Landschaft eingegrünt und sichert somit eine möglichst verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild.

Das Konzept sieht eine Niederschlagswasserbeseitigung in Form von Mulden im Straßenraum und durch eine größere Versickerungsfläche im nördlichen Plangebiet vor. Die eigentlichen Baugrundstücke sollen hingegen auf dem eigenen Grundstück versickern.

Im weiteren Verfahren erfolgt hierzu eine Baugrunduntersuchung sowie ein Entwässerungskonzept.

Aufgrund der direkten Lage entlang der Bahntrasse ist aktiver Lärmschutz erforderlich. Hierzu sieht das Konzept einen Lärmschutzwall entlang der westlichen Plangebietsgrenze vor. Im weiteren Verfahren werden über ein Lärmgutachten die Verträglichkeit und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der geplanten Wohnnutzung untersucht und weiter konkretisiert.

Da die Flüchtlinge den eingerichteten Wohncontainer zukünftig nicht mehr benötigen, diese Fläche demnächst wieder freisteht und die Kirchengemeinde diese Fläche an die Gemeinde übertragen hat, möchte die Gemeinde hier die Chance nutzen im Ort eine Betreuung für Kinder von 1 bis 6 Jahren einzurichten. Die Fläche bietet zudem den Vorteil der Nähe zur Grundschule, so dass die Kinder nach der Kindergartenzeit hier die Grundschule besuchen können, ohne einen Ortswechsel zu erleben. Die Entwicklung der Kindertagesstätte soll durch einen Anbau an das vorhandene Gebäude der Grundschule erfolgen. Aufgrund der Nähe zum Wald ist unter Einhaltung eines 30 m breiten Abstandes für eine Erweiterung nur die nordwestliche Fläche geeignet. Um die Baumreihe an der östlichen Seite des Weges weiterhin zu erhalten, kommt zudem nur ein schmaler Baukörper in Frage. Mit dem Anbau an das vorhandene Gebäude der Grundschule wird dieser besondere Baukörper aufgegriffen und mit einer Verschwenkung nach Nordwesten weitergeführt.

Abb. 4: Schnitt Neubau, Mißfeldt Kraß Architekten, Stand: 23.06.2023

Abb. 5: Lageplan Neubau, Mißfeldt Kraß Architekten, Stand: 23.06.2023

Somit kann das Grundstück optimal ausgenutzt werden, vorhandene Infrastrukturen genutzt und durch die Entstehung einer Kita in Zusammenhang mit der vorhandenen Grundschule vorteilhafte Synergien erzielt werden.