9.2.8. Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit, Bevölkerung
- Ausgangssituation
Die innerhalb des Plangebietes gelegene Ackerfläche besitzt keine besondere Bedeutung für das Schutzgut Mensch, da sie kein Wohnstandort ist und keine Erholungseignung aufweist. Sie erfüllt allenfalls Funktionen als Fläche für die Produktion von Nahrungsmitteln.
Die Schule wird im Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Als Institution, die der Bildung von Grundschülern dient, ist der Schule eine besondere Bedeutung für das Schutzgut Mensch beizumessen.
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Abgesehen davon, dass eine landwirtschaftliche Nutzfläche entfällt, sind keine durch die Planung bedingten relevanten Veränderungen absehbar. Die bestehende Grundschule wird durch eine Kindertagesstätte ergänzt. Nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch lassen sich nicht ableiten.
- Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 erfolgt eine lärmtechnische Untersuchung zur Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Belastungen aus Verkehrslärm. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sowie mögliche Maßnahmen werden in den Bebauungsplan eigearbeitet.
Aufgrund der unmittelbaren Lage entlang der Bahntrasse Büchen-Ratzeburg ist aktiver Lärmschutz erforderlich. Diesbezüglich wird im Bebauungsplan ein Lärmschutzwall entlang der westlichen Plangebietsgrenze festgesetzt. Im weiteren Verfahren werden über ein Lärmgutachten die Verträglichkeit und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der geplanten Wohnnutzung untersucht und weiter konkretisiert.
Im weiteren Verfahren werden die erforderlichen Maßnahmen ergänzt.