Außenbereichssatzung der Gemeinde Großensee
Großensee
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Gemeinde TrittauPlanungsanlass
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst die Grundstücke 1 bis 4 der Straße Hinterm See.
Ziel der Planung die Sicherung des Gebietscharakters mit großen Grundstücken, einer niedrigen Bebauung und geringen Verdichtung in direkter Umgebung des Großensees.
Ansprechperson
Inken Spoth Amt Trittau Der Amtsvorsteher Fachdienst Planung und Umwelt Europaplatz 5, 22946 Trittau Telefon: 04154/8079-66, Fax: 04154/8079-75
Aktuelle Mitteilungen
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Ergänzende Unterlagen
Im Rahmen der Aufstellung der Außenbereichssatzung strebt die Gemeinde die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet an.
Das fur die Entlassung erforderliche Verfahren nach § 19 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) mit Behordenbeteiligung und offentlicher Auslegung erfolgt parallel zum Aufstellungsverfahren der Außenbereichssatzung.