13. Bodenordnung und Kosten
Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden sind voraussichtlich nicht erforderlich.
Kosten durch die in der vorliegenden Außenbereichssatzung getroffenen Festsetzungen entstehen der Gemeinde nicht.
Die Begründung wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Großensee am .............................. gebilligt.
Großensee, den ................................ ............................................ Bürgermeister