Planungsdokumente: Außenbereichssatzung der Gemeinde Großensee

Begründung

Regional- und Landesplanung

Gemäß dem Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung 1998) liegt die Gemeinde Großensee westlich des Unterzentrums Trittau im Ordnungsraum Hamburg. In diesem soll sich die weitere Entwicklung im Rahmen des bewährten Ordnungskonzepts von Achsen vollziehen. Die Räume zwischen den Achsen, in dem auch die Gemeinde Großensee liegt, sollen grundsätzlich in ihrer landschaftlich betonten Struktur erhalten bleiben.

Zusätzlich werden im Bereich der Gemeinde Großensee regionaler Grünzug, Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft sowie ein Ordnungsraum für den Tourismus dargestellt. Eine entsprechende Darstellung besteht auch im Landesentwicklungsplan 2010.

Zum langfristigen Schutz unbesiedelter Freiräume und im Sinne einer ausgewogenen Freiraum- und Siedlungsentwicklung sind die regionale Grünzüge ausgewiesen. Die Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft umfassen naturbetonte Lebensräume im Planungsraum. In den Gebieten mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sind Landschaftsteile dargestellt, die sich aufgrund der Landschaftsstruktur und der Benutzbarkeit der Landschaft als Freizeit- und Erholungsgebiete eignen. Dies entspricht auch den Zielaussagen des Landesentwicklungsplans 2010.

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung kann trotz der Ausweisung des Regionalen Grünzuges im Regionalplan erfolgen, da für die Außenbereichssatzung eine Änderung des Flächennutzungsplans nicht erforderlich ist. Zudem ist das Ziel der Planungen die Sicherung des Gebietscharakters und keine bauliche Verdichtung über die ohnehin im Außenbereich zulässigen Nachverdichtung hinaus.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan von 1962 der Gemeinde Großensee stellt die Flächen des Plangebiets als Garten-, Hof- und Gebäudeflächen außerhalb der Baugebiete dar.

Wohnzwecken dienenden Vorhaben kann bei der Außenbereichssatzung gem. § 35 (6) BauGB nicht entgegengehalten werden, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan widersprechen. Eine Darstellung des Bereichs als Baufläche im Flächennutzungsplan wird nicht verlangt. Die Satzung darf aber nicht mit dessen anderen Darstellungen in relevantem Widerspruch stehen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist somit für die Aufstellung der Außenbereichssatzung nicht erforderlich.

Landschaftsplan

Im Landschaftsplan von 1998 wird für das Plangebiet Siedlungsfläche im Außenbereich dargestellt. Im Norden und Süden grenzen ein Rad-/Wanderweg auf einem Wirtschaftsweg sowie Waldflächen an das Plangebiet. Im Osten werden weitere Siedlungsflächen sowie im Westen der Ufergehölzsaum am Großensee dargestellt. Die Darstellungen des Landschaftsplans stehen der Außenbereichssatzung nicht entgegen.