Gemeinde Stolpe - Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für das 'Gut Bundhorst'

Stolpe

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Bokhorst-Wankendorf

Planungsanlass

Die Außenbereichssatzung soll Klarheit schaffen über bauliche Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Gutsanlage auf der Grundlage des § 35 BauGB. Sie zielt ab auf den Umgang mit Entwicklungsmöglichkeiten aus dem Bestand und kleinteiliger Lückenschließung auf der Grundlage einer einheitlichen Rechtsanwendung.

Ansprechperson

Amt Bokhorst-Wankendorf
Herr Teegen
Kampstraße 1
24601 Wankendorf
Tel.: 04326/9979-34

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