Satzung der Gemeinde Brodersby, Kreis Rendsburg-Eckernförde
über die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 sowie dessen 1. Änderung –
"Schloß Schönhagen"
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ………. folgende Satzung über die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 sowie dessen 1. Änderung der Gemeinde Brodersby - "Schloß Schönhagen" bestehend aus dem Text (Teil B) erlassen.