Bebauungsplan Nr. 38 "Nachverdichtung Waabsbrook" der Gemeinde Waabs

Großwaabs

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Amt Schlei-Ostsee

Planungsanlass

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeindevertretung der Gemeinde Waabs hat die Aufstellung der Bebauungsplanes Nr. 38 am 26.04.2021 für ein Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Anlass der Aufstellung entnehmen Sie bitte der Begründung.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie hiermit aufgefordert, bis zum 27.11.2023 eine Stellungnahme zu dem Planentwurf abzugeben, sofern Ihr Aufgabenbereich bzw. die von Ihnen zu vertretenden fachlichen Belange durch die Planung berührt werden. Die Gemeinde bittet Sie, Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Planung von Bedeutung sind.

Wir weisen darauf hin, dass die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 25.10.2023 bis zum 27.11.2023 erfolgen wird.

Ansprechperson

Amt Schlei-Ostsee
Abteilung Bauen und Umwelt
Frau Busse
Tel. 04351/7379-510
E-Mail: nicola.busse@amt-schlei-ostsee.de

Aktuelle Mitteilungen

Wichtige Mitteilung für Bürger

Die Gemeinde Waabs lädt Sie recht herzlich zur Teilnahme an der nachfolgenden Bauleitplanung ein.

Wichtige Mitteilungen für TöB:

Die Gemeinde Waabs lädt Sie ein, an dem nachstehenden Bauleitplanverfahren teilzunehmen.

Ihre Ansprechpartner im Verfahren:

Mit dem Verfahren betraut ist Frau Nicola Busse u, Tel. 04351/7379- 510, Anschrift Holm 13, 24340 Eckernförde.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Ergänzende Unterlagen

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

Zeige 2 Einträge

Stellungnahme #1026

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Meiner Meinung nach ist auffällig, dass weder in Planzeichnung, noch im textlichen Teil etwas bzgl. Stellplätzen vorgeschrieben ist. Zwar ist in der Begründung erwähnt, dass 1,8 Stellplätze pro Wohneinheit angedacht sind, jedoch ist dies ja nicht rechtsgültig. Ich finde es wichtig, dass der B-Plan verbindlich vorschreibt, dass ausreichend Stellplätze geplant werden, da es sonst sicher zu Konflikten kommen wird in der Straße Waabsbrook, wo aktuell gelegentlich Autos auf dem Grünstreifen parken.
In anderen B-Plänen (kürzlichen aufgestellten) ist es normal, dass 2 Stellplätze pro Wohneinheit gefordert werden und vor dem Hintergrund, dass hier keine öffentlichen Parkplätze in der Nähe sind, finde ich 2 Stellplätze pro Wohneinheit (meinetwegen >50m²) sehr angebracht.

Auffällig finde ich außerdem, dass eine "GRmax" sowie eine bebaubare Grundfläche von 560m² für Nebenanlagen, Stellplätze, ... vorgeschrieben ist, statt einer klar definierten GRZ, GFZ. Wie definiert sich also die GRmax? Gemäß DIN277 sind Brutt- und Netto-Grundflächen, sowie Konstruktionsflächen definiert, jedoch keine GRmax.



Stellungnahme #1011

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Mitgezeichnet von: 2

Stellungnahme zum:

Bebauungsplan Nr. 38 „Nachverdichtung Waabsbrook 9“der Gemeinde Waabs, Kreis Rendsburg-Eckernförde

In Punkt 14. Auswirkung der Planung schreiben Sie:

"Die Schaffung eines Wohngebietes führt für die angrenzenden Wohngebiete zu keinen

unzumutbaren Beeinträchtigungen."

1. Der geplante Müllsammelplatz befindet sich direkt vor der Einfahrt des Hauses

Waabsbrook Nr. 23. Eine Verlegung der Ausfahrt ist nicht möglich, da sich hier ein unterirdischer

Öltank befindet. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum der Müllplatz nicht direkt in das neue Wohngebiet integriert wird.

Die Neubürger erzeugen den Müll, das Problem mit dem Müllsammelplatz wird aber einfach auf die Altbürger verschoben.

Und das schön sichtbar an der Straße.

Bisher fahren die Müllautos in die Straße Waabsbrook bis zum Ende, rückwärts in die Planstraße,

um dann wieder vorwärts aus der Straße Waabsbrook zu fahren. Das Auto der AWR sollte also mühelos eine 4m breite Straße (Planstraße)

befahren können.

Zudem fallen bei 11 Parteien mit jeweils 4 Tonnen 44 Tonnen zusätzlich zu den bereits vorhandenen Tonnen der 3 Parteien des Hauses Nr. 23 an.

Die Geruchsbelästigung bei dieser Menge (besonders im Sommer) ist mit Sicherheit gegeben.

Außerdem ist nicht damit zu rechnen, dass die Tonnen der Anlieger nur am Abfahrtstag hingestellt und wieder abgeholt werden.

Dieses wäre dann bedauerlicherweise nur über Beschwerden an das Ordnungsamt zu regeln, was den Ärger regelrecht vorprogrammiert.

2. Die Sackgasse Waabsbrook ist 3,10 m breit. Derzeit befahren 7 Fahrzeuge der Anwohner regelmäßig diese Straße.

Schon jetzt kommen sich begegnende Fahrzeuge nicht aneinander vorbei und müssen auf den Grünstreifen ausweichen.

Dieser befindet sich dann in einem schlechten Zustand.

Unter dem Grünstreifen befinden sich die Leitungen für Gas, Wasser und Glasfaser.

Die Straße Waabsbrook selbst ist schon jetzt teilweise sanierungsbedürftig.

Im neuen Wohngebiet sind 20 Parkplätze geplant. Das Verkehrsaufkommen würde sich damit verdreifachen.

Bei der zu erwarteten Verkehrsverdichtung müssten Fußgänger (Kinder die zu oder vom Spielplatz kommen) auf der Straße laufen,

da kein Fußgängerweg vorhanden ist.

3. Die Verkehrsführung in der Seestraße müsste geändert werden.

Das Aufhebungsschild für die 30er Zone befindet sich vor der Einmündung in die Straße Waabsbrook,

somit gilt derzeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Dieses müsste entfernt werden.

Die Vorfahrtsregelung sollte geändert werden, so dass wieder rechts vor links gilt, um Raser zu bremsen.

4. Mit Erhalt des dörflichen Charakters hat die Planung leider nichts zu tun.

Diese wäre eher passend für ein Neubaugebiet ohne alten Bestand.

Hier wären die Varianten 1-3 besser gewesen.

5. Dazu müssen große Bäume gefällt werden.

Viele Tiere haben sich mit Sicherheit im Gehölzschnitt Haufen und Wiese angesiedelt.

Umwelt und Bestandsschutz sieht anders aus.

Zeige 2 Einträge