3.2 Bisherige gemeindliche Planungen für das Gebiet
Im geltenden Flächennutzungsplan ist das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 5 als Sondergebiet dargestellt.
Im geltenden Flächennutzungsplan ist das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 5 als Sondergebiet dargestellt.
Durch den B-Plan Nr. 5 und die hierin geschaffenen Möglichkeiten für bauliche Entwicklungen werden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgelöst.
Grundsätzlich werden Neuversiegelungen von Böden ausgelöst. Hiervon sind keine seltenen Böden betroffen. Zudem ist davon auszugehen, dass Vegetationsbestände beseitigt werden. Hinsichtlich Vegetationsbeständen besonderer Bedeutung ist mit dem Verlust von Einzelbäumen und Gebüschen auszugehen. Die Lindenallee am Weg "Louisenlund" bleibt vollständig erhalten. Möglicherweise wird für das geplante Vorhaben, um einen angemessenen Waldabstand einhalten zu können, auch eine Waldumwandlung erforderlich, für welche Gehölzbestände des Waldrandbereichs entfernt werden müssten.
Mit dem Verlust von Gehölzen und dem Abbruch von Gebäuden ist auch ein Verlust bzw. Beeinträchtigung von faunistischem Lebensraum verbunden (insbesondere Lebensraum von gehölzbrütenden und Gebäude bewohnenden Vogelarten, möglicherweise Verlust von Fledermausquartieren).
Die bauliche Entwicklung wird voraussichtlich hauptsächlich im Nahbereich, im Rahmen der Nutzung der Hauptallee "Louisenlund", wahrnehmbar sein. Einschneidende weitreichende Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind nach aktuellen Kenntnissen nicht anzunehmen.
Hinsichtlich vorhandener Schutzgebiete und geschützter Objekte ist folgendes zu beachten: Aufgrund der Nähe zu einem FFH-Gebiet ist zu gewährleisten, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans umsetzbar sind, ohne dass erhebliche Beeinträchtigungen dieses europäischen Schutzgebiets und dessen Entwicklungsziele ausgelöst werden.
Zur Einhaltung eines angemessenen Waldabstands gemäß § 24 LWaldG wird gegebenenfalls eine forstrechtliche Waldumwandlung erforderlich.
Hinsichtlich des besonderen Artenschutzrechts ist zu bedenken, dass bei der Umsetzung von Bauvorhaben Brutplätze von europäischen Vogelarten beseitigt werden. Bei der Entfernung von Bäumen oder bei Gebäudeabrissen können gegebenenfalls auch Quartiere von Fledermäusen betroffen sein. Die genannten Auswirkungen können voraussichtlich allerdings durch Minimierungs- und (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen sowie durch bauzeitliche Regelungen auf ein Maß reduziert werden, welches die Umsetzung des geplanten Vorhabens ohne erhebliche Auswirkungen auf die Fauna oder ein Erreichen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ermöglichen kann.
Die Eingriffsregelung wird entsprechend der Vorgaben des gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" (2013) abgearbeitet.
Der Untersuchungsumfang für die Umweltprüfung dient nicht einer möglichst vollständigen Sammlung und Darstellung von Umweltdaten für das Untersuchungsgebiet. Vielmehr erfolgt eine Fokussierung der Untersuchungen auf die Daten, die zur Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltbelange von Bedeutung sind. Dabei werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen berücksichtigt. Nachfolgend wird der Untersuchungsrahmen für das beschriebene Vorhaben in Tabellenform dargestellt.
Tab. 1: Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung
Untersuchungsgegenstand / Umweltbelang | Vorhandene Unterlagen | Zusätzlich benötigte Unterlagen |
Fläche | ||
|
| |
Boden | ||
|
| |
Wasser | ||
|
| |
Klima | ||
|
| |
Luft | ||
|
| |
Pflanzen | ||
|
|
|
Tiere | ||
|
|
|
Biologische Vielfalt | ||
|
| |
Landschaft | ||
|
| |
Mensch | ||
|
| |
Kultur- und Sonstige Sachgüter | ||
|
|
|
Natura 2000 | ||
Relevante Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete |
|
|
Wechselwirkungen | ||
Relevante Auswirkungen auf die Wechselwirkungen |
| |
Sonstige Schutzgebiete und -objekte | ||
|
|
|
Sonstige Umweltbelange | ||
|
| |
Ergänzende Vorschriften gemäß § 1a BauGB | ||
|
|
|
Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Güby vom …………. gebilligt.
Güby, den ………………………..
.............................................
Der Bürgermeister