Planungsdokumente: Aufhebung des B-Plan 6 "Schloß Schönhagen zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

Satzung der Gemeinde Brodersby, Kreis Rendsburg-Eckernförde

über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6

"Schönhagen Schloß zwischen Schoßstraße und Eiskellerweg"

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ………. folgende Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Brodersby - "Schönhagen Schloß zwischen Schoßstraße und Eiskellerweg" bestehend aus dem Text (Teil B) erlassen.

§ 1 Geltungsbereich

Der Planbereich liegt am südwestlichen Rand des Ortsteiles Schönhagen der Gemeinde Bro-dersby zwischen der Schloßstraße und dem Eiskellerweg (siehe auch Lageplan). Er umfasst die Grundstücke nördlich des Torhauses und westlich der Schloßstraße.

§ 2 Aufhebung

Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Brodersby wird ersatzlos aufgehoben.