B E G R Ü N D U N G
zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Brodersby "Schönhagen Schloß zwischen Schoßstraße und Eiskellerweg"
zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Brodersby "Schönhagen Schloß zwischen Schoßstraße und Eiskellerweg"
Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.
Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Brodersby wurde am 06.04.1995 rechtskräftig. Er beinhaltet überwiegend Mischgebiete, Grünflächen, Wasserflächen, Verkehrsflächen und Maßnahmenflächen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby hat am ………… den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 gefasst.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes soll nach dem Verfahren für die 'Bebauungspläne der Innenentwicklung' gemäß § 13a Abs. 4 BauGB erfolgen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für 'Bebauungspläne der Innenentwicklung sind:
Die vorgenannten Voraussetzungen liegen für die Aufhebung dieses Bebauungsplanes vor.
Die Aufstellung des Bebauungsplans war in den 1980er Jahren im Wesentlichen erforderlich, um in dem damals schon teilweise bebauten Planbereich die Errichtung eines Schwesternwohnheimes durch die Ausweisung von Mischgebieten zu ermöglichen. Im Jahr 2020 wurde der gesamte Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 sowie östlich und westlich angrenzende Bereiche durch den Bebauungsplan Nr. 15 überplant. Da die überplanten älteren Bebauungspläne (Nr. 3, einschl. 1. Änderung, und Nr. 6) ohne deren Aufhebung in einem förmlichen Verfahren dann wieder zum Tragen kommen, sobald der neue Bebauungsplan eventuell für unwirksam erklärt werden müsste, sollen diese älteren Bebauungspläne nun formell aufgehoben werden.
Die Festsetzung eines Schwesternwohnheimes entspricht nicht mehr den heutigen Zielen der Gemeinde für den Planbereich, sodass der Bebauungsplan Nr. 6 aufgehoben wird.
Hierdurch möchte die Gemeinde auch die langfristige Umsetzung der neuen Planinhalte sichern, die durch den Bebauungsplan Nr.15 für den Planbereich vorgesehen sind.