TEXT (Teil B)
1.1 Das Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'BHKW' dient der Versorgung des Gemeindegebietes Dörphofs mit Fernwärme aus Biogas.
Im Sondergebiet sind Anlagen und Einrichtungen in Verbindung mit dem Nahwärmenetz zulässig. Hierzu zählen insbesondere:
- Blockheizkraftwerke (BHKW),
- Trafos,
- Notheizungen,
- Wärmepufferspeicher.
1.2 Die maximale Oberkante bzw. Firsthöhe der baulichen Anlagen darf höchstens 27,0 m über NHN betragen.
1.3 Lagerflächen, Nebenanlagen und anlagenbedingte Schutzwälle sind auch außerhalb der festge- setzten Baugrenzen zulässig.
2.1 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als 'zu erhaltend' festgesetzten Knicks sind dauer- haft zu sichern. Pflegemaßnahmen an den Knicks sind im gesetzlichen Rahmen zulässig.
2.2 Die Errichtung von baulichen Anlagen und Stellplätzen gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sowie von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO in einem Abstand von weniger als 3,00 m zum Fuß der festgesetzten Knicks ist nicht zulässig.
2.3 Entlang der nördlichen Planbereichsgrenze ist ein ebenerdiger Knick mit heimischen, standortgerechten Gehölzen aufzusetzen.
Pflanzdichte 0,80 m x 0,80 m; zweireihig und gegeneinander versetzt; leichte Sträucher mit einer Höhe von 70-90 cm (2 x verpflanzt).