1.4.4 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Dörphof trat am 23.04.1974 in Kraft. Dieser stellt den Planbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Östlich des Plangebietes befindet sich ein Dorfgebiet und eine Umformer-Station. Südwestlich des Plangebietes grenzt das Plangebiet der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes an. Diese stellt das Gebiet als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kita“ dar.
Die Festsetzungen für das Plangebiet weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.
Die damit notwendige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 27.02.2024 der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof, im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.