Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 "Neubaugebiet Schmiederedder" der Gemeinde Kosel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit).

Das Gebiet der Gemeinde Kosel liegt im östlichen Hügelland im Nahbereich der Ostsee. In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe Umweltportal SH).

Das Plangebiet weist als Bodentyp entsprechend der Bodenübersichtskarte (Maßstab 1 : 250.000) eine Braunerde mit Podsol aus weichselzeitlichem Sand auf. Der Bodentyp ist in der Landschaft Schwansen weit verbreitet und nicht als seltener Boden einzuordnen. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden hoch und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Gelände ist leicht bewegt und weist Höhen zwischen ca. 14 und 16 m über NHN auf. Im Bereich des Grünlandes fällt das Gelände nach Süden leicht ab. Im Bereich der überplanten Ackerfläche fällt das Gelände in Richtung Westen ab.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche weiter als Grünland bzw. Acker landwirtschaftlich genutzt. Für ein neues Wohngebiet würde an anderer Stelle eine Versiegelung erfolgen.

Auswirkung der Planung

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

  • Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
  • Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
  • Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
  • Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelung

Versiegelt werden Flächen auf den Baugrundstücken (durch Gebäude, Straßen, Stellplätze u.ä.) sowie für Nebenanlagen auf den Grundstücken. Der Bebauungsplan sieht die nachfolgend genannten Flächennutzungen und deren aus dem Plan ermittelten Flächengrößen vor. In Klammern sind die möglichen Neuversiegelungsanteile genannt.

Baugrundstücke 7.371 m² (37,5 %)

Baugrundstücke 6.261 m² (45 %)

Straßen- und Wegefläche neu 2.673 m² (100 %)

Straßen Schmiederedder und Alte Landstraße (Bestand) 1.278 m²

Grünfläche 'Schutzgrün' 1.538 m²

Grünflächen 'Parkanlage' und 'Verkehrsgrün' 457 m²

Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes ist eine Grundflächenzahl von 0,25 (= 25 %) bzw. bei kleineren Grundstücken von 0,30 (= 30 %) für die Bebauung vorgesehen. Diese Grundfläche darf z.B. für Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten auf den Grundstücken um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung überschritten werden. Diese maximale Versiegelung von 37,5 % bzw. 45 % wird als Grundlage für die Ermittlung der Flächenversiegelung auf den Baugrundstücken herangezogen. Neue Straßen- und Wegeflächen werden als vollständig versiegelte Flächen in die Bilanzierung aufgenommen. Zudem wird die Verbreiterung des Schmiederedders bei der Bilanzierung berücksichtigt.

Gesamtfläche Versiegelung

Baugrundstücke, max. Versiegelung 37,5 % 7.371 m² 2.764 m²

Baugrundstücke, max. Versiegelung 45 % 6.261 m² 2.817 m²

Straßen- und Wegefläche neu 100 % 2.673 m² 2.673

max. Flächenneuversiegelung 8.254

Die Alte Landstraße im Norden sowie die Straße 'Schmiederedder' sind bereits vorhanden und werden daher in ihren Bestandsflächen nicht in die Neuversiegelung einbezogen. Die abschließende Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Kapitel 3.2.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer hohen Erheblichkeit einzustufen. Die überplanten Flächen werden bislang landwirtschaftlich genutzt. Seltene Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer liegen im Planbereich nicht vor.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der sandigen Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet gemäß den Informationen der Bodenübersichtskarte als hoch einzustufen. Konkrete Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet jedoch nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich als Grünland bzw. Acker genutzt. Anfallendes Niederschlagswasser würde auf den sandigen Böden versickern und für eine hohe Grundwasserneubildungsrate sorgen. Voraussichtlich würden Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Rahmen der konventionellen landwirtschaftlichen Nutzung verwendet, die die Qualität des Grundwassers beeinflussen.

Auswirkung der Planung

Durch die geplante bauliche Nutzung der Freifläche kommt es zu einer deutlichen Erhöhung des Oberflächenabflusses, da ein Großteil der Fläche versiegelt wird. Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser hat die Gemeinde ein umfassendes Entwässerungskonzept gem. der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein vom Ing.-Büro Urban aus Büdelsdorf erstellen lassen.

Im B-Plangebiet Nr. 18 wird grundsätzlich versucht, umsichtig und umweltfreundlich mit dem Wasserhaushalt umzugehen und die Wasserhaushaltsbilanz so günstig wie möglich zu gestalten. Zu den hierfür getroffenen Maßnahmen zählen:

  • Eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers ist nach vorheriger Reinigung vorgesehen.
  • Gründächer werden gemäß B-Plan erlaubt. Bei Nebenanlagen mit einem Rauminhalt über 30 m³ sind Gründächer vorgeschrieben.
  • Der Versiegelungsgrad innerhalb des B-Planes wird niedrig gehalten (wird deutlich durch die Grundflächenzahlen von 0,25 bzw. 0,30).

Aufgrund der sandigen Böden ist eine Versicherung im gesamten Plangebiet möglich.

Im Bereich der öffentlichen Flächen wird das anfallende Oberflächenwasser gesammelt und über Rigolenfüllkörper innerhalb der Verkehrsflächen versickert. Vor der Einleitung in die Rigolenfüllkörper ist eine entsprechende Reinigungsanlage vorgesehen.

Zur Minderung der Oberflächenversiegelung und des damit verbundenen Oberflächenabflusses sind Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen. Eine entsprechende Festsetzung wird im Text (Teil B) getroffen.

Die Knicks werden als Grünstrukturen weitestgehend erhalten, sodass ihre Vegetation weiterhin positive Auswirkungen auf die Verdunstungsrate haben wird. Zusätzlich ist zur Durchgrünung und Förderung der Verdunstungsrate die Pflanzung von Straßenbäumen vorgesehen.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser können aufgrund der vorgesehenen Versiegelung grundsätzlich mit einer hohen Erheblichkeit eingestuft werden. Eine Minderung erfolgt durch die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Privatgrundstücken sowie durch den Erhalt und die Neuanlage von Grünstrukturen.

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas.

Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt in der Region mit ca. 9,1 °C im Bereich der durchschnittlichen Temperatur in Schleswig-Holstein. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages beträgt ca. 830 mm und liegt etwas über dem landesweiten Durchschnitt (Bezugszeitraum 1991-2020; DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Umnutzung der Planung würde die Fläche weiterhin als Grünland bzw. Acker landwirtschaftlich genutzt werden. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas würden nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten Flächen. Vor diesem Hintergrund wird der Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Das Grünland entfällt als Vegetationsfläche. Mit dem neu entstehende Siedlungsgrün werden jedoch neue Grünstrukturen innerhalb des Plangebietes entwickelt, die ebenfalls mit positiven Auswirkungen auf das Kleinklima einhergehen können. Nicht überbaute Grundstücksflächen - mit Ausnahme von Stellplätzen, Wegen und Zufahrten - sind gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Landesbauordnung als Grünflächen anzulegen. Sogenannte Schottergärten sind damit nicht zulässig. Dies wirkt sich u.a. auch positiv auf die Luftqualität und das Kleinklima aus.

Die Knicks werden als Grünstrukturen erhalten. Ihr Bewuchs fördert weiterhin die Verdunstungsrate sowie Luftqualität und Kleinklima. Zusätzlich ist die Pflanzung von Straßenbäumen vorgesehen.

Als Beitrag zum Klimaschutz wird für das Plangebiet festgesetzt, dass Garagen, Carports und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO ab einem umbauten Raum von mehr als 30 m³ mit einem Gründach versehen werden müssen. Weiterhin ist die Anbringung von Solar- und Photovoltaikmodulen im gesamten Plangebiet zulässig. Im Hinblick auf die Vermeidung fossiler Energieträger wird von Seiten der Gemeinde auf eine Versorgung des Baugebietes mit Erdgas verzichtet.

Im Zusammenhang mit der neu entstehenden Bebauung werden sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der Größe der Maßnahme jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Eine Vorbelastung des Lokalklimas besteht hinsichtlich der angrenzenden Bebauung. Diese Vorbelastung relativiert sich allerdings durch die in Schleswig-Holstein regelmäßigen Windbewegungen und dem damit verbundenen Luftaustausch.

Aufgrund der geringen Vorbelastung und der regelmäßigen Windbewegungen im Nahbereich der Ostsee sind die Auswirkungen der Planung mit einer geringen Erheblichkeit für das Schutzgut Klima/Luft zu bewerten. Begrünungsmaßnahmen wirken sich positiv auf Luftqualität und Kleinklima aus. Spezielle Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.